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VKU zu den GEG-Eckpunkten: Gute erste Ansätze, aber viele Fragen bleiben offen
27.02.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Erst-Einschätzung: „Die Beschlüsse zur Fernwärme sind ein Lichtblick, aber Licht im Heizungskeller sehen wir noch nicht automatisch. Insbesondere nicht bei der Frage der Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von grünen Gasen.
Eine Grüngasquote von zunächst einem Prozent ist machbar. Entscheidend wird die Frage sein, wie die Verfügbarkeit entsprechend der Biotreppe für neue Gasheizungen darüber hinaus gesteigert werden kann. Hier bleibt die Koalition eine Antwort schuldig. Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen. So droht eine Grüngasquote zur Mogelpackung zu werden, die Verbraucher erst in trügerischer Sicherheit wiegt und sie dann teuer zu stehen kommt. Grundsätzlich ist der Einsatz grüner Gase wie Wasserstoff und Biomethan zwar wichtig, aber das funktioniert nur dort, wo es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist und nicht flächendeckend.
Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan, zumal Wasserstoff und Biomethan nicht über die gleiche Leitung transportiert werden können. Die technische Umsetzung einer solchen Regelung bleibt damit offen. Zudem sehen wir das Risiko, dass durch feste Quoten die Preise für grüne Gase durch die Decke schießen.
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Die Beschlüsse zur Fernwärme machen wiederum Hoffnung auf eine soziale Wärmewende. Wenn die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) tatsächlich gesetzlich verankert und erhöht wird, wäre das die dringend nötige Anschubfinanzierung für den Ausbau der Fernwärme. Jeder Fördereuro hilft, die Kosten des Ausbaus zu senken und dämpft damit auch die Fernwärmepreise. Richtig ist auch der Wunsch nach mehr Preistransparenz. Die bestehende Preistransparenzplattform Fernwärme könnte verpflichtend eingeführt werden. Das wäre bürokratiearme Lösung. Sinnvoll ist auch, endlich die Wärmelieferverordnung und AVB-Fernwärme zu novellieren. Hier muss das Bundesjustizministerium endlich seine bisherige Blockadehaltung aufgeben. Denn bisher dürfen Vermieter die Investitionskosten nur bei Wärmepumpen, aber nicht bei Anschluss an die Fernwärme auf die Miete umlegen. Damit drohen Mieter oft im Gas und Öl gefangen zu bleiben.”
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