Rubrik Verkehr / Mobilität

Städte- und Gemeindebund NRW sieht Kritik an Reform des Ordnungsbehördengesetzes als haltlos an

Flexibilisierung der Verkehrsüberwachung bringt mehr Sicherheit auf die Straßen

15.01.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten 95

Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) bewertet die geplante Reform des Ordnungsbehördengesetzes durch die nordrhein-westfälische Landesregierung als entscheidenden Schritt für mehr Sicherheit auf den Straßen. Künftig sollen demnach auch kleinere und mittlere Kommunen Geschwindigkeits- und Ampel-Überwachung an Gefahrenstellen selbst in die Hand nehmen können. Kritik am Gesetzentwurf, die nun im Rahmen einer Expertenanhörung im Landtag laut wurde, weist der StGB NRW jedoch entschieden zurück.

Verkehrssicherheit im Fokus

„Dass Städte und Gemeinden künftig selbst dort kontrollieren können sollen, wo Bürgerinnen und Bürger über Raser klagen, ist ein Gewinn für die Verkehrssicherheit und Lebensqualität vor Ort“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW Christof Sommer. Bislang ist die Verkehrsüberwachung in kleineren Orten ausschließlich Sache der Kreise und der Polizei, was in der Praxis oft zu einer unzureichenden Kontrolldichte führt.

Auf die Kritik, mittlere und kleine Gemeinden könnten den Anreiz haben, für die „eigene Stadtkasse zu blitzen“, entgegnete Sommer mit Unverständnis: „Es geht uns nicht um die Einnahmen, sondern darum, die Zahl der Verkehrsunfälle zu senken und die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Der Vorwurf der Abzocke ist eine unberechtigte Unterstellung und verkennt die Wirklichkeit in den Städten und Gemeinden: Es gibt Gefahrenstellen, etwa bei Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen, wo die Kreise oftmals notwendige Kontrollen trotz der Hinweise der Städte und Gemeinden nicht durchführen. Nicht selten halten die Kreise keine ausreichenden Kapazitäten vor. Insofern ist der Ansatz nur folgerichtig, den Städten und Gemeinden zur Sicherheit ihrer Bürger endlich die Möglichkeit einzuräumen, die Verkehrsüberwachung selbst zu übernehmen.“

Zusammenarbeit bei Verkehrsüberwachung fortsetzen

„Die Städte und Gemeinden werden bei der Geschwindigkeitsüberwachung mit Augenmaß agieren und wollen natürlich weiterhin die bisherige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kreisen oder auf interkommunaler Ebene mit anderen Gemeinden fortsetzen“, so Sommer. Das schließe auch die Abstimmung von Verkehrssicherheitskonzepten ein: „Vielerorts haben wir bereits bewährte Verfahren und funktionierende Kooperationen, das wird so bleiben. Einen Wildwuchs der Kontrollen wird es nicht geben, da wir im engen Austausch miteinander bleiben.“

Eine rechtssichere Erfassung von Verstößen setze zudem eine qualifizierte Aus- und Fortbildung der kommunalen Mitarbeiter voraus, wie Sommer betonte: „Die Ausweitung der Kompetenzen wird selbstverständlich mit einer entsprechenden Qualifizierung der Ordnungsdienste einhergehen.“

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