Dieser Artikel wurde in der Ausgabe 1 - Januar / Februar 2026 der gedruckten Kommunalwirtschaft abgedruckt.

Rubrik Wasser / Abwasser

Emschergenossenschaft und Lippeverband haben Kläranlagen und Gewässer auf das Herbizid untersucht

Glyphosat: Eintrag ins Wasser bereits an der Quelle unterbinden

09.12.2025 – Lesezeit ca. 4 Minuten 157

Glyphosat: Eintrag ins Wasser bereits an der Quelle unterbinden

Eine Studie der Universität Tübingen vertritt die These, dass der Eintrag von Glyphosat in die Oberflächengewässer nicht hauptsächlich durch die Landwirtschaft erfolgt. Vielmehr werde das Herbizid im Zuge des Abwassereinigungsprozess in Kläranlagen aus einer Vorläufersubstanz gebildet und schließlich über die Klärwerke in die Gewässer eingeleitet. Die Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) haben daraufhin eigene Untersuchungen vorgenommen. Erste Ergebnisse zeigen, dass in den Abwasserreinigungsanlagen eher ein signifikanter Abbau des Unkrautvernichtungsmittels erfolgt. Darüber hinaus weisen jedoch relativ konstante Konzentrationen von Glyphosat in den Zuläufen der Kläranlagen darauf hin, dass es sich in der Tat nicht um kurzzeitige punktuelle Einträge aus der Landwirtschaft handelt, sondern um einen kontinuierlichen Eintrag – wahrscheinlich im Zuge des Abbaus von Waschmittelzusätzen in der Kanalisation. Unabhängig vom Entstehungsort sprechen sich EGLV für ein grundsätzliches Verbot von Glyphosat und den entsprechenden Vorläufersubstanzen aus.

Flora, Fauna und Menschen werden am besten vor potenziell gefährlichen Stoffen geschützt, wenn diese erst gar nicht in die Umwelt gelangen. "Wir müssen an der Quelle ansetzen und bereits den Eintrag dieser Chemikalien ins Wasser verhindern", sagt Prof. Dr. Frank Obenaus, Vorstand für Wassermanagement und Technik bei Emschergenossenschaft und Lippeverband. Ein Verbot von Stoffen wie Glyphosat sowie möglichen Vorläufersubstanzen wie den Waschmittelzusätzen muss daher ernsthaft in Betracht gezogen werden. "Die negativen Aspekte von Glyphosat auf die aquatische Umwelt sind unbestritten: Das Pestizid gefährdet die Biodiversität in unseren Gewässern und ist darüber hinaus auch für den Menschen potenziell gefährlich. Daher sollte auch auf Zusätze in Waschmitteln, die potenziell zur Bildung von Glyphosat führen können, grundsätzlich verzichtet werden", sagt Obenaus.

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Zum Hintergrund: Glyphosat ist nach Angaben des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) das meistverkaufte Pestizid. Zudem sei es "laut WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen und trägt maßgeblich zum Artensterben bei", so der BUND weiter. Von der EU-Kommission wurde Glyphosat im Dezember 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen, Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung.

Die Universität Tübingen hat im Jahr 2024 eine Studie veröffentlicht, nach der Glyphosat während der Abwasserreinigung auf den Kläranlagen aus der Vorläufersubstanz DTPMP (Diethylentriaminpenta(methylenphosphonsäure)) entstehe. Bei DTPMP handelt es sich um einen Waschmittelzusatz, der zur Wasserenthärtung eingesetzt wird. Von der Tübinger Arbeitsgruppe wurde es als potentielle Vorläufersubstanz für die Bildung von Glyphosat in Kläranlagen identifiziert, da dieser Waschmittelzusatz nur in Europa – nicht jedoch in den USA – eingesetzt wird. Und laut der Tübinger Studie sind die Konzentrationsspitzen von Glyphosat während der Anwendungszeiten in der europäischen Landwirtschaft im Frühjahr und Sommer nicht so stark ausgeprägt wie in den USA – was für einen über das Jahr hinweg kontinuierlichen Eintrag hierzulande sprechen würde. Als Reaktion auf die Studie gaben EGLV, die gemeinsam mit dem Ruhrverband ein Kooperationslabor in Essen betreiben, weitergehende Untersuchungen in Auftrag. Die vom Kooperationslabor ausgewerteten Daten aus dem Jahr 2024 deuten nicht darauf hin, dass in den Kläranlagen der Wasserwirtschaftsverbände eine für die Gewässer relevante Glyphosatbildung stattfindet. Die meisten Messwerte lagen unter 0,1 μg/L (Mikrogramm pro Liter – ein Mikrogramm entspricht 1000 Nanogramm). Auch in den Gewässern der Einzugsgebiete der Wasserverbände konnten keine bedenklichen Glyphosat-Konzentrationen beobachtet werden. Die gemessenen Maximalkonzentrationen im Mai und Juli 2024 (2,7 bzw. 3,1 μg/L) stammten vermutlich aus landwirtschaftlichen Einträgen und lagen deutlich unter dem geltenden Orientierungswert von 28 μg/L für Glyphosat.

Untersuchungsprogramm in 2025

Zur Aufklärung der Herkunft und möglichen Bildung von Glyphosat und dem Abbauprodukt AMPA auf den Kläranlagen wurde Anfang 2025 ein weiteres Untersuchungsprogramm für das Frühjahr dieses Jahres beschlossen. Im Einzugsbereich von EGLV wurden auf drei Kläranlagen des Lippeverbandes (Dortmund-Scharnhorst, Dülmen und Lünen) über sieben Tage 24-Stunden-Mischproben vom Zu- und Ablauf untersucht. Die erhobenen Daten zeigten keinen Hinweis auf eine Bildung von Glyphosat im Abwasserreinigungsprozess.

Die Probenahmen erfolgten als 24-Stunden-Mischproben über eine Woche (auf der Kläranlage Lünen: zwei Wochen) am Zulauf der Anlage sowie am Ablauf der Nachklärung. Die Konzentrationen an Glyphosat und AMPA waren in den Zulaufproben mit wenigen Ausnahmen höher als in den Ablaufproben, was eine Bildung dieser Substanzen im Abwasserreinigungsprozess entsprechend unwahrscheinlich macht. Ganz im Gegenteil: Die Werte sprechen vielmehr dafür, dass Glyphosat und AMPA während der Abwasserreinigung eher reduziert wurden.

Die relativ konstanten Konzentrationen in den Zuläufen der Kläranlagen deuten allerdings nicht auf kurzzeitige punktuelle Einträge aus der Landwirtschaft, sondern auf einen kontinuierlichen Eintrag – vermutlich aus dem Abbau der Waschmittelzusätze im Kanalsystem – hin. Um die Bildung von Glyphosat und Umsetzung zu AMPA im Kanalsystem zu bestätigen, müssten weitergehende Untersuchungen vorgenommen werden. Hierbei sollten nach Ansicht der Wasserwirtschaftsverbände insbesondere die aus Waschmitteln stammenden Phosphonate als Vorläufersubstanzen von Glyphosat und AMPA mitbetrachtet werden.

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