28.10.2026 – Lesezeit ca. 3 Minuten 30
Wohin mit dem Mähgut? Das zeigt eine neue Broschüre der LWG, die kostenlos auf der Website zum Download zur Verfügung steht. (Bild: Lennart Dittmer © LWG Veitshöchheim )
Viele Kommunen möchten ihre Grünflächen ökologischer pflegen. Weniger häufiges Mähen, angepasste Schnittzeitpunkte und insektenschonende Technik fördern die Artenvielfalt. Besonders wichtig ist dabei, das Mähgut nach dem Schnitt von der Fläche abzuräumen. So werden Nährstoffe entzogen und die Flächen können langfristig artenreicher werden. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Veitshöchheim hat dazu jetzt eine neue und kostenlose Broschüre mit Checkliste erarbeitet.
Bei der Pflege öffentlicher Grünflächen gilt das Mähgut in der Regel als Abfall. Damit greifen besondere rechtliche Anforderungen. Das Abräumen und Verwerten des Mähguts ist daher nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Das Mähgut kann nämlich nicht ohne Weiteres an anderer Stelle gelagert, verfüttert oder landwirtschaftlich genutzt werden. Die Kommunen müssen unter anderem klären, welche Verwertung zulässig ist, welche Anlagen das Material annehmen dürfen und ob bestimmte Behandlungs- oder Genehmigungspflichten gelten. Hier setzt die neue Checkliste „Mähgutverwertung“ der LWG an.
Der Leitfaden unterstützt Kommunen beim Einstieg in das Thema und hilft dabei, die notwendigen Fragen frühzeitig zu beantworten. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Suche nach Lösungen, die zur jeweiligen Kommune, den vorhandenen Flächen und den örtlichen Möglichkeiten passen. Die Checkliste richtet sich an alle regional beteiligten Akteurinnen und Akteure. Dazu zählen Rathäuser, Bauhöfe und Gartenämter genauso wie Naturschutzorganisationen, Landschaftspflegeverbände, Landwirte/-innen und Maschinenringe.
Der Leitfaden zeigt, wie die Beteiligten eingebunden werden sollten und welche Verwertungswege geprüft werden können – von der Beweidung und Eigenverwertung über die Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Betrieben bis hin zur Abgabe an geeignete Bioabfallanlagen. Damit bietet die Checkliste eine praktische Orientierung für Kommunen, die ökologische Pflegekonzepte umsetzen und zugleich rechtssicher mit dem anfallenden Mähgut umgehen möchten. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung durch die zuständigen Behörden oder eine Rechtsberatung, erleichtert aber die Vorbereitung und den gemeinsamen Austausch vor Ort. Die kostenfreie Checkliste ist auf der Website der LWG unter folgendem Link zu finden: lwg.bayern.de/maehgutverwertung Das Projekt wurde aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus finanziert.
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Angesichts des auch in Bayern anhaltenden Rückgangs von heimischen Tier- und
Pflanzenarten sowie des Verlusts ihrer Lebensräume besteht dringender Handlungsbedarf, Pflegemaßnahmen und Bewirtschaftungsformen im Sinne der Biodiversität zu verbessern. Das fordert auch die Gesellschaft, wie das Volksbegehren "Rettet die Bienen" gezeigt hat. Behörden und Kommunen in Bayern haben in diesem Zusammenhang zudem eine besondere Verpflichtung und Vorbildfunktion, die sich auch aus Art. 1 und 1a des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und § 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ergibt.
Bislang erfolgte die Mahd z.B. von Straßenbegleitgrün weitgehend mit effektiven Mulchmähern. Dabei handelt es sich meist um Schlegelmäher, der das Mähgut (und leider auch die darin befindlichen Kleintiere) kleinschlägt, damit es sich leichter zersetzt, und liegen lässt. Die Umstellung von diesem bislang weit verbreiteten Mulchschnitt etwa bei Straßenböschungen oder Nebenflächen im Wein- und Obstbau auf biodiversitätsfördernden Schnitt mit Messerbalken führt zu erheblichem Mehraufwand. Denn das Mähgut muss jetzt (frisch, angewelkt oder getrocknet) entfernt werden. Autonome Mähsysteme und die Verwertung des Mähguts sind wichtige Schritte zum langfristigen Erhalt der in den letzten Jahren vielerorts angelegten Blühflächen und zu Wiesen umgewandelten Rasenflächen.