Rubrik Energie & Netze

Wärmeplanung darf Wärmenetze im ländlichen Raum nicht ausbremsen

08.05.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten 205

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), betont: „Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentraler Hebel für den Aufbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Gerade im ländlichen Raum bestehen häufig sehr gute Voraussetzungen für wirtschaftlich tragfähige und erneuerbar betriebene Nahwärmenetze beispielsweise auf Basis von Holz oder Biogas. Der aktuelle Gesetzentwurf droht diese regionalen Potenziale jedoch auszubremsen, statt sie gezielt zu erschließen.“

In der Vergangenheit konnten laut Rostek viele bestehende Nahwärmenetze nur errichtet werden, weil die Kommune sich aktiv an der Planung und Organisation beteiligten. Die mit dem Gesetzesentwurf geplante „kleine Wärmeplanung“ bevorzuge jedoch systematisch die dezentrale Wärmeversorgung gegenüber Wärmenetzlösungen. Kommunen müssen laut des Entwurfs lediglich optional prüfen, inwiefern sich ein Gebiet für ein Wärmenetz eignet. „Hier muss den Kommunen deutlich mehr Verpflichtung auferlegt werden, um erneuerbare Potenziale vor Ort auch wirklich konsequent zu heben. Noch immer sehen wir viele Gemeinden mit guten, bislang jedoch ungenutzten Voraussetzungen für eine erneuerbare Wärmeversorgung im ländlichen Raum, etwa durch Solar-, Biogas- oder Holzenergieanlagen in unmittelbarer Nähe zu Ortschaften, die sich hervorragend in gemeinschaftlich betriebenen Wärmenetzen kombinieren ließen“, erklärt Rostek.

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Zudem sprechen sich die Bioenergieverbände im HBB dafür aus, die bestehende Begrenzung des Biomasseeinsatzes in Wärmenetzen mit einer Leitungslänge von mehr als 50 Kilometern endlich zu streichen. Rostek erinnert daran, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag explizit auf die wichtige Rolle der Bioenergie für die Wärmeversorgung verweist und sich zudem vorgenommen hat, bürokratische Hemmnisse und Hürden abzubauen und Technologieoffenheit zu fördern. Auch sollte die Ausweisung von Gebieten für die Versorgung mit grünem Methan erleichtert werden. Unverhältnismäßige Anforderungen sowie zusätzliche Hürden beim Nachweis der Wirtschaftlichkeit sollten hingegen aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.

„Die Anforderungen an eine klimaneutrale Wärmeversorgung unterscheiden sich von Region zu Region erheblich. Wer vor Ort plant und investiert, kennt die lokalen Potenziale, aber auch die konkreten Engpässe. Genau diesem Praxiswissen muss die Politik wieder mehr Vertrauen entgegenbringen. Statt zusätzlicher Vorgaben und pauschaler Einschränkungen brauchen Kommunen den nötigen Handlungsspielraum, um die wirtschaftlich und systemisch sinnvollsten Lösungen für ihre Region umzusetzen“, so Rostek abschließend.

Die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf zur Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) endete am 6.5.2026

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