Rubrik Allgemein

Kommunale Wärmeplanung schafft Klarheit und Wahlmöglichkeiten

25.05.2023 – Lesezeit ca. 3 Minuten 14

In der Diskussion um den Vorentwurf des „Gesetzes für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ betont Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger:

„Wir brauchen die kommunalen Wärmepläne im Werkzeugkasten für die Wärmewende! So schnell wie möglich! Statt Pauschallösungen eröffnen kommunale Wärmepläne mehr Möglichkeiten für die Kommunen bei der klimaneutralen Wärmeversorgung. Das gibt Freiraum für lokale Lösungen, die am besten geeignet und damit die kostengünstigste für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind: Sie können anhand der Pläne ihrer Kommune sehen, ob wirklich nur eine Wärmepumpe mit Anschluss ans Stromnetz in Betracht kommt oder die Möglichkeit entstehen wird, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden oder das Gasnetz vor der Tür auf grüne Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff, umgerüstet werden soll. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich den Vorentwurf zum Wärmeplanungsgesetz aus dem federführenden Bundesbauministerium.

Das Prinzip: Mit kommunalen Wärmeplänen können Städte und Gemeinden ihre eigene Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln und die Technologie wählen, die optimal und damit kostengünstig zu den Bedingungen vor Ort passt. Im Idealfall ermöglicht es Städten und Gemeinden zu prüfen, welche Wärmeversorgung - ob Wärmepumpe, Fernwärme oder grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff - für sie die beste ist, Straße für Straße, Quartier für Quartier. Unterm Strich ist deshalb manche Kritik am Gesetzentwurf unsachlich und überzogen.

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Licht und Schatten bei den Fristen

Aus VKU-Sicht sind die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne realistisch und machbar: Danach sollen Großstädte bis Ende 2026 und kleinere Städte bis Ende 2028 Wärmepläne erstellt haben, um bis 2045 ohne fossile Brennstoffe zu heizen. Bereits heute gibt es Regelungen auf Länderebene, so zum Beispiel in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachen und Schleswig-Holstein. Auch bei den Gasnetzen gibt es bereits Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) oder Pläne für effiziente Wärmenetze. Auch die Systematik des Gesetzentwurfes erscheint schlüssig: Bestandsanalyse, Potentialanlyse und Zielszenario sind erprobte Vorgehensweisen bei Wärmeplänen.

Das geplante Wärmeplanungsgesetz gibt nur Sinn mit Technologieoffenheit. Von ihr leben die Wärmepläne. Deshalb ist es wichtig, GEG (Gebäudeenergiegesetz) und Wärmeplanungsgesetz miteinander zu verzahnen und echte Technologieoffenheit in beiden Gesetzen zu verankern.

Leider finden auch die unrealistischen GEG-Fristen Eingang in dieses Gesetz zur Wärmeplanung: Unsere Kritik bleibt bestehen: Unrealistische Ziele werden nicht besser, wenn man sie von dem einen Gesetz in das andere kopiert. Die Forderung nach einem 50-prozentigen Anteil bei der Fernwärme im Jahr 2035 ist unrealistisch.

Kein Kataster schaffen, sondern unkompliziert nur notwendige Daten erheben

Für möglichst optimale kommunale Wärmepläne sind in der Tat örtliche Daten notwendig, aber ein detailliertes Kataster braucht es sicherlich nicht. Die Wärmepläne müssen weitestgehend auf Basis der bereits vorliegenden Daten erstellt werden können. Die Datenbasis ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Ob die Wärmewende gelingt, darf aber keine Frage des Wohnorts sein.

Die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht überfordert werden: Auch eine Gemeinde mit 10.000 Einwohnern muss die Möglichkeit haben, die kommunale Wärmeplanung schnell und einfach umsetzen zu können. Wir dürfen nicht in die Komplexitätsfalle laufen. Hier sollte das Bauministerium den Gesetzentwurf deutlich abspecken: „Keep it simple“ muss auch hier der Maßstab sein.

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