Rubrik Allgemein

Städte und Gemeinden benötigen angemessene finanzielle Ausstattung für kommunale Sportstätten

„NRW-Sportmilliarde“ entpuppt sich als Nebelkerze der Landesregierung

12.02.2026 – Lesezeit ca. 3 Minuten 85

In ihrer Pressekonferenz zum Jahresauftakt hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung angekündigt, den Kommunen eine „NRW-Sportmilliarde“ zur Verfügung zu stellen. Diese solle – zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes – der Modernisierung, Sanierung und dem Neubau von kommunalen Sportstätten und Schwimmbädern dienen. Dazu sagten der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW:

„Die verkündete ‚NRW-Sportmilliarde‘ weckt leider mehr Erwartungen, als sie halten kann“, so der Hauptgeschäftsführer des Städtetages NRW, Christian Schuchardt, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christof Sommer. Beide kritisierten, dass es sich nicht um frisches, zusätzliches Geld des Landes handele, das die Kommunen einsetzen können, um ihre Sportstätten fit zu machen. „Bei näherer Betrachtung stellt sich das Landespaket als bloße Zusammenrechnung bereits feststehender Mittel dar“, erklärte Christian Schuchardt.

Enormer Investitionsbedarf bei kommunalen Sportstätten

Dabei ist der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei den kommunalen Sportstätten immens hoch. „Aus Erhebungen der KfW wissen wir, dass es bundesweit einen erheblichen Investitionsrückstand von rund 15,6 Milliarden Euro nur im Bereich Sport gibt. Und was uns als großer Wurf unter dem Schlagwort ‚NRW-Sportmilliarde‘ präsentiert wird, entpuppt sich am Ende leider nicht als neues Geld. Vielmehr muss man schon von einer Nebelkerze der Landesregierung sprechen. Denn die entsprechenden Gelder stehen den Kommunen ohnehin zu oder waren schon längst angekündigt“, mahnte Christof Sommer.

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NRW-Sportmilliarde“ enttäuscht Erwartungen

„600 Millionen Euro der ‚NRW-Sportmilliarde‘ kommen aus dem Bundessondervermögen für die Infrastruktur. Dieses Geld ist willkommen und kann die Not vor Ort sicher etwas mildern, das ist aber kein Landesverdienst“, so Sommer. „Mit 375 Millionen Euro stammt außerdem ein weiterer großer Anteil der ‚NRW-Sportmilliarde‘ aus der Sportpauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Über den Finanzausgleich haben die Kommunen in NRW sowieso einen Anspruch auf diese Mittel. Es als ‚zusätzliche Unterstützung‘ zu verkaufen, ruft daher Hoffnungen hervor, die vor Ort schlicht enttäuscht werden.“

Christian Schuchardt betonte: „Kommunale Sportstätten sind das Fundament für gesellschaftlichen Zusammenhalt, da sie als soziale Begegnungsorte Integration und ehrenamtliches Engagement über alle Schichten hinweg fördern.“ Er forderte: „Wir brauchen für unsere maroden Turnhallen und Schwimmbäder keine neuen Überschriften oder Schlagworte – wir brauchen eine langfristige und auskömmliche finanzielle Ausstattung, die die Kommunen in die Lage versetzt, ihre Sportinfrastruktur in Schuss zu halten.“


Hintergrundinformation:

Die „NRW-Sportmilliarde“ setzt sich aus mehreren Bestandteilen wie folgt zusammen:

  • 600 Millionen Euro für Sportstätten als Landesanteil am Sondervermögen des Bundes, die bereits im „NRW-Plan“ angekündigt worden sind. Darin enthalten sind:
  • 200 Millionen Euro für kommunale Sportstätten
  • 200 Millionen Euro für kommunale Schwimmbäder
  • 200 Millionen Euro für Vereinssportstätten
  • 375 Millionen Euro über fünf Jahre aus der Sportpauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW (GFG). Als Teil der regulären Pauschalen im GFG stehen den Kommunen über den Finanzausgleich diese Mittel zu und sind daher kein zusätzliches Landesgeld.
  • 20 Millionen Euro für herausragende Sportstätten; diese kommen somit nur einzelnen Kommunen zugute.

Der Investitionsbedarf bei den kommunalen Sportstätten ist groß: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) teilte jüngst mit, dass es eine große Nachfrage beim Projektaufruf zur „Sanierung kommunaler Sportstätten“ gebe. Das im Jahr 2025 mit einem Gesamtvolumen von 333 Millionen Euro ausgestattete Programm sei aufgrund zahlreicher Anträge um ein Vielfaches überzeichnet. Demnach hätten bundesweit die Kommunen Förderungen in einer Höhe von mehr als 7,5 Milliarden Euro beantragt.

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