Rubrik Energie & Netze

Problematische Lücken bei der Umsetzung der Beschleunigungsgebiete

25.06.2025 – Lesezeit ca. 4 Minuten 101

Die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu den Beschleunigungsgebieten verzögert sich. Dadurch droht eine zeitliche Lücke zwischen den Genehmigungserleichterungen der auslaufenden EU-Notfall-Verordnung und der geänderten Erneuerbaren-Richtlinie. Ein neuer Bericht der Stiftung Umweltenergierecht zeigt die daraus resultierenden Herausforderungen und Lösungswege für den Gesetzgeber auf.

Beschleunigungsgebiete sind ein wichtiges Instrument zur Vereinfachung, Kostensenkung und vor allem Beschleunigung des Windenergieausbaus. Doch in Deutschland verzögert sich die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu den Beschleunigungsgebieten – nicht zuletzt durch das vorzeitige Aus der vergangenen Bundesregierung. Welche Herausforderungen und Probleme verursacht diese Verzögerung? Und was kann der Gesetzgeber jetzt tun, um diese zu lösen?

Diese Fragen hat ein Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht in ihrem neusten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 59 näher untersucht. Vor allem zwei Punkte sind hier von zentraler Bedeutung: Die zeitlichen Lücken bei Genehmigungserleichterungen und bei der Qualifizierung neuer Beschleunigungsgebiete. Das Team der Würzburger Forschungseinrichtung zeigt in ihrem Bericht daher Lösungsmöglichkeiten für den Gesetzgeber auf.

Advertising

Abonnieren Sie unseren Newsletter mit Link zur kostenlosen PDF Ausgabe der Kommunalwirtschaft!

Verzögerte Umsetzung schafft zwei große Baustellen

„Die sogenannte EU-Notfall-Verordnung hat bereits erste Genehmigungserleichterungen eingeführt, die den Ausbau der Windenergie mitbeschleunigt haben“, erklärt Maria Deutinger, Mitautorin des Berichts. Die befristete Regelung sollte daher über das Instrument der Beschleunigungsgebiete in der geänderten Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) zum Regelfall werden. Doch die Notfall-Verordnung läuft am 30. Juni 2025 aus und mit einer Umsetzung der RED III ist nicht vor 2026 zu rechnen. Das bedeutet, es würde eine zeitliche Lücke entstehen.

Anträge zur Genehmigung von Windenergieanlagen ab dem 1. Juli 2025 würden daher wieder nach den normalen Genehmigungsanforderungen entschieden – ohne die Erleichterungen der Notfall-Verordnung. Dies betrifft die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und „klassische“ Artenschutzprüfungen mit Kartierungen.

Außerdem prognostiziert das Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht zeitliche Verzögerungen bei der Qualifizierung von Windenergiegebieten als neue Beschleunigungsgebiete. „Ursprünglich sollte diese Qualifizierung in die Verfahren zur Ausweisung der Windenergiegebiete integriert werden und damit in einem einheitlichen Verfahren erfolgen. Durch die Verzögerung der RED III-Umsetzung sieht es aber jetzt danach aus, dass diese in einem nachfolgenden Verfahren nachgeholt werden müssen – was wieder Zeit kosten wird“, sagt Maria Deutinger.

Mögliche Lösungswege für den Gesetzgeber

Für den Gesetzgeber ist also Tempo angesagt. Das sieht auch die neue schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag so. Laut dem Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht könnten für eine schnelle Umsetzung zwar die bisherigen Gesetzentwürfe herangezogen werden. „Allerdings sind die darin zugrundeliegenden Annahmen durch die Verzögerungen nun teilweise überholt und neue Herausforderungen hinzugekommen“, erklärt Dr. Frank Sailer, Mitautor des Berichts. Hierfür sollten gezielt Lösungen entwickelt und die Entwürfe überarbeitet werden.

Ein Vorschlag sei laut Bericht, die drohende Regelungslücke schnellstmöglich zu füllen: Mit einer zeitnahen isolierten Umsetzung eines passgenauen Genehmigungsverfahrens für bereits erklärte Beschleunigungsgebiete sowie klaren Vorgaben zur Verzahnung der Ausweisung von Windenergiegebieten und deren Qualifizierung als Beschleunigungsgebiete. „Damit könnte man auch das Zurückfallen auf das ,alte Recht‘ kurzfristig vermeiden“, so Dr. Frank Sailer.

Neustart nutzen, um bekannten Schwächen zu begegnen

Für das neue Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der RED III sieht das Forschungsteam auch die Gelegenheit, bekannte Defizite aus den bisherigen Entwürfen anzugehen. Zum Beispiel ein konsequentes Nutzen der in der Richtlinie vorgesehenen Vermutungsregelungen und Fiktionen. Oder ein Rückführen der richtlinienüberschießenden Anforderungen bei der Datengrundlage für das sog. Screening und der daran anknüpfenden Zahlungspflicht bei unzureichender Datengrundlage.

„Insgesamt sollten sämtliche Umsetzungsspielräume zur Vereinfachung und Beschleunigung ausgeschöpft werden. Nur dann wird es möglich, die vollen Potenziale des innovativen Konzepts der Beschleunigungsgebiete zur Vereinfachung und Entbürokratisierung, zur Erhöhung der Rechtssicherheit sowie zur Senkung der Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien auszuschöpfen“, erklärt Dr. Frank Sailer.

Schulneubau: Landkreis Würzburg setzt auf Erdwärmekollektor
Schulneubau: Landkreis Würzburg setzt auf Erdwärmekollektor

Für den Neubau der Drei-Linden-Schule kommen flächeneffiziente Kollektoren der GeoCollect GmbH zum Einsatz. Diese versorgen das Gebäude umwelt- und klimafreundl[...]

12.05.2026, Lesezeit ca. 2 Minuten

energie
Bür­ger­mei­ster bereit, Be­din­gun­gen bremsen

Die Energiewende vor Ort scheitert selten am Willen der Verantwortlichen - sondern an fehlenden Netzkapazitäten, fehlendem Geld und komplizierten Verfahren. Zu [...]

08.05.2026, Lesezeit ca. 3 Minuten

energie
Wärmeplanung darf Wärmenetze im ländlichen Raum nicht ausbremsen

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), betont: „Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Hebel für den Aufbau einer klimaneutralen Wär[...]

08.05.2026, Lesezeit ca. 2 Minuten

energie
Felslabor für Geothermie im Odenwald: Nächster Schritt für GeoLaB
Felslabor für Geothermie im Odenwald: Nächster Schritt für GeoLaB

Die Tromm-Region im Odenwald erfüllt die geologischen Voraussetzungen für ein Untertage-Forschungslabor zur Geothermie. Das zeigen die Ergebnisse einer intensiv[...]

04.05.2026, Lesezeit ca. 3 Minuten

energie
Windenergie: 10.000 Megawatt für Baden-Württemberg und Bayern
Windenergie: 10.000 Megawatt für Baden-Württemberg und Bayern

Windparks in Süddeutschland haben bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur derzeit das Nachsehen. Zuschläge für die Vergütung bekommen in der Regel nur nor[...]

04.05.2026, Lesezeit ca. 6 Minuten

energie
Windenergie im kommunalen Wald: erweiterte Spielräume für Haushalt und Klimaschutz
Windenergie im kommunalen Wald: erweiterte Spielräume für Haushalt und Klimaschutz

Knappe Kassen und ambitionierte Klimaziele stellen Kommunen vor eine doppelte Herausforderung. Windprojekte auf kommunalen Waldflächen können dazu beitragen, be[...]

29.04.2026, Lesezeit ca. 5 Minuten

energie
EnWG-Novelle: Widersprüchliche Regeln gefährden geordneten Gasausstieg

Am Donnerstag berät der Bundestag über den Gasausstieg in deutschen Kommunen. Stadtwerke und Gasnetzbetreiber sollen einem Gesetzesentwurf zufolge ab sofort pla[...]

28.04.2026, Lesezeit ca. 3 Minuten

energie
EEG-Pläne bedrohen Solar-Ausbau und Arbeitsplätze
EEG-Pläne bedrohen Solar-Ausbau und Arbeitsplätze

Bundesverband Solarwirtschaft fordert Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz / Nicht einmal jeder zehnte Bundesbürger unterstützt di[...]

28.04.2026, Lesezeit ca. 3 Minuten

energie
Modul 1: Energiekosten senken durch intelligente Heizungssteuerung in kommunalen Gebäuden
Modul 1: Energiekosten senken durch intelligente Heizungssteuerung in kommunalen Gebäuden

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bietet am 5. Mai 2026 von 16:30 bis 17:45 Uhr eine kostenfreie Online-Schulung für Ko[...]

22.04.2026, Lesezeit ca. 4 Minuten

energie
Leitfaden für die Praxis: Wärmeversorgungskonzepte mit oberflächennaher Geothermie in urbanen Bestandsquartieren

Ein neuer Praxis-Leitfaden der Stiftung Umweltenergierecht und ihrer Projektpartner zeigt, wie Wärmeversorgungskonzepte mit oberflächennaher Geothermie in urban[...]

17.04.2026, Lesezeit ca. 4 Minuten

energie

Weitere Artikel in dieser Rubrik