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Finanzkrise bedroht Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung

Kommunalfinanzen: Städte und Gemeinden fordern grundlegende Reform

08.07.2026 – Lesezeit ca. 5 Minuten 5

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) hat in seiner Sitzung bekräftigt, dass eine umfassende Reform der Kommunalfinanzierung als zentraler Aspekt auf die staatliche Reformagenda gehöre. Die aktuellen Analysen der Bertelsmann Stiftung im „Kommunalen Finanzreport 2026“ und des „KfW-Kommunalpanels“ zeichnen ein übereinstimmendes Bild: Die kommunale Finanzkrise ist strukturell bedingt und sie verschärft sich weiter.

Rekorddefizite und neuer Höchststand beim Investitionsstau

„Die wissenschaftlichen Analysen beschreiben die Lage der Städte und Gemeinden unmissverständlich. Die kommunalen Defizite sind historisch einmalig und werden auch bei höherem Wirtschaftswachstum nicht verschwinden. Genau deshalb können wir nicht auf den nächsten konjunkturellen Aufschwung hoffen, auch ist es mit dem Drehen kleiner Stellschräubchen im aktuellen System bei weitem nicht getan. Wer die kommunale Handlungsfähigkeit erhalten will, muss die Ursache der kommunalen Finanznot beseitigen – die massive strukturelle Unterfinanzierung. Alles andere bedroht das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christof Sommer.

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Nach den vorliegenden Untersuchungen verzeichneten die Kommunen 2025 bundesweit ein Rekorddefizit von rund 30 Milliarden Euro. Gleichzeitig stieg der kommunale Investitionsrückstand auf über 231 Milliarden Euro an. Damit setzt sich ein toxischer Trend fort: Die Lücke zwischen dem tatsächlichen Investitionsbedarf und den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen wächst weiter an. Besorgniserregend sei dabei vor allem die Entwicklung in NRW.

„Besonders betroffen sind auch in NRW Schulen, Verkehrswege, Sportstätten sowie die Infrastruktur für Brand- und Katastrophenschutz. Das Sondervermögen hilft nur vorübergehend und punktuell, das Defizit schadet jedoch massiv und dauerhaft. Das Gleiche gilt für die Altschuldenhilfe. Obwohl damit seitens des Landes ein milliardenschweres Entlastungsprogramm beschlossen wurde, zehren die neuen Defizite dessen Effekt schon wieder auf. Die NRW-Kommunen hatten 2025 mit über 9 Milliarden Euro das mit Abstand größte Defizit im Bundesvergleich. Deshalb nehmen die Kassenkredite erneut stark zu, etwa um laufende Kosten zu decken. Gleichzeitig stagniert die Gewerbesteuer als eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen, während Sozialausgaben, Personalaufwendungen und weitere gesetzlich vorgegebene Leistungen ungebremst wachsen“, fasste Sommer zusammen.

Darüber hinaus zeigen die Auswertungen, dass die finanzielle Schieflage der Kommunen inzwischen nahezu flächendeckend auftritt. „Die Ursache liegt nicht in mangelnder Haushaltsdisziplin vor Ort, sondern in einem System, bei dem Aufgaben und Finanzierung immer weiter auseinanderdriften“, unterstrich Sommer.

Bund-Länder-Einigung lediglich ein erster Schritt

Verhalten positiv bewertet der StGB NRW die Bund-Länder-Einigung vom 25. Juni 2026 zur Veranlassungskonnexität. Dass der Bund den Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ künftig stärker berücksichtigen und zusätzliche Belastungen aus neuen Bundesgesetzen teilweise ausgleichen will, sei ein richtiger, erster Schritt und eine gute Grundlage für kommende Gespräche. „Kritisch sehen wir, dass der Bund von den Regelungen explizit etwa Steuergesetze ausklammert. Mindereinnahmen bei den Kommunen werden dann nicht ausgeglichen. Das bleibt eindeutig hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Vor allem aber löst die Einigung noch nicht die bestehende Finanzierungslücke von rund 30 Milliarden Euro pro Jahr, da sie lediglich auf zukünftige Gesetzgebung gerichtet ist. Deshalb brauchen wir neben besseren Regelungen für zusätzliche Belastungen vor allem zügig weitere Maßnahmen, die die bereits bestehende strukturelle Lücke angehen“, so Sommer.

Strukturreform bei Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Kurzfristig könne eine stärkere Beteiligung der Kommunen an den gemeinschaftlichen Steuereinnahmen oder eine Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs die Städte und Gemeinden entlasten. Sommer betonte aber, dass es auf tiefgreifende Strukturreformen ankomme, die bei Konnexität, Finanz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ansetzen müssen: „Bemerkenswert ist, dass nahezu alle unabhängigen Untersuchungen zum selben Ergebnis kommen, so auch der Expertenrat ‚Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit‘ der Bertelsmann Stiftung. Überall wird festgestellt, dass die derzeitige finanzielle Ausstattung der Kommunen überhaupt nicht mehr zu ihren Aufgaben passt. Wenn Wissenschaft und kommunale Praxis in dieser Deutlichkeit übereinstimmen, sollte das für Bund und Länder ein unüberhörbarer Weckruf sein.“

Das Präsidium begrüßte daher die breite Beteiligung der NRW-Kommunen am bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“. Die große Resonanz habe gezeigt, dass die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden längst kein fachpolitisches Nischenthema mehr sei. Zwingend notwendig sei jedoch, dass die Politik nun ins Handeln komme, um die Kommunalfinanzen spürbar zu verbessern.

Finanznot beeinflusst direkt Leben der Menschen vor Ort

„Deutschland diskutiert über die Zukunft von Rente, Pflege, Gesundheit und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit. Das ist richtig und notwendig. Wenn aber wegen der Finanznot die Gestaltungskraft der Städte und Gemeinden schwindet, reden wir nicht bloß über abstrakte Haushaltszahlen. Dann geht es ganz konkret darum, ob Schulen saniert, Straßen repariert, Kitas gebaut oder Schwimmbäder offengehalten werden können. Im Kern dreht es sich also ganz grundlegend um unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt, um demokratische Teilhabe und um das Vertrauen der Menschen in die Leistungsfähigkeit des Staates. Deshalb gehören die Kommunalfinanzen gleichwertig auf die Reformagenda unseres Staates“, resümierte Sommer eindringlich.

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