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Ab 2029 gilt eine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm. Ramboll Civity Management Consulting kommt in einer Studie zu folgenden Ergebnissen: Eine ökologisch sinnvolle Kreislaufführung ist nur mit hochreinen, schadstoffarmen Phosphorrezyklaten möglich. Die Studie empfiehlt darüber hinaus die Einführung einer gesetzlich verankerten Rezyklatquote für den Handel mit Phosphor.
Phosphor ist ein strategischer und nicht substituierbarer Rohstoff, dessen Verfügbarkeit aktuell in Deutschland vollständig von Importen abhängt.
Voraussetzung für eine ökologisch sinnvolle Kreislaufführung sind Verfahren, die den Phosphor vollständig aus der Aschematrix extrahieren und als klar definierte Produkte bereitstellen. Technologien und Verwendungen, bei denen der Phosphor in der Asche verbleibt, führen hingegen zu einer Rückführung von Schadstoffen in Boden- und Wasserkreisläufe und beeinträchtigen damit die Qualität der Trinkwasserressourcen.
Zugleich zeigt die Untersuchung, dass die Rückgewinnungspflicht allein nicht ausreicht, um einen tragfähigen Markt für Sekundärphosphor aufzubauen. Da die Preise für Primärphosphor ökologische und soziale Folgekosten nicht abbilden, empfiehlt die Studie die Einführung einer gesetzlich verankerten Rezyklatquote für den Handel mit Phosphor, um Investitionen abzusichern und verlässliche Nachfrage zu schaffen. Darüber hinaus kann Phosphorrecycling einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Versorgungssicherheit leisten.
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, erklärt zu den Studienergebnissen:
„Phosphor ist ein unverzichtbarer Rohstoff für Ernährungssicherheit, Landwirtschaft und Industrie, gleichzeitig aber mit erheblichen geopolitischen, ökologischen und qualitativen Risiken verbunden. Die Studie zeigt deutlich, dass Phosphorrecycling aus Klärschlamm die Chance bietet, eine bislang kaum genutzte heimische Ressource zu erschließen und damit sowohl Umwelt- und Gewässerschutz als auch Versorgungssicherheit zu stärken. Voraussetzung dafür sind jedoch klare Qualitätsanforderungen: Ökologisch vertretbar und breit einsetzbar sind ausschließlich hochreine, schadstoffarme Rezyklate. Gleichzeitig braucht es verlässliche marktliche Rahmenbedingungen. Eine gesetzlich verankerte Rezyklatquote kann die notwendige Nachfrage schaffen, Investitionen absichern und dazu beitragen, die Rückgewinnung wirtschaftlich und praxisnah umzusetzen. Politik und Abwasserentsorger müssen gemeinsam die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Deutschland die Pflichten aus der Klärschlammverordnung erfüllen kann.“
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