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Städte und Gemeinden sehen Bund und Land für angemessene Finanzausstattung in Verantwortung
Klimaanpassung bleibt zentrale kommunale Aufgabe in NRW
12.03.2026 – Lesezeit ca. 3 Minuten
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Wer vor Ort verantwortungsvoll handeln möchte, darf die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung keinesfalls aus dem Blick verlieren. Diese Haltung wurde in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) in Düsseldorf unterstrichen. „Der Klimawandel interessiert sich nicht für politische Prioritäten. Städte und Gemeinden haben gar keine andere Wahl, als sich auf seine Folgen einzustellen, um Menschen, Umwelt und Wirtschaft zu schützen“, machte der Ausschussvorsitzende Jörn Möltgen, Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck, deutlich.
Mehrkosten bei Verpflichtung der Kommunen ausgleichen
Im Ausschuss diskutierten die Mitglieder unter anderem über die geplante Änderung des Klimaanpassungsgesetzes NRW. So soll das Gesetz der Landesregierung per Rechtsverordnung ermöglichen, Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Klimaanpassungskonzepten zu verpflichten. „Nachdem der Bund die Länder zur Erstellung flächendeckender Konzepte bereits verpflichtet hat, fordern wir von der Landesregierung schon seit zwei Jahren, diese Aufgabe auf die gemeindliche Ebene zu legen. Denn: Vor Ort sind Sachnähe und die Kenntnis über die lokalen Gegebenheiten immer noch am größten. Gleichwohl erwarten wir, dass das Land seiner Pflicht zum Ausgleich der Mehrkosten nachkommt“, erläuterte am Rande der Sitzung, Dr. Johannes Osing, Beigeordneter des StGB NRW für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit, die grundsätzliche Zustimmung des Ausschusses zum Vorhaben.
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Um das Verfahren schlank zu halten und die Aufstellung der Konzepte zügig abzuschließen, forderte der Ausschuss zudem, dass der Aufwand für Datenerhebung und Analyse vom Land übernommen wird. Demnach sollen sich Städte und Gemeinden auf die Festlegung der eigentlichen Maßnahmen konzentrieren können. „Einen Fahrplan zu haben, ist zwar wichtig, aber nur der Anfang. Erst die konkrete Umsetzung wird zu einer besseren Vorsorge vor Gefahren wie Überflutungen, Hitze oder Dürre führen“, fügte Möltgen hinzu.
Angemessene finanzielle Ausstattung notwendig
Eine ganzheitliche Vorsorge setze voraus, dass auch die öffentliche Wasserversorgung nachhaltig gesichert werde. Hierfür sei die Landesregierung ebenfalls in der Pflicht: „Sie muss die seit gut fünf Jahren bestehende Möglichkeit endlich nutzen, landesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Wasserknappheit zu treffen – speziell, wann Wasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung Vorrang vor anderen Wasserentnahmen haben“, erklärte Möltgen. Der Ausschuss regte daher an, diese Punkte als Bestandteil der „Zukunftsstrategie Wasser“ aufzunehmen, welche derzeit durch das Land erarbeitet wird. Die Strategie müsse außerdem die Handlungsoptionen der Städte und Gemeinden angemessen beschreiben.
„Klimaschutz und Klimaanpassung sind kommunale Daueraufgaben, müssen jedoch zugleich gesamtgesellschaftlich bewältigt werden. Deshalb sehen wir Bund und Land in der Verantwortung, die Städte und Gemeinden entsprechend finanziell auszustatten, damit sie den Herausforderungen des Klimawandels angemessen begegnen können“, forderte Möltgen abschließend.
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