Rubrik Energie & Netze

Was die kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bedeutet

"Intelligent heizen" gibt Tipps zur kommunalen Wärmeplanung

14.06.2024 – Lesezeit ca. 4 Minuten 92

"Intelligent heizen" gibt Tipps zur kommunalen Wärmeplanung

(Bild: Istockphoto; Madmaxer)

Im Januar 2024 ist das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten. Welchen Part übernehmen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer dabei? Tipps dazu hat das Serviceportal „Intelligent heizen".

Beim Sanieren oder beim Kauf einer neuen Heizung können künftig kommunale Wärmepläne helfen. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg liegen diese bereits vor, in anderen müssen sie noch erarbeitet werden. Ziel ist es, einen Fahrplan zu entwickeln, wie Städte und Gemeinden den zukünftigen Wärmebedarf noch besser mit erneuerbaren Energien decken können.

„Bei der Heizungssanierung ist nach wie vor das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) maßgeblich", betont Jens J. Wischmann, Geschäftsführer der VdZ, Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V. „Die kommunale Wärmeplanung ist nicht rechtsverbindlich. Das heißt, alle können selbst entscheiden, ob der Anschluss an ein Wärmenetz die richtige Wahl ist oder eher eine individuelle Lösung infrage kommt." Fachbetriebe, die bei individuellen Heizlösungen beraten, können über die Handwerkersuche auf dem Serviceportal intelligent-heizen.info ermittelt werden.

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Diese Informationen bieten kommunale Wärmepläne

Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung muss unter anderem abgewogen werden, ob neue Wärmenetze entstehen sollen, in welchem Umfang Abwärme aus Betrieben zum Heizen genutzt werden kann oder ob eine Mischung aus verschiedenen Energieträgern die beste Variante ist. Die Herausforderung: Lokale Wärmepläne müssen neben den Energiequellen auch die bestehende Energieinfrastruktur in den Blick nehmen.

In den lokalen Wärmeplänen werden dann konkret die Gebiete ausgewiesen, die über individuelle Heizungsanlagen, über ein Wärmenetz oder über ein Wasserstoffnetz versorgt werden können. Falls noch Unklarheit herrscht, ob beispielsweise ein Gasnetz auf grünes Methan (z. B. Biomethan) umgestellt werden kann, wird das Gebiet als Prüfgebiet ausgewiesen.

Eine Übersicht über den aktuellen Stand in den Bundesländern stellt das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur (dena) auf seiner Website bereit. Dort gib es weitere Infos zu den kommunalen Wärmeplänen.

Diese Fristen gelten

Alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland sollen bis 2028 über eine Wärmeplanung verfügen. Folgende Fristen gelten:

  • In Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll diese bis 30. Juni 2026 vorliegen.
  • In Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll diese bis 30. Juni 2028 vorliegen.
  • Für Gebiete unter 10.000 Einwohnern ist ein Verfahren vorgesehen, das von den Kommunen bestimmt werden kann.

Wärmepläne und Heizungssanierung

Wie auch immer der Wärmeplan in der Kommune oder Stadt ausfällt – bei der Modernisierung einer Heizungsanlage beziehungsweise bei einer energetischen Sanierung gelten die Vorschriften aus dem GEG. Dieses sieht vor, dass eine neue Heizung in einem ausgewiesenen Neubaugebiet 65 Prozent aus erneuerbaren Energien nutzen muss.

Bei Bestandsgebäuden greift diese 65-Prozent-Vorgabe erst dann, wenn die Gemeinde im Rahmen der Wärmeplanung Gebiete zum Neu- oder Ausbau von Wärme- oder Wasserstoffnetzen ausgewiesen und diese bekanntgegeben hat. Ist das der Fall, so tritt einen Monat nach der Bekanntgabe für die ausgewiesenen Gebiete die 65-Prozent-Vorgabe in Kraft. Wer beim Heizen auf erneuerbare Energien umsteigen oder diese in das Energiesystem Haus integrieren möchte, hat folgende Optionen:

  • Anschluss Wärme- oder Wasserstoffnetz
  • Wärmepumpe
  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasse/ Wasserstoff, feste Biomasse
  • Wärmepumpen-Hybridsysteme
  • Solarthermie Hybridheizung (mit mind. 60 Prozent Gas-, Biomasse- bzw. Flüssigbrennstofffeuerung)

Besondere Regelungen für Gas- und Ölheizungen

Vor dem Inkrafttreten der 65-Prozent-Vorgabe können auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese zukünftig ihre Wärme anteilig aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff beziehen können: ab 2029 sind mindestes 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent verpflichtend. Außerdem ist eine Beratung durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben.

Individuelle Heizlösung oder Wärmenetz?

Wer aktuell mit dem Gedanken spielt, seine alte Heizung gegen eine neue Heizung auszutauschen, kann attraktive Fördermittel nutzen: beim Einbau von Wärmepumpen und Holzheizungen übernimmt der Staat bis zu 70 Prozent der Kosten. Ab 2029 sinkt dann die Förderung nach und nach ab.

„Es zeichnet sich ab, dass der zeitnahe Ausbau von Wärmenetzen aufgrund der hohen Investitionskosten für Energieversorgungsunternehmen und des Fachkräftemangels fraglich ist," sagt Jens J. Wischmann. „Deshalb sollten sich Sanierer genau überlegen, ob sie die Heizungssanierung aufschieben wollen."

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