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Neuer Meilenstein bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
100. Kommune bietet Online-Dienst „eWaffe“ an
19.03.2025 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Das Landratsamt Kulmbach setzt ab sofort als 100. kommunale Waffenrechtsbehörde den Online-Dienst „eWaffe“ (Waffenrechtliche Erlaubnisse)
live ein. Damit ist der Dienst bereits in zehn Bundesländern produktiv im
Einsatz und steht dort Bürgerinnen und Bürgern digital rund um die Uhr zur
Verfügung.
Der Online-Dienst eWaffe ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern eine bequeme,
schnelle und sichere Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse. eWaffe bietet
insgesamt 21 Antragsstrecken und konnte sich als effizientes und benutzerfreundliches Tool etablieren. Seit dem Start dieses Projekts wurden bereits 12.569
Anträge erfolgreich über den Online-Dienst gestellt.
213 weitere Kommunen in insgesamt 13 Bundesländern befinden sich bereits im
Rollout-Prozess. Und 83 Kommunen werden bald folgen: ein wichtiger Schritt in
Richtung Digitalisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe.
Von der AKDB konzipiert und entwickelt – BayKommun AöR betreibt die
Leitstelle
Im Bereich Waffenrecht hat der Freistaat Bayern die Federführung des Projekts
„Waffenrechtliche Erlaubnisse“ übernommen, in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Saarland, dem Bundesinnenministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden. Die Gesamtprojektleitung liegt beim Bayerischen Digitalministerium, das die AKDB mit der Umsetzung beauftragte. Diese war für die technische Konzeption und die Umsetzung verantwortlich und betreibt den Dienst im
eigenen Rechenzentrum. Auch Support und Weiterentwicklung liegen bei der
AKDB.
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Das umsetzende Bundesland richtete eine Leitstelle ein, die den Betrieb und die
Weiterentwicklung der OZG-Leistung eWaffe steuert. Diese koordiniert fachliche
Anforderungen und Änderungen am Online-Dienst und ist für die organisatorische und rechtliche Nachnutzungsbegleitung bundesweit verantwortlich. Seit Januar 2024 übernimmt die BayKommun AöR im Auftrag des Freistaates Bayern die
Funktion der Leitstelle und steuert sowie koordiniert die Nutzung, Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Online-Dienstes Waffenrechtliche Erlaubnisse
gemeinsam mit der AKDB. Durch die enge Zusammenarbeit mit der AKDB und
den zuständigen Behörden stellt die BayKommun AöR sicher, dass Kommunen
den Dienst effizient einsetzen und ihren digitalen Bürgerservice weiter ausbauen
können.
Das Besondere: Der moderne Online-Dienst ist auf Open-Source-Basis entwickelt
und kann in wenigen Schritten in jede kommunale Website eingebunden werden.
Entwicklung und Betrieb des Online-Dienstes entsprechen dem Waffengesetz und
allen Sicherheitsanforderungen.
Ende-zu-Ende digitale Online-Anträge
Das OZG-Projekt wurde nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“) umgesetzt. Dabei
wurde ein besonderes Augenmerk auf Kooperation und transparente Kommunikation zwischen Akteuren auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gelegt. Bei
der technischen Entwicklung stand eine nutzerzentrierte und durchgehend digitale Umsetzung des Online-Dienstes im Vordergrund.
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