Rubrik Wasser / Abwasser

Antworten zur Umsetzung der Herstellerverantwortung innerhalb der kommunalen Abwasserrichtlinie

Warum die erweiterte Herstellerverantwortung sinnvoll ist

13.08.2025 – Lesezeit ca. 6 Minuten 72

Warum die erweiterte Herstellerverantwortung sinnvoll ist

Bild: Istock / tuachanwatthana

Die neue kommunale Abwasserrichtlinie 2024/3019/EU legt fest, dass Kläranlagen ab einer bestimmten Größenklasse schrittweise die vierte Reinigungsstufe einführen müssen, um Spurenstoffe wie bspw. Arzneimittelrückstände aus kommunalem Abwasser zu entfernen. Zur Finanzierung dieser Maßnahme wird rechtlich bindend die Erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) in den Artikeln 9 und 10 eingeführt – ein entscheidender Schritt für die europäische Abwasserwirtschaft. EPR basiert auf dem Verursacherprinzip, dass fest in den Europäischen Verträgen verankert ist (Artikel 191 TFEU) und sorgt dafür, dass die Kosten der vierten Reinigungsstufe verursachergerecht finanziert werden. Dies stellt eine nachhaltige und innovative Lösung dar und ist ein umweltökonomischer Meilenstein in der Geschichte der EU-Umweltpolitik.

Verursachergerechte Finanzierung durch die Herstellerverantwortung

Die Herstellerverantwortung orientiert sich am sogenannten Verursacherprinzip: Diejenigen, die Umweltbelastungen verursachen, müssen auch für deren Beseitigung aufkommen. Dies führt zu einer gerechten Verteilung der Kosten und entlastet die Bevölkerung, die heute schon die Kosten der ersten, zweiten und dritten Reinigungsstufe über Gebühren zu tragen hat und voraussichtlich mit 20% der Kosten an der vierten Reinigungsstufe beteiligt wird. Mit der Herstellerverantwortung werden die Hersteller bzw. Verursacher direkt in die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe eingebunden. Außerdem können so Anreize für eine Vermeidung von Belastungen der Umwelt entstehen.

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Es wird deutlich, dass die Inanspruchnahme von Umweltmedien nicht kostenfrei ist. Die jetzige Finanzierung von Reinigungsleistungen kommt einer Lizenz zur Verschmutzung gleich, da diese keine Anreize für die Hersteller bietet, die Spurenstoffeinträge zu vermeiden oder Innovationen zur Verringerung von Spurenstoffeinträgen voranzubringen. Dabei ist nicht maßgeblich, ob Spurenstoffe eines Industriezweiges einen hohen oder mittleren Stoffeintrag bewirken, da die vierte Reinigungsstufe nur als „ganze technologische Anlage“ installiert werden kann, wodurch Investitionskosten unmittelbar in voller Höhe anfallen.

Verursachergerechtigkeit vs. direkte Belastung von Haushalten, Gewerbebetrieben und abwasserintensiven Industrien

Nach Berechnungen des BDEW wären die Kosten für Verbraucher ohne Umsetzung der Herstellerverantwortung erheblich: In Abhängigkeit der Anlagengröße im Entsorgungsgebiet wäre mit einer Kostensteigerung der Abwassergebühren in zweistelliger Prozenthöhe zu rechnen. Diese Anhebung träfe alle Haushalte, auch sozial Schwächere, Gewerbebetriebe und abwasserintensive Industrien und würde sich im Kontext der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders negativ auswirken. EPR stellt daher sicher, dass alle Hersteller und Importeure ihren fairen Anteil an den Kosten tragen, was zu einer stabilen, transparenteren und verursachergerechten Finanzierung der vierten Reinigungsstufe führt.

Innovationsförderung und Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Sektoren Durch die Herstellerverantwortung wird darüber hinaus ein marktorientierter Anreiz geschaffen, umweltschonendere Produkte zu entwickeln. Da Externalitäten sichtbar gemacht werden, wird die Forschung und Entwicklung von grüneren Arzneimitteln und Kosmetikprodukten gefördert. Dies unterstützt wiederum die Null-Schadstoff-Agenda der EU und trägt zu größere Kohärenz in den verschiedenen Maßnahmen bei.

Umwelt- und Ressourcenschutz

Die konsequente Umsetzung der vierten Reinigungsstufe wird Schadstoffeinträge in die Gewässer minimieren, wodurch sich die Gewässerqualität verbessert und das ökologische Gleichgewicht geschützt wird. Vor dem Hintergrund der immer deutlicher werdenden Auswirkungen des Klimawandels auf die Ressource Wasser, sei es durch Überschwemmungen oder Dürren, ist klar: jeder Sektor muss seinen Beitrag zu mehr Wasserresilienz leisten. Dies betrifft über die Wasserwirtschaft hinaus auch die Sektoren, die auf unsere Wasserressourcen einwirken. Pharmazeutische Industrie und Kosmetikindustrie leisten unter anderem durch EPR ihren Beitrag.

EPR - kein „Bürokratiemonster“

Bürokratie kann dann vermieden werden, wenn auch die betroffenen Industrien pragmatisch an der Lösungsentwicklung teilnehmen und den Umsetzungsprozess aktiv mitgestalten. Der BDEW hat deshalb einen privatwirtschaftlichen Ansatz in Form eines „Umsetzungsvereins“ vorgelegt, mit dem alle beteiligten Akteure eine effiziente und bürokratiearme Umsetzung der Herstellerverantwortung erreichen können. Mit der langjährigen Praxiserfahrung in der Umsetzung der „Energieschlichtungsstelle“ in der Rechtsform eines Vereins haben BDEW und andere Verbände gezeigt, dass privatwirtschaftliche Lösungen möglich sind. Je länger die pharmazeutische und kosmetische Industrie eine konstruktive Mitarbeit an der Umsetzung privatwirtschaftlicher Regelungen hinauszögern, desto wahrscheinlicher wird die Notwendigkeit einer behördlichen Lösung.

Bezahlbarkeit von Arzneimitteln

Ein häufig vorgebrachtes Argument lautet, dass EPR zu einer signifikanten Kostensteigerung von Arzneimitteln führen könnte. Fest steht, dass konkrete Aussagen über Kostensteigerungen für einzelne Medikamente nicht belastbar sind, da wesentliche Faktoren der Kostenzuordnung noch nicht feststehen. So liegen Mengenbelastungen und ein Indikator für die jeweilige Schädlichkeit eines Stoffes noch nicht vor, die wesentlich die Kostenzuordnung bestimmen. Darüber hinaus ist noch unklar, wie viele Kläranlagen in den jeweiligen Mitgliedstaaten von den Vorgaben betroffen sein werden. Zudem ist es sinnvoll, dass die praktische Umsetzung der Klärstufen in einer zeitlichen Staffelung graduell bis 2045 erfolgt, da die technischen und personellen Kapazitäten fehlen, alle Anlagen in einem Schritt umzusetzen.

Als Konsequenz wird es auch eine zeitliche Streckung der Kosten über einen großen Zeitraum geben. Es könnte auch eine Aufgabe einer privatrechtlichen Lösung sein, für die Hersteller und Importeure verlässliche und überschaubare Zahlungsströme zu generieren. Darüber hinaus sollten kleinere und mittlere Kläranlagen nur dort ausgebaut werden, wo sie ökologisch oder nutzungsbezogen wirklich erforderlich und sinnvoll sind. Dies entspricht dem sogenannten „risikobasierten Ansatz“.

Transparenz und Fairness

Die marktwirtschaftlichen Anreize von EPR und die Entwicklung bzw. gesteigerte Attraktivität von nachhaltigeren Arzneimitteln und Kosmetikprodukten wird zudem für mehr Transparenz und Fairness sorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher sind sich aktuell der ökologischen Auswirkungen verschiedener Produkte nicht bewusst oder mangelhaft über grünere Alternativen informiert. EPR wird hier indirekt eine entscheidende Lenkungswirkung ausführen. Die klare Zuordnung der Finanzierung nach dem Verursachungsprinzip sorgt folglich für mehr Transparenz und Akzeptanz – sowohl bei den betroffenen Unternehmen als auch in der Öffentlichkeit. Dies ist auch explizit Gegenstand einer Informationsmaßnahme in der kommunalen Abwasserrichtlinie (siehe Art. 9, Paragraf 3 (a)).

Schrittweise Erweiterung der EPR auf weitere Produktgruppen

Die Kommunale Abwasserrichtlinie sieht vor, dass EPR schrittweise auf weitere Produktgruppen ausgedehnt werden kann. Die Europäische Kommission plant hier eine regelmäßige Evaluierung. Der BDEW hält den dafür aktuell in der Richtlinie vorgesehenen Evaluierungszeitpunkt Ende 2033 für angemessen und begrüßt das Vorgehen.

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