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Rubrik Wasser / Abwasser

RAL Gütezeichen Kanalbau – Beurteilungsgruppe AK

Präzise Anforderungen führen zum Ziel

18.12.2024 – Lesezeit ca. 5 Minuten 59

Präzise Anforderungen führen zum Ziel

Zur Umsetzung nachhaltiger Investitionen bei Kanalbau und Instandhaltung braucht der Auftraggeber qualifizierte Unternehmen und Ingenieurbüros, um eine fachgerechte Realisierung entsprechender Bauvorhaben sicherzustellen. Hierzu legt der Auftraggeber mit Blick auf die geplante Maßnahme Anforderungen an die fachliche Eignung der ausführenden Unternehmen fest; zum Beispiel durch Forderung eines Eignungsnachweises orientiert an einer der Beurteilungsgruppen der Gütesicherung RAL-GZ 961. Einen entsprechenden Nachweis der Bieter macht der Auftraggeber damit in seinem Ausschreibungsverfahren zur Voraussetzung.

Bei Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise existieren innerhalb der RAL-Gütesicherung mit AK3, AK2 und AK1 drei aufeinander aufbauende Anforderungsniveaus. Die Unterschiede zwischen den Anforderungsniveaus sind für Auftraggeber und Gütezeicheninhaber gleichermaßen von Bedeutung. Die Ausschreibung muss konkret formulierte Anforderungen an die Fachkunde enthalten. Der Auftraggeber fordert je nach Randbedingungen der Maßnahme in der Regel den Eignungsnachweis über das Niveau AK3, AK2 oder AK1. Das ist notwendig, denn die Gütezeicheninhaber haben sehr unterschiedliche Leistungsspektren, die sie in Abhängigkeit der Beurteilungsgruppe AK3, AK2 und AK1 unter anderem über auskömmliche Referenzen nachgewiesen haben.

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Konkrete Anforderungen definiert

Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, vor Auftragsvergabe die Eignung der Bieter zu prüfen. „Dies geschieht in der Regel durch Forderung entsprechender Qualifikationsnachweise, die von den Bietern mit Angebotsabgabe vorzulegen sind“, sagt der Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Kanalbau Dr.-Ing. Marco Künster. „Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen den allgemein formalrechtlichen Nachweisen gemäß VOB/A § 6a Abs. 2 Nr. 1 - 9 (Nachweis PQ-VOB) und der Forderung zusätzlicher auf den konkreten Auftrag bezogener Nachweise zur fachtechnischen Eignung gemäß VOB/A § 6a Abs. 3 – etwa Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961.“ Hier wurden die konkreten Anforderungen hinsichtlich der fachlichen Eignung ausführender Unternehmen und Ingenieurbüros in Abstimmung mit den Fach- und Verkehrskreisen abgestimmt. Die Anforderungen richten das Augenmerk unter anderem auf die Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens (Referenzen), die Qualifikation des Personals, die Beherrschung von Technik und Geräten, den Einsatz von Nachunternehmern und die Eigenüberwachung.

Orientierung für Auftraggeber

Das vierstufige Auswahlverfahren mit der formellen Prüfung, Eignungsprüfung, technischen und wirtschaftlichen Prüfung hilft Auftraggebern dabei, die Angebote technisch und wirtschaftlich zu filtern und vergleichbar zu machen. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden Bieter ausgeschlossen, die den geforderten Eignungsnachweis nicht erbracht haben.

Die Broschüre „Textbausteine – Nachweis zur Eignung nach RAL–GZ 961“ stellt dar, wie Auftraggeber in Deutschland die Gütesicherung Kanalbau RAL–GZ 961 als Nachweis der Bieterqualifikation wettbewerbsneutral und fachgerecht in ihren Ausschreibungen verankern können. Hieran orientieren sich die Auftraggeber, um die Forderung unter Berücksichtigung des Vergaberechts zu formulieren. Damit wird eine wichtige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Ausführung geschaffen.

Drei Beurteilungsgruppen für offenen Kanalbau

Die ausführenden Unternehmen werden innerhalb der RAL-Gütesicherung Kanalbau kontinuierlich hinsichtlich ihrer Fachkunde und Zuverlässigkeit geprüft. Die Anforderungen werden in Abhängigkeit der eingesetzten Verfahrenstechnik in unterschiedliche Beurteilungsgruppen unterteilt. Für den Bereich „Kanalbau in offener Bauweise“ sind das die „Gruppen AK3, AK2 oder AK1“. Sie legen Anforderungen fest für den Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen unterschiedlicher Werkstoffe in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken. Dabei gilt AK3 für einfachere Baumaßnahmen in einer Tiefenlage bis drei Meter und AK2 für mittelschwere Baumaßnahmen in einer Tiefenlage zwischen drei und fünf Metern. Der Ausführungsbereich AK1 betrifft eine Tiefenlage von größer fünf Metern und das gegebenenfalls in Kombination mit schwierigen Randbedingungen.

„Allerdings ist bei Festlegung des Anforderungsniveaus nicht zwingend die maximale Tiefe des Kanalgrabens ausschlaggebend, sondern vielmehr die charakteristische Tiefenlage“ so Künster. „So muss z.B. bei einer Maßnahme, die nur an einzelnen Stellen eine Tiefe von mehr als 3 m erreicht, nicht zwangsläufig das Anforderungsniveau AK2 gefordert werden.“ Andererseits können auch die sonstigen Gegebenheiten das Anforderungsniveau beeinflussen, wie zum Beispiel eine innerstädtische Lage, die angrenzende Bebauung oder ein schwieriger Baugrund. Hier hat der Auftraggeber einen Spielraum bei der Definition der Eignungsanforderung; er muss seine Festlegung aber in der Ausschreibung bekannt machen (z.B. über Forderung des Nachweises AK3, AK2 oder AK1).

Präzise und transparent definieren

„Um den Erfolg einer Baumaßnahme sicherzustellen, ist es deshalb wichtig, Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen möglichst präzise und transparent zu definieren – so auch die Forderung nach einer bestimmten Beurteilungsgruppe“, darauf weist Künster hin. Denn unklare Formulierungen können nicht nur zu unbefriedigenden Ergebnissen in der Ausführung führen, sondern letztendlich auch zu einem unfairen Wettbewerb. Denn, um ein Gütezeichen Kanalbau zu erhalten, muss ein Unternehmen in Abhängigkeit der Beurteilungsgruppe bestimmte Nachweise erbringen. Neben technischen Qualifikationen, Schulungsnachweisen und den spezifischen Anforderungsbereichen müssen insbesondere Referenzen über erfolgreich abgeschlossene Projekte im Bereich Kanalbau vorgelegt werden. Dabei müssen im Kanalbau die Referenzen je nach Beurteilungsgruppe die zugehörigen Tiefenlagen in ausreichender Menge umfassen. Die entsprechende Überprüfung durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau erfolgt bei der Erstprüfung eines Unternehmens, darüber hinaus aber auch in regelmäßigen Abständen nach der Verleihung des Gütezeichens.

RAL-Gütesicherung während der Ausführung

Wenn ein Unternehmen mit Gütezeichen Kanalbau beauftragt ist, setzt es das entsprechend der Güte- und Prüfbestimmungen qualifizierte Personal dort ein und führt eine Eigenüberwachung zu den Arbeiten durch. Darüber hinaus meldet das Unternehmen diese Maßnahme der Gütegemeinschaft und einer der 30 bundesweit tätigen Prüfingenieure kann diese stichprobenartig und unangemeldet besuchen und anhand der dort angetroffenen Bauausführung die Erfahrung und Zuverlässigkeit des Gütezeicheninhabers kontinuierlich bewerten.

So wird im Zusammenspiel aller Beteiligten durch die RAL-Gütesicherung die Nachweisführung zur fachlichen Eignung und deren Überprüfung für das Unternehmen bzw. den Auftraggeber standardisiert und vereinfacht.

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