Rubrik IT / Verwaltung / Security

BDEW legt 10-Punkte-Papier zur Stärkung der Resilienz der Energie- und Wasserinfrastrukturen vor

Schlussfolgerungen nach dem Stromausfall Berlin

15.01.2026 – Lesezeit ca. 4 Minuten 173

Der mehrtätige Stromausfall aufgrund eines Brandanschlags im Südwesten Berlins zeigt akuten Handlungsbedarf auf. Weiter Anschläge sind vorgekommen und können perspektivisch nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) benennt in einem 10-Punkte-Papier die wichtigsten Handlungsfelder, die nun schnell angegangen werden müssen.

Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Wie empfindlich Deutschland der Wegfall von Strom und Wärme treffen kann, hat uns der mehrtägige Stromausfall im Südwesten Berlins vor Augen geführt. Zehntausende Haushalte waren durch einen Brandanschlag ohne Strom und damit bei winterlichen Minusgraden größtenteils auch ohne Heizung. Die Einschnitte für die Betroffenen waren hart, aber am Ende sind wir noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen.

Die Energie- und Wasserwirtschaft weiß um ihre Verantwortung und investiert schon heute kräftig in die Sicherung der Anlagen und der Infrastruktur. Ein 100-prozentiger Schutz ist angesichts der vielen Kilometer Strom- und Gasnetze und Wasserleitungen trotzdem nicht möglich. Anschläge oder Naturkatastrophen können zu Unterbrechungen der Energie- und Wasserversorgung führen. Um zu verhindern, was zu verhindern geht und schnell reagieren zu können, sollte schnellstmöglich eine Koordinierungsgruppe von Bund, Ländern und Gemeinden sowie den Betreibern kritischer Infrastrukturen dauerhaft eingesetzt werden, um die notwendigen Schritte vorzubereiten und umzusetzen. Es geht sowohl um Prävention als auch um die Verbesserung der Reaktion auf Ausfälle, für die jetzt diverse rechtliche Vorgaben angepasst werden müssen. Es besteht akuter Handlungsbedarf.“

Die 10-Punkte des BDEW:

  1. Neubewertung und Anpassung von Transparenzpflichten
    Transparenz-, IFG-, Open-Data- sowie Datenlieferungspflichten müssen praxistauglich dort neu bewertet werden, wo physische/IT-Sicherheit gefährdet wird. Ziel ist die Vermeidung operativer Angriffsflächen.

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  2. Datenschutz sicherheitspolitisch anpassen
    Die Auslegung/Anwendung der Datenschutzvorschriften muss ermöglichen, dass eine Überwachung von kritischen Punkten im öffentlichen Raum rechtssicher möglich ist.
  3. Krisenresilienz durch Zusammenarbeit und Informationsaustausch als Teil eines wirksamen Business Continuity Managements (BCM)
    Gesamtstaatliche Resilienz verlangt intensivierte, strukturierte Kooperation zwischen KRITIS-Betreibern, Sicherheitsbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Bundeswehr sowie Politik und Gesellschaft, inklusive gemeinsamer Übungen als Teil der BCM und Krisenmanagementaktivitäten der Unternehmen.
  4. Finanzierung erhöhter Schutz- und Resilienzmaßnahmen
    Die Sicherheit kritischer Infrastrukturen benötigt einen klaren Rechtsrahmen und eine (regulatorisch) gesicherte Kosten- bzw. Entgeltanerkennung – inklusive Wiederherstellungs- und Resilienzmaßnahmen (BCM, Krisenmanagement). Die Finanzierung sollte auch über den von der Schuldenbremse ausgenommenen Verteidigungshaushalt sowie einen noch einzurichtenden Resilienzfonds erfolgen.
  5. Rechtssichere und effektive Drohnenabwehr für kritische Infrastrukturen
    Dezentrale KRITIS braucht praxistaugliche Regeln für zeitkritische Lagen. Prüfen/Einführen einer eng begrenzten Beleihungsoption: Betreiber können auf Ersuchen in klar definierten Fällen Aufgaben der Drohnenabwehr übernehmen – keine allgemeine Betreiberpflicht, sondern strikt risikobasiert und unter strenger Rechts-/Fachaufsicht. Die Drohnenbedrohung wächst schneller als der Rechtsrahmen.
  6. Regelungen für „vulnerable Kunden“ diskutieren
    Krankenhäuser und Pflegeheime benötigen gerade in Krisensituationen unsere besondere Aufmerksamkeit. Hier müssen adäquate und praxisorientierte Lösungen gefunden werden.
  7. Klare und eindeutige Führung der Krisenlage/Einbeziehung der kritischen Infrastruktur
    Bundesregierung, Länder und Kommunen sind gefordert, klare und eindeutige Führungsstrukturen in der Krisenlage sicherzustellen und den Stand der Krisenlage zu kommunizieren. Hierzu ist die kritische Infrastruktur zwingend einzubeziehen.
  8. Strategien und Maßnahmen für Versorgungs- und Netzwiederaufbau und Infrastruktur-Ersatzmaßnahmen prüfen und umsetzen
    Zu prüfen ist die Implementierung einer strategischen und effizienten Lagerhaltung für den Versorgungs- und Netzwiederaufbau sowie die hierfür notwendigen personellen Fähigkeiten unter Berücksichtigung der Kooperation der Netzbetreiber. Diese Kosten sollten auch im Rahmen der finanziellen Rahmenbedingungen des Verteidigungshaushalts/ Resilienzfonds getragen werden.
  9. Sofortige Beschleunigung von Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur
    Der Ausbau der kritischen Infrastruktur trägt ohne Verzögerung und unmittelbar zur Verbesserung der kritischen Infrastruktur bei. Die Beschleunigung der Infrastrukturmaßnahmen durch die zuständigen Behörden muss jetzt sofort umgesetzt werden.
  10. Ausfallsichere Kommunikation
    Erforderlich sind eine effektive Notfallkommunikation zwischen Betreibern und Behörden sowie eine ausfallsichere Kommunikationsinfrastruktur für einen schnellen Versorgungs- und Netzwiederaufbau, wie z.B. das schwarzfallfeste 450-MHz-Funknetz für die Energie- und Wasserwirtschaft.

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