Wenn Sie einwilligen, verwenden wir Dienste, die Informationen im Endgerät eines Seitenbesuchers speichern oder dort abrufen. Anschließend verarbeiten wir die Informationen intern weiter, ohne diese an Drittanbieter weiter zu geben. Das hilft uns, unsere Website optimal zu gestalten und die Besucher besser zu verstehen.
Kreisangehörige Städte in NRW lehnen Hochzonung von Rettungswachen ab
Leistungsfähiger Rettungsdienst muss in der Fläche erhalten werden
15.07.2025 – Lesezeit ca. 2 Minuten
67
Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes NRW plant die Landesregierung die Trägerschaft von Rettungswachen von den kreisangehörigen Städten auf die Kreise zu verlagern. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW lehnte dies in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 in Düsseldorf vehement ab.
"Mit einer Übertragung der Trägerschaft von Rettungswachen auf die Kreisebene würde essenzielles rettungsdienstliches Wissen unwiederbringlich verloren gehen. Um einen leistungsfähigen Rettungsdienst in der Fläche erhalten zu können, sind die kreisangehörigen Städte mit eigener rettungsdienstlicher Infrastruktur unabdingbar. Die zukünftigen Herausforderungen im Rettungsdienst können nur dann erfolgreich bewältigt werden, wenn das System auf vielen breiten Schultern im Land verteilt bleibt", erläuterte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds im Zuge der Präsidiumssitzung.
Die Erhaltung von etablierten und funktionsfähigen Strukturen hat mit Blick auf eine umfassende Notfallversorgung eine herausragende Bedeutung. Sommer unterstrich, dass sich eine Zentralisierung ausschließlich bei den Kreisen negativ auf die Qualität des Rettungsdienstes auswirke: "Das Vorhaben stellt eine ungerechtfertigte, massive Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung dar. Die mittleren und großen kreisangehörigen Städte verlieren mit der beabsichtigten Änderung erheblichen Spielraum, ihre rettungsdienstlichen Aufgaben effizient zu gestalten."
Das Präsidium forderte die Landesregierung darüber hinaus auf, sich für eine angemessene Refinanzierung von Fehlfahrten ohne Patiententransport einzusetzen. "Ein effektiver und jederzeit verlässlicher Rettungsdienst muss adäquat finanziert sein. Dazu gehört es auch, Leistungen des Rettungsdienstes zu berücksichtigen, die ohne Transport eines Patienten oder einer Patientin stattfinden", führte Sommer aus.
Advertising
Abonnieren Sie unseren Newsletter mit Link zur kostenlosen PDF Ausgabe der Kommunalwirtschaft!
"Insgesamt ist eine Reform der Notfallversorgung unbedingt notwendig. Denn wir sehen, dass die Einsatzzahlen stetig steigen und vielerorts eine Überforderung des Rettungsdienstes droht. Hier bietet sich durch eine Reform die Möglichkeit, gezielt anzusetzen und die Notfallversorgung durch Differenzierung der Leistungen, beispielsweise durch Nutzung von Akut-Krankentransportwagen, zukunftsfähig aufzustellen", fasste Sommer zusammen.
„Die Rückkehr der Samurai“
Wo Technologie auf Tradition trifft, entsteht in diesen Tagen ein Kunstwerk von gewaltigen Ausmaßen: In Japan verwandelt der Künstler Klaus Dauven zusammen mit
[...]
Die neue Shirt-Kollektion von Kübler punktet nicht allein durch moderne Schnitte für Damen und Herren, spürbar hohen Tragekomfort und Vielseitigkeit. Dank integ[...]
Gastro-Gewerkschaft NGG warnt vor „Überstunden-Olympiade“
Die Gastro-Branche ist bereit für Olympia: „Nordrhein-Westfalen kann Gästeservice auf Weltniveau – und das auch im großen Stil. In der Hotellerie und Gastronomi[...]
Olympia-Chance nutzen: Mit Bürgerbeteiligung den Breitensport in NRW zukunftsfest machen
Die aktuelle Bürgerbefragung zur Olympia-Bewerbung Nordrhein-Westfalens kann einen entscheidenden Wendepunkt für die Sportlandschaft im Land markieren. Bis zum [...]
Prozessmanagement im Ennepe-Ruhr-Kreis: Sechs Verwaltungen ziehen an einem Strang
Seit März 2025 bauen der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die Städte Gevelsberg, Hattingen, Sprockhövel, Wetter und Witten ihr Prozessmanagement gemeinsam auf – begleite[...]
Smarter Zeit ansparen: Zeitwertkonten und Altersteilzeit als Wettbewerbsvorteile
Die Anforderungen an Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft werden immer höher, Fachkräftemangel, Projektspitzen und Marktunsicherheiten prägen den Alltag. Glei[...]
Die NRW.BANK hat ihr Fördergeschäft im Jahr 2025 deutlich ausgeweitet und zentrale Zukunftsfelder in Nordrhein-Westfalen mit Milliardenbeträgen gestärkt. Inves[...]
Grundsteuerurteil: Differenzierte Hebesätze bleiben juristisches Wagnis für Kommunen
Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 10. März 2026 zu differenzierten Hebesätzen bei der Grundsteuer B zeigt abermals bestehende Rechtsunsiche[...]
Die Marienschule Oythe zählt im niedersächsischen Landkreis Vechta zu den wichtigsten Bildungseinrichtungen und wurde in den vergangenen Monaten umfassend moder[...]