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Dieser Artikel wurde in der Ausgabe der gedruckten Kommunalwirtschaft abgedruckt.
Neuauflage der Technischen Mitteilung zu Enthärtungsanlagen in der Trinkwasserinstallation erschienen
03.05.2024 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Der Arbeitskreis Wasserbehandlung der figawa hat
die Technische Mitteilung „Enthärtungsanlagen in der
Trinkwasserinstallation“ aus dem Jahr 2020 grundlegend überarbeitet.
Gegenstand der Mitteilung ist die Enthärtung mittels Ionentausch.
Enthärtungsanlagen werden in der Trinkwasserinstallation eingesetzt, um
die Trinkwasserhärte zu vermindern. Es handelt sich hierbei vorrangig um
eine technische Notwendigkeit, da hartes Wasser zu Ablagerungen auf
Flächen von technischen Geräten und auch innerhalb der Installation
führen kann. Mit diesen Ablagerungen können nachteilige Effekte
einhergehen: erhöhter Energieaufwand, Kalkflecken und steigender
Verbrauch von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Mitteln zur
Körperpflege.
Die neue technische Mitteilung bietet grundlegende Informationen zur
Trinkwasserenthärtung, erläutert die positiven Auswirkungen und klärt
Fragen zu den rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von
Enthärtungsanlagen.
Die Aktualisierung erfolgte aufgrund der Änderungen in der
Trinkwasserverordnung und der erfolgreichen Erweiterten
Wirksamkeitsprüfung (EWP) zur Aufnahme von starksauren
Kationenaustauschern in die §20-Liste des Umweltbundesamtes, die durch
die figawa initiiert wurde. Zusätzlich wurde ein einführender Abschnitt über
die Auswirkungen der Wasserhärte und die Grundlagen der
Wasserenthärtung hinzugefügt.
Die technische Mitteilung berücksichtigt auch die Ergebnisse der
gemeinsamen Studie des Technologiezentrums Wasser (TZW) und des
Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI)
zur Betriebssicherheit und Folgenabschätzung beim Einsatz von
Enthärtungsanlagen.
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