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Landesregierung greift zentrale Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW auf
Anhebung des Verbundsatzes bedeutsame Weichenstellung für Kommunen in NRW
17.07.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) begrüßt den Kabinettsbeschluss der Landesregierung, den Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz ab dem Jahr 2027 um 0,5 Prozentpunkte auf 23,5 Prozent anzuheben. Damit wird eine langjährige und zentrale Forderung des kommunalen Spitzenverbandes aufgegriffen.
„Die Anhebung des Verbundsatzes ist eine bedeutsame Weichenstellung für die Städte und Gemeinden in NRW. Seit vielen Jahren setzt sich der Städte- und Gemeindebund NRW dafür ein, die kommunale Finanzausstattung über diesen Weg wieder zu stärken. Aus unserer Sicht lässt die Entscheidung des Kabinetts erkennen, dass die desaströse finanzielle Lage der Kommunen vom Land ernst genommen wird. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Landesregierung diesen notwendigen Schritt geht, der einen Wendepunkt darstellt, da erstmalig seit Jahrzehnten der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen in NRW steigt“, erklärte Tobias Stockhoff, Präsident des StGB NRW und Bürgermeister der Stadt Dorsten.
Modernisierungsagenda soll kommunale Gestaltungskraft stärken
Stockhoff betonte, dass man mit der beschlossenen Anhebung des Verbundsatzes den richtigen Weg eingeschlagen habe und man diesen nun gemeinsam konsequent weitergehen werde: „Angesichts der aktuellen – auch konjunkturellen – Herausforderungen müssen wir die Finanzausstattung der Kommunen weiter konsequent stärken. Die zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte ‚Kommunale Modernisierungsagenda‘ werden wir daher konstruktiv und im Vertrauen auf eine lösungsorientierte und dauerhafte Zusammenarbeit mit dem Land unterstützen. Das gemeinsame Ziel ist es, dass die kommunale Ebene wieder aktiv gestalten und ihre Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann.“
Grundlegende Reform der Finanzbeziehungen bleibt unverzichtbar
„Der Kabinettsbeschluss ist ein ermutigendes Zeichen. Natürlich kann die Anhebung des Verbundsatzes die Finanzprobleme der Kommunen in NRW nicht ohne weitere Reformen auf Bundesebene allein lösen, sie ist aber ein notwendiger Schritt. Eine grundlegende Überarbeitung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen bleibt daher unverzichtbar. Die Bund-Länder-Einigung vom Juni 2026 verstehen wir deshalb als Auftakt weiterer, erforderlicher Reformanstrengungen. Insbesondere muss nämlich auch für den Bund gelten: Wer Aufgaben überträgt oder Einnahmen mindert, muss die daraus entstehenden finanziellen Belastungen der Kommunen ausgleichen, auch und gerade im Hinblick auf die erdrückende Last der Bestandsaufgaben. Die Städte und Gemeinden sichern täglich die Lebensqualität der Menschen vor Ort. Eine Verbesserung ihrer finanziellen Handlungsfähigkeit ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes“, so Stockhoff abschließend.
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