04.11.2024 – Lesezeit ca. 2 Minuten 1
Die finale Verabschiedung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie steht kurz bevor, morgen, am 5. November wird die letzte Hürde in Brüssel mit dem Ministerrat genommen. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist dann eine reine Formalie, die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie tritt in Kraft und muss innerhalb von 30 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Nach 30 Jahren wird damit die Siedlungswasserwirtschaft auf komplett neue Füße gestellt.
Ganz kurz und knapp: Ein Meilenstein für den Gewässerschutz – aber auch ein milliardenschweres Investitionspaket für die Kommunen. Nach ersten Schätzungen wird die Branche in den nächsten zwei Jahrzehnten 20 bis 25 Mrd. € investieren müssen, um die neuen Vorgaben einzuhalten, rund die Hälfte davon wird in eine weitergehende Abwasserbehandlung – Stichwort Vierte Reinigungsstufe - zum Abbau von Arzneimittelrückständen und Kosmetika fließen müssen.
Aus dem umfangreichen Regelungspaket ragen vier Eckpunkte besonders heraus:
Zu diesen großen Punkten kommen noch Neuerungen bei der Niederschlagswasserbehandlung, beim Aufbau eines Gesundheitsmonitorings über den Abwasserpfad oder im Bereich Klärschlamm.
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