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Inklusionsfördergesetz: Landesregierung plant Bruch der Vereinbarung zur Inklusion an Schulen
21.11.2025 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW kritisiert den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2026, mit dem die Landesregierung die gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der schulischen Inklusion aufkündigen will. Dazu erklären die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände Christian Schuchardt (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) sowie Christof Sommer (Städte- und Gemeindebund NRW):
„Vor über zehn Jahren haben die Regierungsfraktionen, die damalige Landesregierung und die Kommunen nach intensiven Verhandlungen einen Ausgleich für die Mehrbelastungen der Kommunen im Bereich der schulischen Inklusion vereinbart. Diese im Zusammenhang mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz getroffene Vereinbarung war bis dato die Grundlage für den Finanzierungsrahmen des Inklusionsfördergesetzes und die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen – im Vertrauen darauf, dass das Land seinen verfassungsrechtlichen Pflichten nachkommt und die Kommunen bei zusätzlichen Aufgaben finanziell nicht im Regen stehen lässt. Dieses Vertrauen wird durch das Vorgehen der Landesregierung nun untergraben.“
Die geplanten Änderungen im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes unterlaufen die bisherige Vereinbarung: Die so genannte Inklusionspauschale für die Kommunen soll künftig nicht mehr dynamisiert sein, sich also nicht mehr an steigende Kosten anpassen. Der Anteil, den die Kommunen an den Kosten tragen, wird somit weiter steigen, das Land verabschiedet sich somit sukzessive aus der Finanzierung. Es wiegt darüber hinaus schwer, dass die Landesregierung zu diesem Vorhaben keinen Kontakt zu den Kommunen als Vertragspartner der damaligen Vereinbarung gesucht hat und es zu dem Vorhaben keine Beteiligung der Kommunen gab und offenbar bewusst Beteiligungsrechte der Kommunen verletzt wurden.
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„Das stellt aus unserer Sicht eine einseitige Vertragsaufkündigung des Landes zulasten der Kommunen dar“, so die drei Hauptgeschäftsführer. „Auch für das Land gilt der Grundsatz der Vertragstreue. Es ist nicht hinnehmbar, dass das Land einen Gesetzentwurf mit so großer Tragweite weder mit den kommunalen Spitzenverbänden beraten noch uns vorab beteiligt hat. Wir erwarten, dass die Landesregierung die gemeinsam getroffene Vereinbarung einhält und zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zurückkehrt.“
Vor diesem Hintergrund fordern die Kommunen die Rücknahme der geplanten Streichung der Dynamisierung bei der Inklusionspauschale sowie den Start eines fairen Dialogs des Landes mit den Kommunen über die zukünftige Ausgestaltung der Inklusionsfinanzierung.
„Die schulische Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein vertrauensvoller Umgang zwischen Land und Kommunen setzt Verlässlichkeit voraus – und die erwarten wir auch“, so Schuchardt, Dr. Klein und Sommer.
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