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Kommunen bundeseinheitlich an Einnahmen aus Erneuerbaren-Projekten beteiligen
04.06.2025 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Am 3. Mai trafen sich die Energieminister der Länder zur Energieministerkonferenz. Diskutiert wurde unter anderem über Möglichkeiten, wie die Akzeptanz der Energiewende gesteigert werden kann. BDEW-Präsident Stefan Dohler war als Gastredner eingeladen. Zu den bestehenden und den geplanten Beteiligungsmöglichkeiten erklärte er:
„Die Transformation des Energiesystems ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bürgerinnen, Bürger und Kommunen müssen aktiv einbezogen werden –kommunikativ und finanziell. Windanlagen-Projektierer und -Betreiber haben das längst erkannt. Sie sind an einer engen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kommunen interessiert und haben dies mit ihrer Selbstverpflichtung zur Umsetzung einer finanziellen Beteiligung von Kommunen letztes Jahr unterstrichen.
Viele Bundesländer haben erste Schritte unternommen, um lokale Beteiligung zu stärken. Das ist grundsätzlich ein richtiger Schritt, aber wir müssen die Folgen bedenken. Die vielen unterschiedlichen Landesregelungen führen mittlerweile zu einem Flickenteppich in Deutschland. Dadurch wird Rechtsunsicherheit erzeugt, Projekte erschwert und am Ende der Ausbau Erneuerbarer Energien in Teilen gefährdet. Die geplante Gesetzesnovelle in Mecklenburg-Vorpommern droht diesen Trend weiter zu verschärfen.
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Neben der Rechtsunsicherheit und dem hohen bürokratischen Aufwand kommt für dieses Bundesland hinzu, dass durch die hohen Beteiligungsbeträge die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energie Anlagen nicht mehr gewährleistet wäre. Mit der finanziellen Belastung wird aus der Absicht, mehr Akzeptanz für Neuanlagen zu schaffen, deren Neubau gebremst oder gar verhindert. Denn zusätzliche Zahlungen von bis zu 0,6 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) über die 0,2 im EEG hinaus, also in Summe 0,8 ct/kWh, wie es Mecklenburg-Vorpommern plant, machen Windenergie-Projekte unwirtschaftlich und bremsen damit den weiteren Erneuerbaren-Ausbau.
Unser Ziel muss es sein, die lokale Beteiligung an den Einnahmen aus Windenergieanlagen zu ermöglichen und nicht zu verhindern. Denn ohne neue Projekte gibt es weder lokale Wertschöpfung noch wirtschaftliche Beteiligung vor Ort. Wer den Ausbau bremst, entzieht den Menschen diese Perspektive. Daher setzen wir uns ein für eine bundeseinheitliche realistische Regelung ein, die eine Zahlung von 0,2 ct/kWh aus dem EEG sowie darüber hinaus zusätzlich 0,1 ct/kWh oder alternativ 2.500 Euro pro Megawatt installierter elektrischer Nennleistung für die finanzielle Beteiligung vorsieht.
Die Energiewende gelingt nur, wenn Politik, Energiewirtschaft und Bürgerinnen und Bürger an einem Strang ziehen. Dabei helfen klare, praktikable Regeln für die Beteiligung der Kommunen und der Menschen. So wird die Transformation des Energiesystems zum Erfolg - für unsere Wirtschaft und für eine sichere, saubere, bezahlbare und zukunftsorientierte Energieversorgung.“
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