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Dieser Artikel wurde in der Ausgabe der gedruckten Kommunalwirtschaft abgedruckt.
EU-Regelwerk ab Oktober 2024 auch in Deutschland wirksam
12.11.2024 – Lesezeit ca. 3 Minuten
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Die NIS-2-Richtlinie zum Schutz kritischer Infrastruktur soll ab 17. Oktober 2024 von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht übertragen werden. Mit den elektronischen Schließanlagen blueSmart und blueEvo von Winkhaus sind Betreiber diesbezüglich auf der sicheren Seite, denn diese beiden Systeme entsprechen bereits seit ihrer Markteinführung den Anforderungen des neuen Regelwerks.
Bei der NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) handelt es sich um eine überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie der Europäischen Union, die erstmals 2016 eingeführt wurde. Sie dient dem Schutz vor physischen Angriffen und Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen wie Netz- und Informationssysteme sowie auf hochkritische Sektoren wie beispielsweise die Wasser- und Energieversorgung oder das Gesundheitswesen. Einrichtungen wie Krankenhäuser, Energieversorger und Rechenzentren sind dazu verpflichtet, besondere Vorkehrungen zu treffen, um auch im Katastrophenfall die Versorgung gewährleisten zu können.
Höchste Sicherheit durch elektronische Zutrittskontrolle
Nach der NIS-2-Richtline müssen Betreiber stets eine zuverlässige Kontrolle aller Zugänge zu ihrem Gelände oder Gebäude gewährleisten. Am einfachsten gelingt dies durch den Einbau elektronischer Schließsysteme, die wie die Systeme blueSmart und blueEvo von Winkhaus den Anforderungen der neuen Richtlinie bereits entsprechen. Besonders das in diesem Jahr neu eingeführte Zutrittskontrollsystem blueEvo überzeugt durch eine ganzheitliche Sicherheitsarchitektur, ein umfangreiches Komponentenprogramm und eine intuitiv bedienbare Hard- und Software. Zutritte können mittels der virtuellen Netzwerkumgebung protokolliert werden, d.h. es kann auf diese Weise festgestellt werden, wer wann für welchen Bereich Zutritt erlangt hat.
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„Für blueEvo haben wir in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Experten aus den Bereichen Cyber Physical Systems und Security Management ein Sicherheitskonzept entwickelt, das durchgängig den Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der System- und Berechtigungsdaten gewährleistet“, erläutert Dr. Volker Brink, Leiter Produktmanagement Zutrittsorganisation bei Winkhaus.
„State of the Art“ in Sachen Sicherheit
Die neue Generation elektronischer Zutrittskontrollsysteme von Winkhaus bietet einen hohen Standard an physischer Sicherheit und einen umfangreichen Schutz der zugehörigen Verwaltungssoftware gegen Cyberangriffe. Die Speicherung der Daten wie Zutrittsberechtigungen erfolgt sowohl in den Zutrittskontrollzentralen als auch in den blueEvo Virtual Network Hubs. Beide Komponenten gewährleisten in Ausnahmesituationen, wie einem Ausfall der Netzwerkverbindung oder eines Serverabsturzes, eine autarke Funktionsfähigkeit für einen Zeitraum von 31 Tagen.
Die schnelle Anpassung von Zutrittsberechtigungen – beispielsweise bei ausgeschiedenen Mitarbeitenden, verlorenen Schlüsseln oder anderen Änderungen bei der Legitimation – schützt dank modernster Verschlüsselungstechnologien vor unberechtigtem Zutritt. Eine lückenlose Nachverfolgung von Besucherströmen in Unternehmen und Gebäuden ist ebenfalls gewährleistet.
Über Winkhaus
Die Unternehmen der Winkhaus Gruppe entwickeln und produzieren hochwertige Systemlösungen für Fenster und Türen sowie intelligente Zutrittsorganisation. In Deutschland sind die Winkhaus Werke an drei Standorten ansässig – neben dem Hauptsitz in Telgte produziert das Unternehmen in Münster und Meiningen. Ein weiteres hochmodernes Werk für Fenstertechnik befindet sich in Polen (Rydzyna). Mit seinen internationalen Tochtergesellschaften ist Winkhaus europaweit präsent. Die Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG ist seit der Gründung im Jahr 1854 ein inhabergeführtes Unternehmen und zu 100 Prozent in der Hand der Gründerfamilie Winkhaus. Inzwischen leitet die fünfte Generation ein Team von über 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
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