Rubrik Energie & Netze

BDEW zum KRITIS-Dachgesetz

Resilienz stärken – aber mit Tempo, klaren Zuständigkeiten und Augenmaß

02.02.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten 102

Der Bundestag hat heute in der zweiten und dritten Lesung das Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-DachG) verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen, der keinen Zeitverlust duldet. Transparenz ist für demokratische Akzeptanz unerlässlich – bei kritischen Infrastrukturen müssen jedoch auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. Hier braucht es das nötige Augenmaß. Wo Veröffentlichungen operative Risiken erhöhen, muss Sicherheit Vorrang haben. In dieser Hinsicht weist das KRITIS-Dachgesetz in die richtige Richtung.

Der Anschlag auf das Stromnetz in Berlin hat deutlich gemacht, dass es jetzt vor allem auf Geschwindigkeit ankommt – sowohl bei der Risikoidentifizierung als auch bei der zügigen Umsetzung der Verordnung und der Festlegung klarer, verbindlicher Anforderungen. Für den Energiesektor ist daher eine umgehende Veröffentlichung der nationalen Risikoanalyse zwingend erforderlich. Betreiber benötigen diese Grundlage jetzt, um Risiken realistisch bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen zu können. Zur Finanzierung der Maßnahmen brauchen wir grundsätzlich eine faire Kostenverteilung zwischen Wirtschaft und Staat.

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Erforderlich sind einheitliche, umsetzbare und bürokratiearme Vorgaben, die konsequent mit der Umsetzung von NIS-2 verzahnt sind. Doppelregulierung und widersprüchliche Anforderungen - wie etwa bei den neu dazugekommenen kritischen Komponenten, die schon in der NIS-2-Umsetzung geregelt sind - schwächen die Resilienz, statt sie zu stärken. Denn sie binden personelle und finanzielle Ressourcen, die für die operative Sicherheit dringend benötigt werden.

Ein gemeinsamer Resilienz- und Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur ist hierfür der richtige Ansatz. Voraussetzung dafür ist eine klare Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur im Energiesektor.

Ergänzend müssen rasch tragfähige Lösungen für die Drohnenabwehr und deren Finanzierung gefunden werden. Resilienz entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch klare Zuständigkeiten, Tempo und praktikable Regeln.“

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