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Dieser Artikel ist zur Veröffentlichung in der Ausgabe 5 - September / Oktober der gedruckten Kommunalwirtschaft vorgesehen.
KEA-BW veröffentlicht Leitfaden zur Abwicklung von Contracting-Projekten im Haushalts- und Rechnungswesen
Mehr Sicherheit für Kommunen bei der Contracting-Abrechnung
03.09.2026 – Lesezeit ca. 3 Minuten
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Der Leitfaden gibt Kämmereien mehr Sicherheit bei der Abrechnung von Contracting-Projekten. (Bild: KEA-BW)
Mit Contracting können Städte, Gemeinden und Landkreise ihren Gebäudebestand sanieren, ohne den Haushalt mit hohen Investitionen zu belasten. Wie die Energiedienstleistung im kommunalen Haushalt und Buchhaltungssystem abgebildet wird, war vielen Kämmereien jedoch lange unklar. Diese Hürde ist nun beseitigt. Mit einem neuen Leitfaden hat die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) eine standardisierte Grundlage erstellt, wie Kommunen Energieliefer- und Energiespar-Contracting im Haushalts- und Rechnungswesen veranschlagen und buchen können. Die Orientierungshilfe gibt Kämmereien mehr Sicherheit bei der Abrechnung von Finanzierungsprojekten mit Contracting. Jörg Neubauer, Kämmerer der Gemeinde unter Teck, empfiehlt das Dokument als wichtiges Hilfsmittel1.
Contracting kann für Kommunen ein wirksames Instrument sein, um Sanierungen und Effizienzmaßnahmen voranzubringen, ohne die eigenen Haushalte unmittelbar stark zu belasten. Das ist besonders relevant, wenn die Kommunen im Südwesten ihre Klimaschutzziele und die Klimaneutralität bis 2040 erreichen wollen. Statt Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln zu stemmen, finanziert ein Energiedienstleister, der Contractor, die Maßnahmen. Er refinanziert sie über die eingesparten Energie- oder Wärmeaufwendungen. Das entlastet auch das kommunale Personal.
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Bislang war jedoch vielen Kommunen unklar, wie sie Contracting-Projekte in ihren Haushalten richtig abbilden können. Das führte zu Unsicherheiten bei Kämmerinnen und Kämmerern und anschließend zu Konflikten bei den Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, kurz GPA.
Leitfaden erhöht die Rechtssicherheit
Die von der KEA-BW herausgegebene Handlungshilfe erklärt Schritt für Schritt, wie man Contracting-Verträge im Haushalt und buchhalterisch adäquat abbilden kann. Sie liefert auch konkrete Buchungsbeispiele. Das erhöht die Rechtssicherheit und verringert die Gefahr, dass Prüferinnen und Prüfer später Beanstandungen erheben.
Den Leitfaden erstellt haben Prof. Dr. Merdan Seker und Prof. Dr. Jörg Henkes vom Stuttgarter Steinbeis Beratungszentrum Öffentliche Finanzen und Strategisches Management im Auftrag der KEA-BW.
Orientierung für verschiedene Modelle
Besonders hilfreich ist der Leitfaden dort, wo unterschiedliche Contracting-Varianten auf unterschiedliche haushaltsrechtliche Konsequenzen treffen. Ob Energieliefer-Contracting oder Energiespar-Contracting: Die Modelle funktionieren wirtschaftlich und organisatorisch verschieden und müssen deshalb auch unterschiedlich behandelt werden. Der Leitfaden erklärt diese Unterschiede verständlich und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie die Buchung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) erfolgt. Das NKHR ist das Buchhaltungssystem, das alle Kommunen in Baden-Württemberg seit 2020 nutzen müssen.
Kämmerer von Dettingen unter Teck empfiehlt Leitfaden
Jörg Neubauer, Kämmerer der Gemeinde Dettingen unter Teck am Rand der Schwäbischen Alb empfiehlt den neuen KEA-BW-Leitfaden seinen Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich als wichtiges Hilfsmittel für eine korrekte Contracting-Abrechnung. „Der Leitfaden bietet Orientierung durch klare, standardisierte Vorgaben und kann die Finanzverwaltung bei ihrer Arbeit spürbar entlasten.“ Künftig kann der Kämmerer von Dettingen unter Teck den Leitfaden auch selbst nutzen. Derzeit erneuert und vergrößert die Kommune das kommunale Wärmenetz – und setzt dabei auf Contracting.
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