Rubrik IT / Verwaltung / Security

Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen

17.06.2024 – Lesezeit ca. 2 Minuten 172

Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen

Am 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Damit verkürzt sich die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von derzeit acht auf fünf Jahre, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Demzufolge werden Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Magdalene Rottstegge, zuständig für das Business Development bei der SMART CJM GmbH, erläutert, wie Ämter das erhöhte Arbeitsaufkommen besser bewältigen können.

Bereits heute stoßen viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Doch das neue Einbürgerungsgesetz wird die Situation aufgrund der verkürzten Mindestaufenthaltsdauer weiter verschärfen. Zwar haben zahlreiche Ausländerbehörden zusätzlichen Personalbedarf angemeldet, doch ob dieser gedeckt wird, ist aufgrund der angespannten Finanzsituation in den Kommunen fraglich.

Mit einer digitalen Lösung zur Besuchersteuerung und dem Warteschlangenmanagement können Ausländerbehörden organisatorische Maßnahmen ergreifen, die das zusätzliche Arbeitsaufkommen abfedern. Eine solche Lösung beinhaltet vor allem die Möglichkeit, Online-Termine zu vergeben. Dazu hinterlegt die zuständige Behörde in Abhängigkeit vom verfügbaren Personal freie Termine, die sich tage- oder stundenweise flexibel anpassen lassen. Während der Terminbuchung können Kundinnen und Kunden bereits ihr Anliegen auswählen und Dokumente zur Vorbereitung herunterladen bzw. Informationen erhalten, welche Unterlagen sie mitbringen müssen. Damit reduziert sich die Bearbeitungszeit vor Ort. Des Weiteren ermöglicht die Lösung eine gezieltere Personalplanung in Abhängigkeit vom zu erwartenden Besucherstrom. Nicht zuletzt können die Mitarbeitenden die Auslastung der Wartebereiche steuern. Kundinnen und Kunden, die ohne Termin die Ausländerbehörde aufsuchen, können über ein Terminal ein Ticket ziehen, auf dem die voraussichtliche Wartezeit hinterlegt ist.

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Ein solches System sollte mehrsprachig ausgelegt sein, um eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten. Migrantinnen und Migranten können dann online Termine in ihrer Landessprache buchen und erhalten idealerweise auch die Bestätigungs-E-Mail und das ausgestellte Ticket beim Check-in vor Ort in ihrer Sprache. Gleichzeitig sollte die zugewiesene Fachkraft in der Ausländerbehörde ebenfalls sehen, in welcher Sprache der Termin gebucht wurde. So kann bei bestimmten Sprachen in der Bestätigungs-E-Mail durch die Behörden ein Hinweis integriert werden, dass eine dolmetschende Person mitgebracht werden sollte. Einige Systeme ermöglichen eine entsprechende individuelle Gestaltung der Bestätigung.

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