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Meilenstein für den Gewässerschutz, milliardenschweres Investitionsprogramm
Novellierung Kommunalabwasserrichtlinie
04.11.2024 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Die finale Verabschiedung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie steht kurz bevor, morgen, am 5. November wird die letzte Hürde in Brüssel mit dem Ministerrat genommen. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist dann eine reine Formalie, die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie tritt in Kraft und muss innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Nach 30 Jahren wird damit die Siedlungswasserwirtschaft auf komplett neue Füße gestellt.
Ganz kurz und knapp: Ein Meilenstein für den Gewässerschutz – aber auch ein milliardenschweres Investitionspaket für die Kommunen. Nach ersten Schätzungen wird die Branche in den nächsten zwei Jahrzehnten 20 bis 25 Mrd. € investieren müssen, um die neuen Vorgaben einzuhalten, rund die Hälfte davon wird in eine weitergehende Abwasserbehandlung – Stichwort Vierte Reinigungsstufe - zum Abbau von Arzneimittelrückständen und Kosmetika fließen müssen.
Aus dem umfangreichen Regelungspaket ragen vier Eckpunkte besonders heraus:
Relativ flächendeckende Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Arzneimittelrückständen und Spurenstoffen (alle Kläranlagen größer 150.000 Einwohnerwerte, zusätzlich Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten nach einem risikobasierten Ansatz); zeitlich gestaffelt bis 2045
Strengere Vorgaben für die Phosphor- und Stickstoffentfernung => eventuell Ausbau der dritten Reinigungsstufe, bzw. höherer Fällmitteleinsatz
Energieneutralität der Abwasserbehandlung -=> energetische Optimierung des Energieverbrauchs auf Kläranlagen sowie deutlicher Ausbau der Eigenenergieerzeugung, auch durch Integration erneuerbarer Energien (Frist 100 Prozent 2045, gestaffelte Zwischenziele)
Erweiterte Herstellerverantwortung, die Humanarzneimittelindustrie sowie die Kosmetikindustrie müssen mindestens 80 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe (Investition und Betrieb) übernehmen
Zu diesen großen Punkten kommen noch Neuerungen bei der Niederschlagswasserbehandlung, beim Aufbau eines Gesundheitsmonitorings über den Abwasserpfad oder im Bereich Klärschlamm.
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