Dieser Artikel wurde in der Ausgabe 3 - Mai / Juni 2026 der gedruckten Kommunalwirtschaft abgedruckt.

Rubrik Energie & Netze

Windenergie im kommunalen Wald: erweiterte Spielräume für Haushalt und Klimaschutz

Von Martin Vollnhals, Leiter der Geschäftsentwicklung bei Statkraft Deutschland – 29.04.2026 – Lesezeit ca. 5 Minuten 334

Windenergie im kommunalen Wald: erweiterte Spielräume für Haushalt und Klimaschutz

Knappe Kassen und ambitionierte Klimaziele stellen Kommunen vor eine doppelte Herausforderung. Windprojekte auf kommunalen Waldflächen können dazu beitragen, beides zusammenzubringen: Sie ermöglichen verlässliche Einnahmen, stärken die lokale Wertschöpfung und unterstützen die kommunale Energiewende.

Neue Einnahmequellen, die den Haushalt entlasten

Windenergie im Wald gewinnt dort an Bedeutung, wo geeignete Offenlandflächen knapp sind und gleichzeitig vor allem forstwirtschaftlich genutzte beziehungsweise kalamitätsgeschädigte Bestände Potenzial bieten. So tragen Windenergieprojekte nicht nur aktiv zum Klimaschutz bei, sie können langfristig stabile Einnahmen schaffen und den kommunalen Haushalt entlasten. Das erleichtert die Finanzierung bestehender Aufgaben und schafft finanzielle Spielräume für Vorhaben, die die lokale Wertschöpfung stärken.

Eine planbare Einnahmequelle stellen die Pachteinnahmen dar. Als Eigentümerinnen von Waldflächen profitieren Kommunen von Pachtverträgen mit Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren. Dabei fallen Pachten nicht nur für die Anlagenstandorte, sondern auch für Zuwegung sowie teilweise für Kompensationsflächen an. Diese Einnahmen bieten eine Kalkulationsgrundlage, die weit über Legislaturperioden hinaus Sicherheit schafft.

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Weitere Einnahmen liefert etwa die Kommunalabgabe nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Als freiwillige Zahlung des Betreibers fließt, unabhängig vom Eigentum der Waldfläche, ein Betrag von bis zu zwei Euro pro erzeugter Megawattstunde (MWh) direkt in die Gemeindekasse. Für einen mittelgroßen Windpark kann dies jährliche Einnahmen im sechsstelligen Bereich bedeuten.

Klar verteilte Rollen: Kommune und Projektentwickler

Bei einem Windparkprojekt ist die Kommune eine zentrale Weichenstellerin: Sie bringt die Flächen ein und kann über die Bauleitplanung die Rahmenbedingungen für die Flächennutzung setzen. Die technische Projektentwicklung – von der Standortprüfung bis zur genehmigungsrelevanten Detailplanung – übernimmt in der Regel der Projektentwickler. So gestaltet die Kommune den Prozess aktiv mit, ohne die fachliche Planung selbst leisten zu müssen. Die Kosten für ein Bauleitplanverfahren können per städtebaulichem Vertrag auf den Projektentwickler übertragen werden.

Für Akzeptanz ist es wichtig, die Bürgerschaft transparent und frühzeitig einzubinden – etwa über Informationsveranstaltungen und Dialogformate. Projektentwickler wie Statkraft, ein norwegisches Staatsunternehmen und Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energien, unterstützen die Kommunen dabei, diesen Prozess zu moderieren und alle Interessengruppen an einen Tisch zu bringen.

Wind im Wald: Ökologie und Ökonomie im Einklang

Die Integration von Windenergie in Waldökosysteme erfordert Fachwissen und eine Projektentwicklung, die ökologische Belange und forstwirtschaftliche Anforderungen zusammen denkt. Diese beginnt daher lange vor dem ersten Spatenstich mit einer detaillierten Analyse des Standorts, um Eingriffe zu minimieren und Konflikte zu vermeiden.

Auf Grundlage der kommunalen Rahmenbedingungen erarbeitet der Projektentwickler eine fundierte Standortkulisse. In der Praxis konzentriert sich die Planung oft auf Kalamitätsflächen oder strukturarme Nadelholzforste, während ökologisch wertvolle Laub- und Mischwälder unberührt bleiben. Ein entscheidendes Kriterium ist zudem der Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung, der häufig bei rund 1.000 Metern liegt, um die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen.

Das Ergebnis sorgfältiger Planung ist ein möglichst flächenschonender Eingriff: Die Bauphase einer einzelnen Windkraftanlage beansprucht zwar temporär ca. 0,8 bis 1,0 Hektar Fläche, doch dauerhaft baumfrei bleiben lediglich rund 0,5 Hektar für Fundament und Zufahrt. Der Projektentwickler legt das Anlagenlayout in Abstimmung mit Behörden und Förstern so aus, dass möglichst wenig Fläche versiegelt wird. Wo immer es möglich ist, nutzt er bestehende Forstwege für die Zuwegung und ertüchtigt sie, was auch der Bewirtschaftung zugutekommt.

Eingriffe in die Natur kompensieren Projektentwickler im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. In enger Abstimmung mit der lokalen Forstbehörde planen sie entsprechende Aufforstungen oder andere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, etwa zum Schutz der Boden- und Wasserfunktionen. Fachbüros begleiten die Bauphase ökologisch. Im Betrieb unterstützen technische Systeme den Artenschutz, zum Beispiel durch temporäre Abschaltungen: Zum Schutz von Fledermäusen etwa werden die Anlagen in warmen, windarmen Nächten – ihren Hauptjagdzeiten – über intelligente Algorithmen automatisch abgeschaltet.

Im Verhältnis zur Gesamtwaldfläche in Deutschland nimmt die Windenergie nur wenig Fläche in Anspruch (rund 0,01 %). Der geringe Flächenbedarf einzelner Windparks steht in einem klaren Verhältnis zum wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen, den ein solches Projekt entfaltet. Die Einnahmen aus der Windenergie helfen Kommunen, ihre Wälder zu erhalten und gezielt in den Umbau zu klimaresilienten Beständen zu investieren, die Stürmen, Trockenheit und Schädlingsbefall besser standhalten.

Ein starker Partner an der Seite der Kommune

Die Komplexität eines solchen Projekts erfordert einen Partner mit Erfahrung und finanzieller Solidität. Für eine Kommune ist es entscheidend, dass die Partnerschaft kein Risiko für den eigenen Haushalt darstellt. Ein professioneller Projektentwickler übernimmt dabei die volle unternehmerische Verantwortung.

Für die Kommune entsteht kein Investitions- oder Entwicklungsrisiko im Haushalt. Alle Kosten für Planung, Gutachten, Genehmigung und Bau liegen beim Projektentwickler. Auch die Verpflichtung zum vollständigen Rückbau nach Betriebsende der Anlagen wird rechtlich und finanziell abgesichert, etwa durch eine Bankbürgschaft. Für Kommunen stehen als verlässliche Erlössäulen Pachtzahlungen und die Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG im Vordergrund. Je nach Landesrecht können diese durch Bürgerbeteiligungsmodelle (zum Beispiel Nachrangdarlehen oder vergünstigte Stromangebote) flankiert werden.

Damit wird Windenergie im Kommunalwald zu einem strategischen Instrument für eine vorausschauende und proaktive Kommunalpolitik. Sie schafft finanzielle Handlungsfähigkeit, macht Klimaziele greifbar und stärkt Gestaltungsmöglichkeiten bei der Energiewende.

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