Rubrik Energie & Netze

EnWG-Novelle: Widersprüchliche Regeln gefährden geordneten Gasausstieg

28.04.2026 – Lesezeit ca. 3 Minuten 200

Am Donnerstag berät der Bundestag über den Gasausstieg in deutschen Kommunen. Stadtwerke und Gasnetzbetreiber sollen einem Gesetzesentwurf zufolge ab sofort planen, wann Gasleitungen stillgelegt werden, um einen geordneten Übergang zu Wärmepumpen und Fernwärme zu ermöglichen. Ohne feste Planungspflichten und angesichts der angekündigten Erlaubnis für neue Gasheizungen droht das Gesetz jedoch den dringend nötigen Gasausstieg zu verzögern. Das Umweltinstitut fordert deshalb Planungssicherheit für Kommunen und Verbraucher.

„Die aktuelle fossile Energiekrise zeigt einmal mehr auf, warum ein schneller Ausstieg aus Öl und Gas nötig ist“, erklärt Till Irmisch, Experte für kommunale Gasnetze am Umweltinstitut. „Dafür braucht es klare Ausstiegspläne in jeder deutschen Stadt. Neue Gasheizungen zu erlauben, während Städte die Stilllegung ihrer Netze planen, würde zu Chaos in den Kommunen und hohen Kosten bei Verbraucher:innen führen.“ Im Februar hatte die Koalition ein Eckpunktepapier vorgelegt, demzufolge der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen wieder möglich werden soll.

Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sollen Stadtwerke erstmals die Möglichkeit erhalten, Gasnetze schrittweise stillzulegen. Netzbetreiber sollen gemeinsam mit den Kommunen ab sofort den Ausstieg aus der Gasversorgung planen und dürfen zukünftig auch Haushalte vom Netz trennen, sofern sie mehrjährige Fristen und Vorgaben einhalten. Damit setzt die Koalition eine EU-Richtlinie und eines ihrer Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um.

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Warum frühe Planung entscheidend ist

„Dieser Schritt ist lange überfällig. Immer mehr Kommunen stellen ihre Wärmepläne fertig und kündigen den Ausstieg aus der Gasversorgung an. Eine Umstellung auf erneuerbare Gase spielt dabei aus Kostengründen meist keine Rolle. Eine Aufrechterhaltung der Gasnetze für sehr wenige Kund:innen neben der neuen Infrastruktur aus Fernwärme und Wärmepumpen wäre viel zu teuer“, sagt Irmisch.

Laut EU-Richtlinie sollen Gasnetzbetreiber Stilllegungspläne erstellen, die aufzeigen, in welcher Reihenfolge Straßenzüge vom Netz getrennt werden. Dieses Vorgehen soll Gaskund:innen in betroffenen Gebieten vor neuen Fehlinvestitionen und überhöhten Kosten durch explodierende Netzgebühren schützen. Denn der Betrieb der Gasnetze verursacht hohe Fixkosten, die von immer weniger Kund:innen getragen werden müssen. Eine vom Umweltinstitut beauftragte Fraunhofer-Studie hatte im Dezember gezeigt, dass die letzten Gaskund:innen mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 4000 Euro pro Jahr rechnen müssen. Eine frühe Planung senkt diese Kosten und ermöglicht eine schrittweise Ablösung der Gasversorgung mit erneuerbaren Alternativen. In Deutschland ist eine Pflicht zur Erstellung solcher Pläne mit festen Einreichfristen bisher aber nicht vorgesehen. Das birgt die Gefahr, dass Netzbetreiber steigende Kosten auf die Kunden abwälzen.

Widerspruch zwischen Netzstilllegung und neuen Gasheizungen

Zentral ist, dass das angekündigte Gebäude-Modernisierungs-Gesetz mit den Regeln zum Gasausstieg in Einklang gebracht wird. Dazu Irmisch: „Sollte die Regierung wirklich das Einbauen von Gasheizungen wieder ermöglichen, schafft sie zwei gegenläufige Prozesse. Die Kommunen können keine Pläne für den Gasausstieg erstellen, wenn jederzeit neue Gasheizungen in ihrem Netzgebiet auftauchen. Gleichzeitig müssen die Kund:innen damit rechnen, dass die Gasversorgung in einigen Jahren eingestellt werden könnte, und bleiben auf den Kosten sitzen."

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Umweltinstituts .

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