Rubrik Wasser / Abwasser

Quo vadis erweiterte Herstellerverantwortung?

EU-Kommunalabwasserrichtlinie:

14.09.2026 – Lesezeit ca. 5 Minuten 20

Vierte Reinigungsstufe Dortmund-Deusen (Bild: Michael Rasche/EGLV)

Die Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) setzen sich weiterhin für die Verknüpfung von Vierter Reinigungsstufe und erweiterter Herstellerverantwortung nach dem Verursacherprinzip ein.

Schlechte Nachrichten für den Umweltschutz: Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof empfahl gestern, die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) für nichtig zu erklären. Zwar werden Herstellerverantwortung und das Verursacherprinzip nicht prinzipiell infrage gestellt. Jedoch sollte die konkrete Ausgestaltung der Herstellerverantwortung wissenschaftlich belastbar, transparent und regelmäßig überprüfbar begründet werden. Da der Kommission das nicht gelungen sei, sei es nicht nachvollziehbar, dass lediglich Pharma- und Kosmetikindustrie an den Ausbau- und Betriebskosten beteiligt werden sollen. Sollte der Gerichtshof ihrem Argument folgen, würde die Pflicht zum Ausbau von Kläranlagen mit einer Vierten Reinigungsstufe und die Finanzierung nach dem Verursacherprinzip, wie es der Europäische Gesetzgeber bislang vorgesehen hat, voneinander entkoppelt.

Klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit für Wasserwirtschaft erforderlich

Aus Sicht von Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV), gemeinsam Deutschlands größter Abwasserentsorger und Betreiber von 57 Kläranlagen und über 500 Pumpwerken, führt diese Entwicklung zu weiterer Verzögerung und fehlender Planungssicherheit.

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Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von EGLV und zugleich Präsident der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall) mahnt: "Die deutsche und europäische Wasserwirtschaft braucht Planungssicherheit statt erneuter Unsicherheit! Jetzt werden die Weichen für Investitionen in die Zukunft gestellt. Wenn das Verursacherprinzip nicht angewendet wird und damit am Ende Bürgerinnen und Bürger die Ausbaukosten für Vierte Reinigungsstufen der Kläranlagen über deutlich höhere Abwassergebühren bezahlen müssen, ist das sozial ungerecht. Wir brauchen hier eine zukunftsfähige Entscheidung für den Umweltschutz und klare Rahmenbedingungen für die kommunale Wasserwirtschaft."

Umwelt- und Gewässerschutz durch Vierte Ausbaustufe

Die zusätzliche Reinigungsstufe dient dazu, Mikroschadstoffe wirksam aus dem Abwasser zu entfernen. Prof. Dr. Frank Obenaus, Vorstand für Wassermanagement und Technik von EGLV, dazu: "Trotz der erheblichen Investitionen in den letzten Jahrzehnten besteht weiterhin Handlungsbedarf bezogen auf den Zustand unserer Wasserkörper. Deshalb ist der Ausbau unserer Kläranlagen ein unverzichtbarer Baustein für einen wirksamen und nachhaltigen Gewässerschutz."

Eine Finanzierung allein über die Gebührenzahler bzw. die Allgemeinheit, ohne dass die Verursacher hier einbezogen werden, konterkariert das Verursacherprinzip und ist de facto eine Privatisierung von Gewinnen und das Abwälzen von Kosten auf die Allgemeinheit.

Hersteller sollen den überwiegenden Teil der Kosten tragen, da ihre Produkte wesentlich zum Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt beitragen. Durch die Abwässer von Gewerbe, Industrie und privaten Haushalten – z. B. durch Medikamentenrückstände im Urin oder abgewaschene Salben im Duschwasser – gelangen Mikroschadstoffe in die Flüsse. Diese Spurenstoffe schaden der aquatischen Umwelt, also Wasserlebewesen aller Art. Die Langzeitwirkung auf den Menschen ist noch nicht erforscht.

Kläranlagen mit Vierter Reinigungsstufe an Emscher und Lippe

Die Emschergenossenschaft erweiterte bereits ihre Kläranlage in Dortmund-Deusen um eine Vierte Reinigungsstufe mit Pulveraktivkohlefiltration und nachgeschaltetem Tuchfilter. Seit April 2025 läuft hier der Probebetrieb. Auch beim Lippeverband ist für Jahresende 2026 der Spatenstich für den Ausbau der Kläranlage Hamm-West geplant. Wenn jedoch die Verursacher an den Kosten nicht beteiligt werden, so wird der künftige Ausbau der Kläranlagen nicht zu finanzieren sein, ohne die Gebührenzahlenden massiv zu belasten. Die Wasserwirtschaft kann diese für den Gewässerschutz wichtigen Investitionen nur stemmen, wenn sie Planungs- und Rechtssicherheit für die Investitionen und auch für die Betriebskosten hat.

Kommunalabwasserrichtlinie will Gebührenzahlende entlasten

Die Ausrüstung von Kläranlagen mit einer Vierten Reinigungsstufe ist kostenintensiv – sowohl im Bau als auch im späteren Betrieb. Hier soll die Kommunalabwasserrichtlinie greifen: Die Richtlinie sieht nicht nur eine Energieautarkie der Abwasserwirtschaft bis 2045 sowie neue Anforderungen an das Regenwassermanagement vor. Sie beinhaltet auch die erweiterte Herstellerverantwortung bei der Eliminierung von Spurenstoffen im Abwasser. Konkret bedeutet das: Kosmetik- und Pharmaindustrie, deren Produkte zur Belastung der Gewässer beitragen, müssen sich an den dadurch verursachten Kosten der Abwasserreinigung beteiligen. Eine Überprüfung von KARL ist 2030 vorgesehen, dann auch der mögliche Einbezug weiterer Sektoren. Dass die Richtlinie die Abwassergebühren-zahlenden entlastet und die eigentlichen Verursachenden in die Pflicht nimmt, ist aus Sicht der Wasserwirtschaft nur folgerichtig.

Hintergrund: Vierte Reinigungsstufe

Die Vierte Reinigungsstufe (nach der mechanischen, biologischen und chemischen Reinigung) ist keine bestimmte Klärtechnik, sondern bezeichnet eine ganze Reihe verschiedener Optionen wie Ozonierung, Membranfiltration oder Aktivkohlefiltration. Ziel der zusätzlichen Klärtechnik ist das "Herausfiltern" von Spurenstoffen, d. h. Mikroschadstoffen wie etwa aus Medikamentenresten, Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln, Korrosionsschutzmitteln und synthetischen Duftstoffen in Körperpflegeprodukten etc.

Viele dieser Spurenstoffe können nicht ausreichend von herkömmlichen Großkläranlagen effizient beseitigt werden und gelangen so in die Gewässer. Aus der fast unüberschaubaren Vielzahl an Substanzen werden sogenannte Indikatorparameter für Mikroschadstoffe festgelegt, um die Wirksamkeit der Vierten Reinigungsstufe zu kontrollieren. Diese sind unter anderem Wirkstoffe wie Diclofenac (in Schmerzmitteln enthalten) und Benzotriazol (in Geschirrspülmitteln enthalten).

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