Rubrik Energie & Netze

Netzengpässe dürfen kein Ausbau-Stopp sein

08.04.2026 – Lesezeit ca. 5 Minuten 347

Viele Kommunen wollen den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, stoßen jedoch zunehmend an die Grenzen der bestehenden Stromnetze. Wie dennoch Handlungsspielräume entstehen, erklärt Torsten Seltmann, Referent für Erneuerbare Energien bei der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz, im Interview.

Herr Seltmann, viele Kommunen berichten von abgelehnten Netzanschlussanfragen oder sehr langen Zeithorizonten. Wie ist diese Situation entstanden?

Torsten Seltmann: Das ist ein Thema, das in den letzten Monaten immer deutlicher sichtbar wird. Der Ausbau der Verteilnetze ist über viele Jahre vernachlässigt worden, während der Ausbau der erneuerbaren Energien stark an Dynamik gewonnen hat. In der Praxis bedeutet das: Eine Kommune plant einen Windpark oder eine Freiflächen-Photovoltaikanlage, stellt eine Netzanschlussanfrage – und erhält entweder eine Absage oder einen Realisierungszeitpunkt weit nach 2030. Das macht es für die Kommunen nicht nur bedeutsam schwerer, die Klimaschutzziele zu erreichen, sondern verringert auch wirtschaftliche Chancen insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaziele.

Welche Handlungsoptionen haben Kommunen, wenn der Netzanschluss nicht oder nur eingeschränkt möglich ist?

Torsten Seltmann: Kommunen sollten sich vom reinen Einspeisegedanken lösen. Der Schlüssel liegt darin, Strom aus erneuerbaren Energien möglichst vor Ort zu nutzen. Eigenverbrauch, lokale Nutzungskonzepte und neue Vermarktungsmodelle eröffnen hier konkrete Möglichkeiten, um unabhängig von der aktuellen Netzsituation handlungsfähig zu bleiben.

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Welche Rolle spielt der Eigenverbrauch kommunaler Liegenschaften?

Torsten Seltmann: Eine sehr große. Kommunen verfügen über zahlreiche Gebäude mit kontinuierlichem Energiebedarf – etwa Rathäuser, Schulen, Kitas oder Bauhöfe. Wenn selbst erzeugter Strom dort direkt genutzt wird, reduziert das den Bezug von teurem Netzstrom erheblich. Das kann die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik- oder Windprojekten deutlich verbessern, auch wenn eine Einspeisung ins öffentliche Netz begrenzt ist.

Unter welchen Voraussetzungen sind solche Eigenverbrauchsmodelle wirtschaftlich sinnvoll?

Torsten Seltmann: Entscheidend sind eine ausreichende Anlagengröße, ein möglichst zeitgleicher Verbrauch und eine saubere messtechnische Erfassung. Zudem sollten rechtliche, wirtschaftliche und fördertechnische Aspekte von Beginn an mitgedacht werden. Je höher der Anteil des selbst genutzten Stroms ist, desto attraktiver wird das Modell für die Kommune.

Können Bürgerenergie- oder Quartiersmodelle zur Entlastung der Netze beitragen?

Torsten Seltmann: Ja, eindeutig. Bürgerenergiegenossenschaften, Quartierskonzepte oder Energy-Sharing-Ansätze ermöglichen es, Strom dort zu verbrauchen, wo er erzeugt wird. Das entlastet nicht nur die Netze, sondern erhöht auch die lokale Wertschöpfung und die Akzeptanz erneuerbarer Projekte in der Bevölkerung.

Ein weiterer Ansatz ist die sogenannte Sektorenkopplung. Welche Chancen bietet sie Kommunen?

Torsten Seltmann: Die Sektorenkopplung bietet viele Möglichkeiten. Klar ist: In den Bereichen Wärme und Mobilität wird es ohne Elektrifizierung nicht gehen, wenn CO₂-Emissionen reduziert werden sollen. Gleichzeitig lassen sich dadurch langfristig Kosten senken.
Kommunen können beispielsweise Strom aus Photovoltaikanlagen nutzen, um Wärmepumpen zu betreiben, die Schulen oder Kitas versorgen, oder um E-Fahrzeuge auf kommunalen Betriebshöfen und an öffentlichen Ladesäulen zu laden.

Wie erfolgt die Umsetzung solcher Konzepte in der Kommune?

Torsten Seltmann: Zunächst wird gemeinsam mit der Kommune eine Potenzialanalyse durchgeführt: Wie viel Energie kann erzeugt werden, wie hoch sind die aktuellen und zukünftigen Verbräuche? Daraus ergeben sich verschiedene Szenarien. Die Verbräuche werden dabei sektorweise betrachtet – Strom, Wärme, Mobilität – und gezielt miteinander verknüpft.

Welche Bedeutung haben kommunale Strombilanzkreise in diesem Zusammenhang?

Torsten Seltmann: Ein Strombilanzkreis ermöglicht es, selbst erzeugten Strom bilanziell innerhalb der Kommune zu nutzen. Ein typisches Beispiel ist eine große PV-Anlage auf einem Rathausdach, deren Stromüberschüsse rechnerisch auf andere kommunale Liegenschaften verteilt werden. So kann der Netzstrombezug deutlich reduziert werden.
Es braucht allerdings eine gewisse Größenordnung, da Aufbau und Betrieb Kosten verursachen. Für sehr kleine Kommunen lohnt sich das nicht immer, für mittlere und größere Kommunen oder im kommunalen Zusammenschluss kann es jedoch ein wirtschaftlich sehr interessantes Instrument sein.

Wie können Kommunen sicherstellen, dass erneuerbare Projekte langfristig wirtschaftlich sind?

Torsten Seltmann: Wichtig ist, die strategische Kontrolle zu behalten. Reine Pachtmodelle bei Freiflächen-Photovoltaik schöpfen das Potenzial oft nicht aus. Deutlich sinnvoller sind Beteiligungsmodelle, etwa Umsatzbeteiligungen oder direkte Beteiligungen an den Anlagen. Nur so kann die Kommune mitentscheiden, was mit dem erzeugten Strom passiert, und sicherstellen, dass Wertschöpfung vor Ort bleibt.

Was sollten Kommunen bei der Projektentwicklung unbedingt beachten?

Torsten Seltmann: Solche Vorhaben sind komplex und mit vielen rechtlichen und wirtschaftlichen Fallstricken verbunden. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig Fachwissen einzubinden. Interessenbekundungsverfahren können helfen, verschiedene Lösungsansätze auszuloten und langfristig keine Handlungsspielräume aus der Hand zu geben.

Ihr Fazit: Was raten Sie Kommunen, die aktuell an Netzengpässen scheitern?

Torsten Seltmann: Kommunen sollten sich ihres Potenzials bewusst werden. Nahezu jede Kommune verfügt über geeignete Flächen und Möglichkeiten zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Der erste Schritt sollte immer eine Potenzialanalyse sein, gefolgt von einer realistischen Abschätzung der eigenen Energiebedarfe. Auch kleinere oder netzunabhängige Lösungen können günstigen Strom für Kommunen und ihre Bürger liefern. Netzengpässe dürfen kein Grund sein, den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich zu stoppen.

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