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Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sind Angaben der jeweiligen Hersteller und wurden redaktionell nicht verifiziert.
effizienter Gewässerschutz und EU-weite Vergleichbarkeit
1:1-Umsetzung der EU-Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor –
25.09.2025 – Lesezeit ca. 3 Minuten
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Die von der Europäischen Union vorgesehene Überwachungsmethodik für die Elimination von Stickstoff und Phosphor muss auch in Deutschland 1:1 umgesetzt werden. Mit der EU-konformen 24-Stunden-Mischprobenahme und Bewertung über Jahresmittelwerte lassen sich die neuen und strengeren Vorgaben zum Nährstoffabbau effizient und rechtssicher erfüllen. Bei Beibehaltung der bisherigen qualifizierten Stichprobe drohen Deutschland erhebliche Mehrkosten und ein deutlich höherer Einsatz von Energie und Betriebsmitteln – ohne Nutzen für den Gewässerschutz. „Die Abkehr vom deutschen Sonderweg ist überfällig – wir brauchen eine einfache, europaweit vergleichbare und gewässerschutzorientierte Überwachung“, fordert Dr. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung.
Mit der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 gelten spätestens ab 31. Juli 2027 europaweit deutlich verschärfte Anforderungen für die Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) auf Kläranlagen. Die Richtlinie sieht eine Überwachung auf Basis von zeit- oder mengenproportionalen 24h-Mischproben vor. Die in Deutschland praktizierte qualifizierte Stichprobe bzw. 2h-Mischprobe ist in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie nicht vorgesehen. Die DWA fordert eine vollständige und unveränderte Übernahme der europäischen Überwachungsmethodik. Die Jahresmittelwerte zusätzlich zu den bestehenden Mindestanforderungen aufzunehmen, würde einen erheblichen und vermeidbaren bürokratischen Aufwand bedeuten. Detaillierte Begründungen bietet das aktuelle DWA-Positionspapier „Überwachungsmethodik für Stickstoff und Phosphor – Für eine 1:1-Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in deutsches Recht“.
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Effektiver Gewässerschutz
Die Bewertung der Nährstoffelimination anhand von Jahresmittelwerten entspricht dem tatsächlichen Einfluss auf die Gewässerqualität und steht im Einklang mit der deutschen Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Die europäische Methodik ermöglicht einen bedarfsgerechten Betrieb von Kläranlagen, reduziert den Energieeinsatz und minimiert den Einsatz von Fällmitteln und Kohlenstoffquellen – mit positiven Effekten auf Betriebskosten und CO₂-Emissionen.
Entlastung der Behörden
Die qualifizierte Stichprobe erfordert eine regelmäßige behördliche Präsenz. Eine vereinfachte Überwachung würde die Überwachungsbehörden entlasten.
Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit
Aufgrund des deutschen Sonderwegs bei der Überwachungsmethodik wurde 1995 gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie eingeleitet. Dieses konnte nur durch ein umfangreiches Gutachten sowie eine nachträgliche Anpassung der Überwachungswerte abgewendet werden. Eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben ohne deutschen Sonderweg schafft heute Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit innerhalb Europas und vermeidet erneute wissenschaftliche Nachweisverfahren.
Kurz und knapp
Die DWA fordert eine konsequente Umsetzung der EU-Vorgaben ohne zusätzliche nationale Anforderungen. Die europäische Methodik bietet
Mehr Gewässerschutz durch realitätsnahe Jahresmittelwerte
Mehr Effizienz durch bedarfsgerechten Betrieb
Mehr Vergleichbarkeit im europäischen Kontext
Mehr Zukunftssicherheit durch digitale, automatisierte Überwachung
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