19.03.2026 – Lesezeit ca. 3 Minuten 4
Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 10. März 2026 zu differenzierten Hebesätzen bei der Grundsteuer B zeigt abermals bestehende Rechtsunsicherheiten auf. Zwar bestätigte das Gericht die grundsätzliche Zulässigkeit differenzierter Hebesätze zur Entlastung des Wohnens, erklärte jedoch, dass dabei eine klare Abgrenzung zwischen Wohn- bzw. Gewerbegrundstücken stattfinden müsse. Insbesondere bei Mischnutzungen darf es demnach nicht zu hohen Belastungsunterschieden kommen. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christof Sommer, ordnete das Urteil im Hinblick auf die Auswirkungen für die Kommunen in NRW ein:
„Das aktuelle Urteil des VG Düsseldorf ist ein zweischneidiges Schwert. Positiv ist zu bewerten, dass die Kammer die politische Privilegierung des Wohnens durch differenzierte Hebesätze für verfassungskonform hält. Doch die Tücke liegt im Detail der Umsetzung. Das Gericht hat klargestellt, dass die pauschale Einordnung von gemischt genutzten Grundstücken als ‚Nichtwohngrundstücke‘ den Gleichheitssatz verletzt, wenn der Belastungsunterschied zu massiv ausfällt. Damit bestätigt sich leider unsere frühzeitige Warnung: Das Landesmodell ist in seiner jetzigen Form hochriskant und rechtlich auf tönernen Füßen gebaut“, unterstrich Sommer.
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„Wir sehen uns somit in unserer seit langem vorgetragenen Skepsis bestätigt. Die Kommunen wurden vom Land in eine Zwickmühle manövriert. Sie sollen einerseits das Wohnen bezahlbar halten, tragen aber andererseits das volle Prozessrisiko für ein Gesetz, das offensichtlich handwerkliche Schwächen aufweist. Die Sorgen der Städte und Gemeinden wachsen, denn die Rechtsunsicherheit wird bis zu einer letztinstanzlichen Klärung noch einige Jahre anhalten und untergräbt deshalb die dringend notwendige Planungssicherheit für die kommunalen Haushalte. Momentan kann man eigentlich keiner Kommune mit ruhigem Gewissen zu einer Differenzierung raten. Das Land darf die Kommunen nicht allein im Regen stehen lassen. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, die Möglichkeit einer rechtssicheren Differenzierung unmittelbar durch Landesgesetz über die Messzahlen zu nutzen, statt die Verantwortung auf die kommunale Ebene abzuwälzen“, machte er klar.
Die Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden steht auf dem Spiel. Wir brauchen verlässliche Finanzierungsgrundlagen, denn die Kommunen laufen in ein erneutes Rekorddefizit von bundesweit 30 Milliarden Euro. Wenn nun die Grundsteuer in NRW als eine der wichtigsten Einnahmequellen durch juristische Unsicherheiten gefährdet wird, droht ein Kahlschlag bei der lokalen Infrastruktur und den sozialen Leistungen – kommunales Handeln und jedweder Gestaltungsspielraum werden erstickt.
Wir werden jetzt die schriftlichen Urteilsgründe des VG Düsseldorf intensiv auswerten. Eines ist jedoch jetzt schon klar: Die Zweifel an der rechtssicheren Umsetzung der Grundsteuerreform müssen endlich abschließend geklärt werden, um einen dauerhaften Schaden für die kommunale Selbstverwaltung abzuwenden“, fasste Sommer zusammen.