28.11.2025 – Lesezeit ca. 3 Minuten 50
Angesichts des Netzanschlussbooms bei Großbatteriespeichern hat der BDEW eine Umfrage unter den Übertragungsnetzbetreibern und 17 großen Verteilnetzbetreibern durchgeführt, die zusammen die Hälfte des deutschen Stromnetzes betreiben.
Die Umfrage zeigt, dass derzeit Netzanschlussanträge für Großbatteriespeicher (ab einem Megawatt (MW) Bruttoleistung) mit einer Gesamtleistung von über 720 Gigawatt (GW) vorliegen. Bereits zugesagte Netzanschlüsse für Großbatteriespeicher belaufen sich auf mindestens 78 GW. Dies ist eine Momentaufnahme.
Zur Einordnung:
„Die Netzanschlussbegehren für Großbatteriespeicher sind so stark gestiegen, dass es hier neuer Regeln bedarf. Es muss sichergestellt werden, dass auch andere Netzkunden zu ihrem Recht kommen. In den hohen und mittleren Spannungsebenen ist Netzkapazität angesichts hoher Bedarfe von Großverbrauchern wie etwa Rechenzentren, Großwärmepumpen, E-Ladeinfrastruktur und Industrie zu einem knappen Gut geworden. Speichertechnologien sind zwar ein unverzichtbarer Bestandteil eines modernen Energiesystems. Durch die zeitliche Verschiebung von Erzeugung und Bereitstellung des Stroms können sie Last- und Erzeugungsspitzen glätten, und sind geeignet die Effizienz zu steigern und die Versorgungssicherheit erhöhen. Aber sie müssen sich in das Gesamtsystem einfügen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
„Angesichts dieser enormen Herausforderungen gilt es nun, zeitnah politische und regulatorische Weichen zu stellen. Dazu gehört in einem ersten Schritt eine zügige Anpassung der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV), bei der Großbatteriespeicher mit einer Nennleistung ab 100 MW künftig ausgenommen werden. Pumpspeicherkraftwerke sollten dagegen unbedingt weiter unter die KraftNAV fallen, weil ihre geringe Zahl keine Herausforderung darstellt. Wir begrüßen ausdrücklich die Ankündigung von Ministerin Reiche zu schnellem Handeln“, sagt Kerstin Andreae. „Zugleich müssen transparente Netzanschlussverfahren etabliert werden, die die aktuelle Knappheitssituation in den Netzen besser berücksichtigen als das etablierte First-come-first-served-Verfahren. Netzkapazität sollte nach volkswirtschaftlichen Kriterien effizient vergeben werden, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt. Aber auch Überbauung, flexible Netzanschlussvereinbarungen oder Reservierungsverfahren müssen künftig eine größere Rolle spielen.“
Der BDEW arbeitet derzeit intensiv an konkreten Vorschlägen für einen ausgewogenen Instrumentenmix, der einen volkswirtschaftlich sinnvollen Umgang mit Netzrestriktionen und gleichzeitig den erwünschten Hochlauf neuer Technologien ermöglicht.