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Novelle der Straßenverkehrsordnung: Mehr Spielraum für Klima, Umwelt und Verkehrssicherheit – aber nicht genug
15.07.2024 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Der Bundesrat hat heute am 5. Juli 2024 die Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestätigt, nachdem er Anfang Juni bereits das lange stockende Straßenverkehrsgesetz gebilligt hatte. Die Novelle gibt Kommunen mehr Spielraum, ihren Verkehr selbst zu regeln; sie können Klima, Umwelt und Verkehrssicherheit jetzt stärker berücksichtigen. Doch die Reform geht längst nicht weit genug, kritisiert Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD.
„Nach sechs Monaten Blockade kann das reformierte Straßenverkehrsrecht in Kraft treten. Endlich enthält es als Ziele auch Klimaschutz, Gesundheitsschutz und die städtebauliche Entwicklung. Die Kommunen bekommen jetzt mehr Freiheit, ihre Verkehrsbelange selbst zu regeln – vor allem können sie nun den Rad- und Fußverkehr besser schützen. Das neue Recht macht es ihnen leichter, Tempo 30 anzuordnen, Busspuren einzurichten und Radwege wie Radparkplätze zu bauen. Auch ein Parkraummanagement können sie nun schon vorsorglich umsetzen, nicht erst bei hohem Parkdruck. Zudem wird das Überqueren von Straßen erleichtert.
Dennoch: Dem VCD geht die Reform nicht weit genug. Oft bleiben hohe Hürden; die Leichtigkeit des Autoverkehrs ist nach wie vor eine wichtige Maxime. Damit wird Tempo 30 bis auf Weiteres die Ausnahme bleiben – obwohl es die Sicherheit erhöht und den Verkehrsfluss für alle verbessert. Wir fordern: Aus dem Reförmchen muss eine Reform werden!
Und damit sind wir nicht allein – über tausend Kommunen fordern in ihrer Initiative Lebenswerte Städte durch angepasste Geschwindigkeiten deutlich mehr als das, was der Gesetzgeber nun beschlossen hat. Vor allem wollen sie, dass Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.“
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