05.06.2026 – Lesezeit ca. 6 Minuten 6
Bio-Flüssiggas bietet Kommunen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Dazu zählen insbesondere die Aufrechterhaltung des steuerlichen Querverbunds sowie die bilanziell CO₂- reduzierte Versorgung dezentraler Inselnetze.
Für Stadtwerke eröffnet Bio-Flüssiggas konkrete Handlungsoptionen: Teile bestehender Gasnetze mit rückläufiger Anschlussdichte können über dezentrale Einleitstellen weiterhin wirtschaftlich und CO₂ -reduziert betrieben werden. Eine weitere Option ist die CO₂- reduzierte Abdeckung von Lastspitzen in Wärmenetzen, die überwiegend mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Zudem lassen sich kommunale Liegenschaften – etwa Bäder – über mit Bio-Flüssiggas betriebene Blockheizkraftwerke (BHKW) versorgen. Auf diese Weise kann der steuerliche Querverbund zwischen Energieversorgung und Bäderbetrieb weiterhin gesichert werden.
Vor dem Hintergrund des geplanten Ausstiegs aus der fossilen Gasversorgung bis spätestens 2045 stehen Kommunen vor grundlegenden strategischen Entscheidungen. Gasnetze sollen schrittweise stillgelegt oder perspektivisch auf Wasserstoff umgestellt werden. Da sowohl die zukünftige Verfügbarkeit als auch die Kosten von Wasserstoff derzeit mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, gewinnt die Nutzung biogener Gase als Brücken- und Ergänzungslösung zunehmend an Bedeutung.
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Bio-Flüssiggas – auch als biogenes Propan oder Bio-LPG (Liquefied Petroleum Gas) bezeichnet – ist ein erneuerbarer Energieträger, der aus biogenen Rohstoffen gewonnen wird. Die Herstellung erfolgt typischerweise im Rahmen hydrierender Verfahren, beispielsweise durch die Verarbeitung von Pflanzenölen sowie Rest- und Abfallfetten (z. B. im HVO-Prozess).
Auf molekularer Ebene ist Bio-Flüssiggas identisch mit fossilem Propan (C₃H₈) und weist die gleichen physikalischen und chemischen Eigenschaften auf. Es ist vollständig mit konventionellem Flüssiggas mischbar und kann ohne technische Anpassungen in bestehenden Infrastrukturen eingesetzt werden – von Tanks und Verteilnetzen bis hin zu Heiz- und Anlagentechnologien.
Damit handelt es sich um einen sogenannten Drop-in-Energieträger: erneuerbar in der Herkunft, aber vollständig kompatibel mit vorhandener Infrastruktur und bewährten Anwendungen.
Im Vergleich zu fossilem Flüssiggas weist Bio-Flüssiggas ein deutlich reduziertes Treibhausgasprofil auf. Das beim Wachstum der Pflanzen gebundene CO₂ wird bei der Verbrennung wieder freigesetzt und ist somit ein Teil des biogenen Kohlenstoffkreislaufs. (Siehe Grafik Designbüro-Ehmer (2019) zur Herstellung von Bio-Flüssiggas) zum Bio-Flüssiggas leistet somit einen direkten Beitrag zur Defossilisierung von Gasanwendungen, erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und stellt eine relevante Option innerhalb der kommunalen Wärmeplanung als dezentrale Energielösung dar – insbesondere in Bereichen mit begrenzten Alternativen.
Die kommunale Wärmeplanung eröffnet Stadtwerken die Möglichkeit, quartiersweise Versorgungs–alternativen zu entwickeln und bestehende Infrastrukturen gezielt weiter zu nutzen.
Durch den Einsatz von Bio-Flüssiggas können kleine Versorgungsareale sowie einzelne Liegenschaften – etwa Schulen, Verwaltungsgebäude, Ein- und Mehrfamilienhäuser (Siehe Abbildung 2) oder soziale Einrichtungen CO₂ – reduziert mit Wärme versorgt werden. Dies ermöglicht einen schrittweisen Transformationspfad, ohne sofortige, flächendeckende Technologiewechsel auf der Kundenseite.
Teilbereiche bestehender Gasnetze können über dezentrale Einleitstellen als eigenständige Versorgungsareale weiterbetrieben werden, anstatt frühzeitig stillgelegt zu werden. Gleichzeitig bleibt die Nutzung vorhandener Endgeräte und Anlagen möglich, wodurch Investitions- und Umrüstungskosten reduziert werden. Das kann insbesondere bei Innenstadtlagen mit historischer Bausubstanz und begrenztem Platzangebot für weitere Wärmenetze von Interesse sein. Zugleich bietet Bio-Flüssiggas technologieoffene Lösungen für Gebäude, die kurzfristig nicht für alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen geeignet sind – beispielsweise aufgrund baulicher Gegebenheiten oder begrenzter elektrischer Anschlussleistung.
Das Gebäudeenergiegesetz erkennt biogenes Flüssiggas als erneuerbaren Energieträger an. Abhängig vom Gebäudetypus kann mittels Bio-Flüssiggas die jeweils erforderliche Quote gemäß GEG erfüllt werden. Der Nachweis erfolgt in der Praxis über Zertifikate, beispielsweise im Rahmen der Massenbilanzierung.
Viele kommunale Bäder betreiben bereits Blockheizkraftwerke. Der Betrieb dieser Anlagen mit Bio-Flüssiggas ermöglicht eine bilanziell treibhausgasarme Erzeugung von Wärme und Strom.
Gleichzeitig bleibt ein zentraler Vorteil erhalten: der steuerliche Querverbund zwischen dem defizitären Bäderbetrieb und dem wirtschaftlichen Versorgungsbetrieb. Dieses Instrument ist seit Jahren etabliert und stellt für viele Kommunen eine wesentliche Grundlage zur Finanzierung öffentlicher Infrastruktur dar.
Aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen – etwa das BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025 – erweitern die technischen Möglichkeiten zur Begründung eines Querverbunds (u. a. durch Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Fernwärmenetze). Der Einsatz von Bio-Flüssiggas ergänzt diese Optionen um eine flexible und bewährte Technologie. Rechtliche Grundlage bleibt die Spartenrechnung gemäß § 8 Abs. 7–9 KStG. Fachliche Stellungnahmen, etwa des VKU, bestätigen die grundsätzliche Anwendbarkeit, wobei eine einzelfallbezogene Prüfung weiterhin erforderlich ist.
Nahwärmenetze sind ein zentraler Baustein der Wärmewende. Neben der Grundlastversorgung benötigen sie flexible Lösungen zur Abdeckung von Lastspitzen.
Im Regelbetrieb decken erneuerbare Grundlastanlagen – beispielsweise Holzhackschnitzelkessel – den Großteil des Wärmebedarfs. In bestimmten Situationen steigt die Nachfrage jedoch kurzfristig deutlich an, etwa bei sehr niedrigen Außentemperaturen, gleichzeitig hohem Warmwasserbedarfen oder während Wartungsphasen.
Für diese Spitzenlasten kommen zusätzliche Wärmeerzeuger zum Einsatz. Bio-Flüssiggas bietet hier eine zuverlässige Lösung ohne Einschränkungen hinsichtlich Versorgungssicherheit oder Betriebsstabilität.
In Deutschland nutzen rund 650.000 Haushalte Flüssiggas. Der Verbrauch lag im Jahr 2021 bei etwa 3,7 Millionen Tonnen. Der Anteil an der gesamten Energieversorgung liegt bisher im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Bio-Flüssiggas stellt derzeit noch einen wachsenden Teilmarkt dar. Mehrere Anbieter – darunter auch Rheingas – ermöglichen bereits heute anteilige oder vollständige biogene Lieferungen. Diese sind insbesondere für die Einhaltung regulatorischer Anforderungen, etwa im Rahmen des GEG, relevant. Die Anwendungsmöglichkeiten von Bio-Flüssiggas sind ebenso vielfältig, wie die von fossilem Flüssiggas.
Bio-Flüssiggas ermöglicht schnell umsetzbare, leitungsunabhängige Lösungen – von der Einspeisung in bestehende Kleinnetze bis zur Versorgung von BHKW-Anlagen.
Unter geeigneten Rahmenbedingungen kann der Einsatz:
Bio-Flüssiggas stellt nicht nur für Hausbesitzer und Wohnungsgesellschaften sondern insbesondere für Stadtwerke und Kommunen eine pragmatische Brückenlösung auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung dar. Es ermöglicht eine schrittweise Transformation, reduziert Investitionsrisiken und erhält gleichzeitig bestehende Infrastrukturen und wirtschaftliche Strukturen.