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Geplante Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung gefährdet Fortschritte im Grundwasserschutz
25.06.2025 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Nach Medienberichten wird das Bundeskabinett voraussichtlich am 24. Juni über die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung beschließen. Die Verordnung soll durch eine Ministerverordnung außer Kraft gesetzt werden. Aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft ist dieser Schritt weder fachlich noch rechtlich nachvollziehbar.
„Die Stoffstrombilanzverordnung ist ein zentrales Instrument, um Nährstoffflüsse transparent zu erfassen und gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Stickstoffüberschüssen abzuleiten. Ihre Abschaffung gefährdet die bisherigen Fortschritte beim Gewässerschutz. Die Nitratbelastung des Grundwassers bleibt ein ungelöstes Problem. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Einhaltung des EU-Grenzwerts von 50 Milligramm Nitrat pro Liter an allen repräsentativen Messstellen bestätigt. Ohne verlässliche Erfassungssysteme wird die Einhaltung dieser Vorgaben massiv erschwert. Zudem unterstützt die Verordnung nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern bietet auch Landwirten selbst einen klaren Mehrwert: Durch die systematische Erfassung und Auswertung der betrieblichen Nährstoffflüsse können sie Nährstoffverluste verringern, Betriebskosten senken und die Effizienz im Düngemitteleinsatz steigern. Statt Rückschritt braucht es deshalb eine Weiterentwicklung der Verordnung – mit klar definierten Anforderungen, einer belastbaren Datengrundlage und einem verlässlichen Monitoring,“ erklärt Claudia Ehrensberger, Präsidentin der AöW.
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Zudem bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Das Düngegesetz sieht vor, dass Regelungen zur Stoffstrombilanz im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium und mit Zustimmung des Bundesrates getroffen werden. Auch der in § 11a vorgesehene Parlaments- und Bundesratsvorbehalt scheint durch eine einfache Ministerverordnung unterlaufen zu werden.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) appelliert daher an die Bundesregierung, die Stoffstrombilanzverordnung nicht aufzuheben, sondern im Sinne eines vorsorgenden, rechtskonformen und zukunftsgerichteten Gewässerschutzes gezielt weiterzuentwickeln.
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