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Dieser Artikel wurde in der Ausgabe 3 - Mai / Juni 2026 der gedruckten Kommunalwirtschaft abgedruckt.
Bundesverband Solarwirtschaft fordert Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz / Nicht einmal jeder zehnte Bundesbürger unterstützt die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche geplanten Einschnitte bei der Solarförderung
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) appelliert an die Mitglieder der Bundesregierung, den Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in der vorgelegten Form nicht zuzustimmen. Die geplanten Einschnitte bei der Solarförderung würden andernfalls den Ausbau der Solarenergie in Deutschland ausbremsen und zehntausende Jobs gefährden. Eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung lehnt die geplanten Einschnitte von Bundeswirtschaftsministerin Reiche ab.
Eine Ende März durchgeführte YouGov-Repräsentativbefragung im Auftrag des Verbandes unter 2.248 Wahlberechtigten zeigt, dass nicht einmal jeder zehnte Bundesbürger (9%) die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gutheißt, die Solarförderung zu kürzen.
„Die geplante Energierechtsnovelle fesselt Deutschland an teure fossile Versorgungsstrukturen und Energieimporte – in einer Zeit, in der uns diese immer teurer zu stehen kommen. Sie erschweren massiv und millionenfach Privathaushalten und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu preiswertem und klimafreundlichem Solarstrom vom eigenen Dach. Unzähligen heimischen Unternehmen und Handwerksbetrieben wird damit die Kundschaft und Geschäftsgrundlage entzogen“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Er setzt darauf, dass die Gesetzesentwürfe in den nächsten Wochen vom Bundeskabinett und Bundestag nachgebessert werden.
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Hintergrund zur EEG-Novelle
Der vorliegende EEG-Entwurf sieht unter anderem vor, Betreibern für ab 2027 neu errichtete Solarstromanlagen auf Dächern von Eigenheimen, Mietwohngebäuden und Kleingewerbe mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt Leistung keine Vergütung mehr für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom zu gewähren. Diesen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Solarstrom sollen selbst Betreiber von Solardächern auf Eigenheimen nach dem Willen der Ministerin künftig an der Strombörse direktvermarkten müssen.
„Bleiben Nachbesserungen an der Gesetzesnovelle aus, gehen Betreiber neuer Hausdach-Solarstromanlagen künftig leer aus. Sie dürften absehbar nicht einmal den Marktwert für ihren eingespeisten Solarstrom erhalten. Dass Netzbetreiber in den nächsten Jahren bundesweit die technischen und massengeschäftstauglichen organisatorischen Voraussetzungen für eine Direktvermarktung kleiner PV-Anlagen schaffen, ist nicht zu erwarten“, zeigt sich Körnig überzeugt.
Nach dem bislang gültigen EEG erhalten neue Solarstrom-Erzeuger als Teileinspeiser zu Zeiten positiver Börsenstrompreise für jede eingespeiste Kilowattstunde noch eine garantierte Vergütung in Höhe von 6,7 bis 7,8 Cent je Kilowattstunde über eine Laufzeit von 20 Jahren. Liegt der durchschnittliche Jahresmarktwert des Solarstroms niedriger, wird die Differenz aus dem Klimafonds des Bundeshaushalts beglichen.
Sollten die Vorhaben des Wirtschaftsressorts umgesetzt werden, so dürfte die Nachfrage nach Solarstromanlagen stark einbrechen. Darauf deuten gleichermaßen Berechnungen des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme, YouGov-Umfragen unter über 1.000 privaten Immobilienbesitzer:innen und wiederholte Branchenbefragungen des Verbandes hin.
Der Bundesverband Solar wird weitere Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zu den Gesetzesentwürfen im Rahmen der Verbändeanhörung einbringen.
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