Rubrik Allgemein

Kreisangehörige Städte in NRW lehnen Hochzonung von Rettungswachen ab

Leistungsfähiger Rettungsdienst muss in der Fläche erhalten werden

15.07.2025 – Lesezeit ca. 2 Minuten 111

Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes NRW plant die Landesregierung die Trägerschaft von Rettungswachen von den kreisangehörigen Städten auf die Kreise zu verlagern. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW lehnte dies in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 in Düsseldorf vehement ab.

"Mit einer Übertragung der Trägerschaft von Rettungswachen auf die Kreisebene würde essenzielles rettungsdienstliches Wissen unwiederbringlich verloren gehen. Um einen leistungsfähigen Rettungsdienst in der Fläche erhalten zu können, sind die kreisangehörigen Städte mit eigener rettungsdienstlicher Infrastruktur unabdingbar. Die zukünftigen Herausforderungen im Rettungsdienst können nur dann erfolgreich bewältigt werden, wenn das System auf vielen breiten Schultern im Land verteilt bleibt", erläuterte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds im Zuge der Präsidiumssitzung.

Die Erhaltung von etablierten und funktionsfähigen Strukturen hat mit Blick auf eine umfassende Notfallversorgung eine herausragende Bedeutung. Sommer unterstrich, dass sich eine Zentralisierung ausschließlich bei den Kreisen negativ auf die Qualität des Rettungsdienstes auswirke: "Das Vorhaben stellt eine ungerechtfertigte, massive Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung dar. Die mittleren und großen kreisangehörigen Städte verlieren mit der beabsichtigten Änderung erheblichen Spielraum, ihre rettungsdienstlichen Aufgaben effizient zu gestalten."

Das Präsidium forderte die Landesregierung darüber hinaus auf, sich für eine angemessene Refinanzierung von Fehlfahrten ohne Patiententransport einzusetzen. "Ein effektiver und jederzeit verlässlicher Rettungsdienst muss adäquat finanziert sein. Dazu gehört es auch, Leistungen des Rettungsdienstes zu berücksichtigen, die ohne Transport eines Patienten oder einer Patientin stattfinden", führte Sommer aus.

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"Insgesamt ist eine Reform der Notfallversorgung unbedingt notwendig. Denn wir sehen, dass die Einsatzzahlen stetig steigen und vielerorts eine Überforderung des Rettungsdienstes droht. Hier bietet sich durch eine Reform die Möglichkeit, gezielt anzusetzen und die Notfallversorgung durch Differenzierung der Leistungen, beispielsweise durch Nutzung von Akut-Krankentransportwagen, zukunftsfähig aufzustellen", fasste Sommer zusammen.

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