Rubrik Wasser / Abwasser

Wichtiger Impuls für Wirtschaftsstandort

08.07.2025 – Lesezeit ca. 3 Minuten 62

Heute hat das Kabinett den Entwurf des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) verabschiedet. Der Entwurf regelt, wie die Länder ihren Anteil am 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Länder und Kommunen nutzen können. Im Gegensatz zu früheren Versionen macht die Bundesregierung im Entwurf nun ausdrücklich den Weg für Investitionen in die Infrastrukturen der Wasserwirtschaft frei, wovon gerade ländliche Regionen bzw. ärmere Kommunen profitieren können.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), lobt: „Die Bundesregierung hat den Entwurf erheblich verbessert und ermöglicht nun Ländern und Kommunen, Investitionen in alle relevanten Infrastrukturen der Daseinsvorsorge zu fördern. Zum Beispiel auch in Netze, Anlagen und Systeme der Wasserwirtschaft, die in früheren Versionen noch ausgeschlossen waren.“

In früheren Versionen waren Einrichtungen, die voll durch Gebühren oder Entgelte finanzierte werden, noch von der Förderung ausgenommen. Dadurch hätten viele kommunale Unternehmen nicht profitieren können. So waren Förderung von Investitionen in die Infrastrukturen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zum Beispiel nicht vorgesehen gewesen.

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Investitionsbedarf von 721 Milliarden Euro in der Energiewirtschaft und 800 Milliarden Euro in der Wasserwirtschaft

„Die Investitionsbedarfe in die Wasser- und Abwasserinfrastruktur sind enorm. Es ist richtig, wenn die Bundesregierung Ländern und Kommunen die Möglichkeit gibt Gelder aus dem Sondervermögen gezielt hierfür zu verwenden“, so Liebing.

Konkret muss allein die Energiewirtschaft 721 Milliarden Euro bis 2030 in die Energiewende für Klimaneutralität und Versorgungssicherheit investieren. Die Wasserwirtschaft muss 800 Milliarden Euro bis 2045 investieren, damit Wasserversorgung auch in Zukunft immer und überall sicher und bezahlbar bleibt – auch bei Dürren und Starkregen, den Folgen des Klimawandels. Das entspricht einer Vervierfachung des bisherigen Investitionsvolumens in den nächsten 20 Jahren. Grund ist, dass viele Abschnitte der Netze und Anlagen der Wasserwirtschaft in den kommenden 20 Jahren an das natürliche Ende ihrer Lebensdauer kommen und zudem an die Folgen des Klimawandels angepasst werden müssen. Der Bundestag sollte daher in seinen Beratungen sicherstellen, dass Investitionen in die Wasserwirtschaft auch im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) explizit verankert werden.

Höhere Investitionen in kommunale Strukturen notwendig

„Die Kommunen tragen eine Hauptlast der Daseinsvorsorge und unserer Infrastruktur. Investitionen in diese Strukturen sind maßgebliche Grundlage für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens und die Stärke des Wirtschaftsstandort Deutschland. Zukunft wird vor Ort gemacht. Deshalb ist es bedauerlich, dass in dem heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf die ursprünglich vorgesehene Mindestquote von 60 Prozent für die Kommunen nicht mehr enthalten ist. Hier sollte der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber noch nachsteuern. Der heutige Beschluss kann nur der Anfang sein. Insgesamt muss sich der Bund stärker an den Investitionen in die Infrastruktur der Daseinsvorsorge beteiligen. Das ist insbesondere dort notwendig und gerechtfertigt, wo er durch seine Gesetzgebung, vor allem für die Klimaneutralität, selbst Investitionsbedarf auslöst“, fordert Liebing.

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