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Rechtliche Analyse: Die soziale Frage beim Klimaschutz

01.12.2025 – Lesezeit ca. 4 Minuten 79

Wie können energie- und klimapolitische Maßnahmen sozial abgefedert werden? Dieser Frage geht eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht nach, an der auch Forschende der Universitäten Bremen und Potsdam beteiligt waren. Dabei wird insbesondere der Rechtsrahmen des Europa-, Sozial- und Steuerrechts unter die Lupe genommen.

Die Europäische Union und Deutschland haben sich zum Ziel gesetzt, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu sein. Ein zentraler Baustein hierfür ist die Energiewende, die gerade in den letzten Jahren ambitioniert vorangetrieben wurde. Die damit verbundenen Maßnahmen haben jedoch auch erhebliche soziale und verteilungspolitische Herausforderungen geschaffen. Heftig diskutiert wurden zum Beispiel der CO₂-Preis oder die Vorgaben für den Einsatz erneuerbarer Energie beim Einbau neuer Heizungen.

Die „soziale Frage“ rückt daher beim Klimaschutz immer mehr in den Mittelpunkt. Die Stiftung Umweltenergierecht hat in ihrer neusten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 44, „Abfederung der sozialen Belastungen energie- und klimapolitischer Maßnahmen“ den aktuellen Rechtsrahmen sowie Fortentwicklungsperspektiven im Europarecht sowie im deutschen Sozial- und Steuerrecht untersucht. Zentrale Fragen waren dabei: Welche Handlungsmöglichkeiten zur sozialen Abfederung energie- und klimapolitischer Maßnahmen gibt der aktuelle Rechtsrahmen her? Wie sind diese zu bewerten? Und wo gibt es Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung?

Europarecht: Der Klima-Sozialfonds als zentraler Mechanismus?

Im Europarecht steht – neben diversen Richtlinien – der Klima-Sozialfonds im Mittelpunkt der Analyse von Ronja Busch und Dr. Markus Ehrmann (beide Stiftung Umweltenergierecht), der zusammen mit dem Emissionshandelssystems 2 (Gebäude und Straßenverkehr) geschaffen und auch maßgeblich darüber finanziert wird. Die konkrete Nutzung der Mittel aus dem Fonds ist an Bedingungen geknüpft, bleibt jedoch insgesamt den Mitgliedstaaten überlassen.

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Das Autorenteam zeigt auf, dass die EU nicht nur auf den Klima-Sozialfonds, sondern vielmehr auf einen Instrumentenmix setzt. Dieser besteht neben der finanziellen Unterstützung aus EU-Fonds sowie aus den Einnahmen der Emissionshandelssysteme, auch aus Politikplanungspflichten sowie regulatorischen Vorgaben. „Auffallend ist, dass die unionsrechtlichen Regelungen nicht primär auf eine individuelle Entlastung durch Ausgleichszahlungen gerichtet sind“, erklärt Ronja Busch. „Vielmehr steht die Stärkung struktureller Investitionen in klimafreundliche Technologien und Energieeffizienzmaßnahmen im Vordergrund, die letztlich vulnerablen Haushalten zugutekommen sollen.“

Sozialrecht: Zwischen Grundsicherung und Klimageld

Prof. Dr. Pia Lange (Universität Bremen) analysiert in ihrem Gutachten, das Teil der Studie ist, das deutsche Sozialrecht und die dort bestehenden Ansätze und Entwicklungsperspektiven zur sozialen Abfederung energie- und klimapolitischer Maßnahmen. Diese finden sich unter anderem in der Grundsicherung, wo die Energiekosten in Form der Heizkosten direkt, ansonsten über Pauschalen im Rahmen der Regelbedarfe abgebildet werden, aber auch im Wohngeld, in dem bereits eine Heizungs- und eine Klimakomponente eingeführt wurde. „Im gegenwärtigen Grundsicherungsrecht gibt es im energierelevanten Bereich jedoch Defizite, die ökologische und finanzielle Fehlanreize setzen sowie den tatsächlichen Bedarfen der Leistungsempfänger:innen nicht gerecht werden“, so Prof. Dr. Pia Lange in ihrem Beitrag. „Dem kann nicht nur durch eine Anpassung der Leistungshöhe, sondern auch die Ausgestaltung der Leistungsgewährung entgegengewirkt werden“.

Auch das vieldiskutierte Klimageld könnte ein Instrument sein, um die Akzeptanz von CO2-Preisen zu steigern. „Vorzuziehen wären jedoch zielgenauere Maßnahmen für Personengruppen, für die die Transformation besondere Herausforderungen birgt.“

Steuerrecht: Weite Spielräume für den Gesetzgeber

In einem weiteren Gutachten für die Studie untersuchen Prof. Dr. Roland Ismer und Dr. Sophia Piotrowski (beide Universität Potsdam) die Rolle des deutschen Steuerrechts als mögliches Instrument des sozialen Ausgleichs. Dabei analysieren sie zunächst bereits bekannte Regelungs-ansätze zur sozialen Abfederung, wie die befristete Energiekostenpauschale. Diese sieht das Autorenteam durchaus als Vorbild für weitere mögliche Maßnahmen. Grundsätzlich kann nach Ansicht des Autorenteams auch durch das Steuerrecht ein sozialer Ausgleich geschaffen werden. „Das Steuerrecht kann mit Blick auf den sozialen Ausgleich auf drei Ebenen eingesetzt werden“ so Prof. Dr. Roland Ismer und Dr. Sophia Piotrowski. „Wird es selbst als Mittel des Klimaschutzes eingesetzt, können etwaige Verteilungswirkungen unmittelbar mitgedacht bzw. abgefedert werden.

Alternativ kann das Steuerrecht unter Beachtung der Grenzen seiner Leistungsfähigkeit aber auch zur Abfederung anderweitiger Belastungen durch energie- oder klimapolitische Maßnahmen eingesetzt werden. Schließlich können universelle staatliche Leistungen, die dem sozialen Ausgleich dienen, progressiv besteuert werden, um die Verteilungswirkungen weiter zu verbessern.“ In ihrem Beitrag entwickeln sie entsprechend steuerrechtliche Handlungsmöglichkeiten mit Evaluationskriterien.

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