Rubrik Verkehr / Mobilität

Gefährliches Gehwegparken: VCD ruft dazu auf, Engstellen durch parkende Autos zu melden

21.10.2025 – Lesezeit ca. 3 Minuten 74

Vielerorts behindern zugeparkte Gehwege Fußgängerinnen und Fußgänger beim Durchkommen und sind vor allem für Rollstühle und Kinderwagen ein Problem. Deshalb ruft der ökologische Verkehrsclub VCD Bürgerinnen und Bürger dazu auf, enge und gefährliche Gehwegabschnitte über ein Online-Tool zu melden. Die Mitmach-Aktion startet am Montag, den 20. Oktober. Die gesammelten Meldungen werden nach Abschluss der Aktion in einer Online-Karte veröffentlicht, um Risiken sichtbar zu machen, kommunale Verantwortliche zu informieren und den Druck auf Politik und Verwaltung zu erhöhen.

Gehwege sind für Menschen da – nicht für Autos. Dennoch werden sie vielerorts von parkenden Fahrzeugen blockiert, sodass kaum noch Platz für Zufußgehende, Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen bleibt. Der VCD will das ändern und ruft mit seiner Mitmach-Aktion „Freie Gehwege“ dazu auf, gefährlich enge Gehwegabschnitte zu melden.

Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD, erläutert: „Wenn Gehwege zugeparkt sind, wird das zur echten Gefahr – besonders, wenn man auf die Straße ausweichen muss, weil man mit dem Rollstuhl, dem Rollator oder dem Kinderwagen unterwegs ist. Auch Kinder mit Fahrrad, die bis acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen, sind gefährdet. Jede Meldung hilft, Druck auf die Kommunen aufzubauen und sichere Wege für alle zu schaffen.“

Über ein Online-Formular1 können Bürgerinnen und Bürger Orte eintragen, an denen regelmäßig Fahrzeuge auf dem Gehweg parken und das Durchkommen erschweren. Die gemeldeten Stellen werden auf einer Online-Karte sichtbar gemacht und vom VCD an die zuständigen Kommunen weitergegeben – mit der Aufforderung, Maßnahmen zu prüfen und das Gehwegparken dort zu unterbinden. Ziel ist es, Gehwege wieder sicher und barrierefrei nutzbar zu machen.

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Die Aktion unterstützt damit zentrale Ziele der Verkehrswende – wie die Vision Zero, ein aktives Parkraummanagement und die Umsetzung der nationalen Fußverkehrsstrategie. Müller-Görnert: „Mit den gesammelten Erkenntnissen schaffen wir eine starke Grundlage, um Missstände sichtbar zu machen und politische Veränderungen anzustoßen. Denn freie und sichere Gehwege sollten selbstverständlich sein – für Kinder, Ältere, Rollstuhlfahrer*innen und alle, die zu Fuß unterwegs sind.“

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es muss genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger*innen ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen auch im Begegnungsverkehr bleiben. Das Parken muss durch ein entsprechendes Verkehrsschild oder Bodenmarkierungen gekennzeichnet sein.

Vielerorts ist es aber seit Jahren gängige Praxis, dass Autos auch ohne Erlaubnis auf Gehwegen parken, oder selbst dort, wo es erlaubt ist, die Fußwege zu schmal sind. Dies wird von Kommunen mehr oder weniger geduldet. 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht auf Klage mehrerer Bremer Bürger*innen geurteilt: „Kommunen müssen das illegale Gehwegparken ahnden, wenn zu wenig Platz für Zufußgehende bleibt!“

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