Rubrik Verkehr / Mobilität

enwag in Wetzlar fordert gesetzliche Anpassungen der EU-Strombinnenmarktrichtlinie

Unbundling-Regelung bremst Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

19.05.2025 – Lesezeit ca. 5 Minuten 63

Unbundling-Regelung bremst Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

Die Unbundling-Vorgaben der Strombinnenmarktrichtlinie stellen kommunale Netzbetreiber deutschlandweit vor neue Herausforderungen. enwag-Geschäftsführer Dr. Berndt Hartmann setzt sich für die Einführung eines Schwellenwertes für Ladepunkte ein. (Bild: enwag)

Die Unbundling-Vorgaben der Strombinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 stellen kommunale Netzbetreiber deutschlandweit vor neue Herausforderungen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Auch die enwag energie- und wassergesellschaft mbh (Wetzlar) gehört zu den betroffenen De-minimis-Unternehmen und fordert gesetzgeberische Nachbesserungen auf EU-Ebene. Um Monopole zu verhindern und den Wettbewerb anzukurbeln, dürfen Stromnetzbetreiber gemäß Artikel 36 der Strombinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944 künftig keine E-Ladesäulen mehr aufstellen und betreiben. Ursprünglich sollte diese Regelung schon zum 31. Dezember 2024 in Kraft treten. Vor kurzem hat die Bundesregierung die Frist für die Umsetzung der Entflechtung von Stromnetzbetrieb und Ladesäulenbetrieb durch De-minimis-Unternehmen um zwei Jahre verlängert – bis zum 31. Dezember 2026. Dr. Berndt Hartmann, Geschäftsführer der enwag, begrüßt die Fristverlängerung, sieht aber weiterhin erheblichen Handlungsbedarf: „Die Fristverlängerung ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber das strukturelle Problem nicht nachhaltig. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur darf nicht durch praxisferne Vorgaben ausgebremst werden. Deshalb setzen wir uns für eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes ein. Die dafür notwendige Anpassung der Strombinnenmarktrichtlinie muss allerdings auf EU-Ebene erfolgen – erst dann kann Deutschland die Änderung ins nationale Recht und damit in das EnWG überführen“, sagt er. Viele kleine und mittlere Stadtwerke betreiben oft nur wenige Ladesäulen und stehen vor der Frage, ob sie die Ladesäulen verkaufen oder den Betrieb einstellen. Denn der bürokratische Aufwand – etwa für die Gründung einer eigenen Gesellschaft und den laufenden Betrieb der Ladesäulen – ist hoch. Berndt Hartmann erklärt, dass die enwag ihre Ausbaupläne für Ladesäulen zurückhaltend angehe, so lange hier keine endgültige Lösung gefunden sei, und ergänzt: „Sinnvoll wäre aus unserer Sicht die Einführung eines Schwellenwertes, unterhalb dessen kleinere kommunale Versorger wie die enwag auch nach 2026 unter bestimmten Bedingungen weiterhin Ladeinfrastruktur betreiben dürfen.“ Die enwag betreibt derzeit 74 öffentliche Ladepunkte.

Advertising

Abonnieren Sie unseren Newsletter mit Link zur kostenlosen PDF Ausgabe der Kommunalwirtschaft!

Engagement in der Region steht vor Profitinteresse

Berndt Hartmann erläutert, dass die Regelung nicht nur kommunale Unternehmen vor große Herausforderungen stelle, sondern auch den zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur bremse. „Große Konzerne haben häufig wenig Interesse, in ländlichen Regionen den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzubringen. Oft sind es die Stadtwerke, die den Betrieb dort sicherstellen – nicht aus Profitinteresse, sondern aus Verantwortung für die Region“, betont der enwag-Geschäftsführer. Für viele Stadtwerke sei der Ladesäulenbetrieb aktuell noch defizitär oder bestenfalls kostendeckend. Gliedere man nun den Ladesäulenbetrieb in eine neue Tochtergesellschaft aus, würde dies nicht nur zusätzliche Personal- und Verwaltungskosten verursachen, sondern auch wertvolle Fachkompetenz aus dem Unternehmen verlagern. Diese Mehrkosten würden letztlich auf die Kundinnen und Kunden umgelegt werden, deren Energiekosten eigentlich sinken sollen. Sollte der Betrieb hingegen an einen externen Anbieter übergehen, würden verstärkt wirtschaftliche Interessen anstelle regionaler Bedürfnisse in den Vordergrund rücken.

Schwellenwert als Lösung – EU-Recht als Voraussetzung

„Wir wollen die Mobilitätswende vor Ort auch in Zukunft aktiv mitgestalten. Eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes wäre die einfachste und nachhaltigste Lösung, damit wir weiterhin Verantwortung für die Ladeinfrastruktur in Wetzlar übernehmen können“, sagt Berndt Hartmann. Ein möglicher Ansatz wäre die Einführung einer Geringfügigkeitsschwelle, die die Entflechtungspflicht erst ab einer bestimmten Anzahl an Ladepunkten vorsieht – beispielsweise ab 100 Ladepunkten oder 50 Ladestationen. Alternativ könnte der Schwellenwert an die Anzahl der Netznutzer oder die Einwohnerzahl einer Stadt gekoppelt werden.

Dieser Ansatz wäre jedoch nicht allein auf nationaler Ebene umsetzbar: Die entsprechende Unbundling-Vorgabe stammt aus der EU-Strombinnenmarktrichtlinie (EU) 2019/944. Eine Ausnahme – etwa in Form eines Schwellenwerts – müsste zunächst auf europäischer Ebene ermöglicht werden. Erst dann kann der deutsche Gesetzgeber diese in nationales Recht überführen. Das wäre kein neues Prinzip: Bei der Entflechtung von Strom- und Gasnetzen hat der EU-Gesetzgeber bereits Ausnahmen für De-minimis-Unternehmen gewährt, die weniger als 100.000 Kunden beliefern. So sieht §7a Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vor, dass diese Unternehmen ihren Energievertrieb gesellschaftsrechtlich nicht vom Netzbetrieb trennen müssen, um die regionale Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit nicht zu gefährden. Die enwag hält eine ähnliche Regelung auch für den Betrieb von Ladeinfrastruktur für sinnvoll und ist damit nicht allein. „Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), in dem ich aktiv bin, setzt sich für eine Lockerung des Energiewirtschaftsgesetzes ein – insbesondere für die Einführung eines Schwellenwertes für Ladesäulen. Zudem unterstützen zahlreiche De-minimis-Stadtwerke nicht nur im erweiterten hessischen Rhein-Main-Gebiet diese Forderungen“, betont Berndt Hartmann und ergänzt: „Wir appellieren an die Bundesregierung, diese Gesetzesinitiative auf europäischer Ebene aktiv voranzutreiben. Nur dann kann die Mobilitätswende in der Breite gelingen.“

So geht es in Wetzlar weiter

2024 hat die enwag zahlreiche Ladesäulen in Betrieb genommen. Waren es 2023 noch 52 Ladepunkte, sind es mittlerweile 74. Im Sommer 2024 hat der kommunale Energieversorger im Parkhaus der Theodor-Heuss-Schule in der Spilburg den größten Ladepark Wetzlars mit 16 Ladepunkten eröffnet. Trotz der Unsicherheiten plant die enwag den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur. „Eine eigene Tochtergesellschaft wird es nicht geben, aber eine Kooperation mit anderen kommunalen Versorgern in der Region wäre denkbar,“ erklärt Berndt Hartmann und ergänzt: „Wir prüfen verschiedene Szenarien für die Zeit nach Ablauf der Übergangsfrist, werden aber genau abwägen, welche wirtschaftlich tragfähig sind.“

Mehr Tempo im Vergaberecht ja, zusätzliche Belastungen nein

Der Bundestag hat den Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetzes verabschiedet. Vorgesehen ist unter anderem die Einführung zusätzlicher, verpflichtender Klim[...]

30.04.2026, Lesezeit ca. 2 Minuten

verkehr
Stadtwerke Solingen laden zu offenen Sicherheitstrainings im Busverkehr ein

Die Stadtwerke Solingen erweitern ihr Serviceangebot in der Sparte Mobil um offene Sicherheitstrainings für Fahrgäste, die im Alltag auf besondere Unterstützung[...]

23.04.2026, Lesezeit ca. 3 Minuten

verkehr
Schnieder startet neuen Förderaufruf für kommunale Mobilitätsplanung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit einem neuen Förderaufruf Kommunen bei der Erstellung oder Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobili[...]

15.04.2026, Lesezeit ca. 2 Minuten

verkehr
Klimatour 2026: Jugendkampagne „FahrRad!“ startet auf der VELOBerlin
Klimatour 2026: Jugendkampagne „FahrRad!“ startet auf der VELOBerlin

Am 11. April 2026 feierte die bundesweite Kampagne „FahrRad! Fürs Klima auf Tour“ des ökologischen Verkehrsclubs VCD und der AKTIONfahrRAD ihren Auftakt auf der[...]

14.04.2026, Lesezeit ca. 3 Minuten

verkehr
Nationale Verkehrssicherheitskonferenz: Bund setzt richtigen Schwerpunkt – Gefahr auf Landstraßen entschärfen
Nationale Verkehrssicherheitskonferenz: Bund setzt richtigen Schwerpunkt – Gefahr auf Landstraßen entschärfen

Im Rahmen des „Pakts für Verkehrssicherheit“ haben sich das Bundesverkehrsministerium (BMV), Länder, Kommunen und über 400 nichtstaatliche Akteure im Jahr 2021 [...]

09.04.2026, Lesezeit ca. 8 Minuten

verkehr
Autonome Shuttles können Nahverkehr verbessern
Autonome Shuttles können Nahverkehr verbessern

Autonome Kleinbusse können den öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg verbessern und Autofahrten ersetzen. Das hat eine Studie des Karlsruher Instituts fü[...]

16.03.2026, Lesezeit ca. 3 Minuten

verkehr
Kostenloser ÖPNV innerhalb der Hanauer Innenstadt: „Gratis-Bussi für dich“
Kostenloser ÖPNV innerhalb der Hanauer Innenstadt: „Gratis-Bussi für dich“

Start am Samstag, 14. Februar / Kostenfreie HSB-Busse in der Cityzone

11.03.2026, Lesezeit ca. 4 Minuten

verkehr
Erfolg der ABC-Klassen nur mit verbindlicher Beteiligung der Kommunen möglich

Am 13. Januar 2026 gab die Landesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt, landesweit sogenannte ABC-Klassen einführen zu wollen. Ziel sei es, die Spra[...]

05.03.2026, Lesezeit ca. 3 Minuten

verkehr
Erster E-Gelenkbus überzeugt – sechs weitere sollen folgen
Erster E-Gelenkbus überzeugt – sechs weitere sollen folgen

Vor knapp einem Jahr hat die ESWE Verkehrsgesellschaft ihren Fuhrpark um den ersten vollelektrisch angetriebenen Gelenkbus erweitert. Seitdem hat das Fahrzeug m[...]

05.03.2026, Lesezeit ca. 2 Minuten

verkehr
Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt neue Möglichkeiten zur Verkehrsüberwachung
Für mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt neue Möglichkeiten zur Verkehrsüberwachung

Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW) hat sich auf seiner Sitzung am 26.2.2026 in Duisburg geschlossen für die von den Regierungsfraktione[...]

03.03.2026, Lesezeit ca. 3 Minuten

verkehr

Weitere Artikel in dieser Rubrik