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BDEW zum heutigen Fernwärmegipfel

„Eine Stärkung der Fernwärme ist unerlässlich“

12.06.2023 – Lesezeit ca. 4 Minuten 17

Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium haben heute zu einem Fernwärmegipfel eingeladen. Auch der BDEW nimmt an dem Treffen teil. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Fernwärme ist ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Wärmewende. Dabei ist sie nicht nur – wie häufig angenommen – ein Instrument in Städten, sondern bietet auch Potenziale im ländlichen Raum. Dies muss auch bei der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden. Für die Kundinnen und Kunden hat der Anschluss an ein Fernwärmenetz den Nutzen, dass der Fernwärmenetzbetreiber die Verantwortung für die Klimaneutralität der Wärmeversorgung trägt.

Die Branche treibt den Ausbau von Fernwärmenetzen voran und investiert hohe Beträge in ihre Dekarbonisierung. Um den Ausbau zu beschleunigen, braucht es aber Rückenwind von der Bundesregierung, indem die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. Wichtig für einen erfolgreichen Aus- und Umbau der Fernwärme ist aus Sicht der Energiewirtschaft insbesondere ein stabiler, planungs¬sicherer und auskömmlicher Förderrahmen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) ist ein Erfolg. Umso wichtiger ist jetzt ein Signal zu setzen, indem die Fördermittel noch einmal erhöht werden und die Förderung langfristig stabil gegeben ist. Dies könnte beispielsweise über eine gesetzliche Verankerung der BEW geschehen.

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Für den regionalen Ausbau der Fernwärme ist eine integrierte Planung der Erzeugung, des Vertriebs und des Netzes von Fernwärme essentiell. Dies kann innerhalb eines Unternehmens erfolgen und ist gerade in der Aufbauphase wichtig.

Zudem sollte die Bundesregierung zeitnah den Einsatz von Biogas und Wasserstoff in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ermöglichen bzw. erleichtern. Erneuerbare und dekarbonisierte Gase sind auch in der KWK und in der Fernwärme unerlässlich. Hier muss eine Verzahnung mit der Kraftwerkstrategie und der Wasserstoffnetzplanung erfolgen.

Wir brauchen eine Wärmewende aus einem Guss. Ziel muss ein ausgereiftes und realistisches Gesamtkonzept für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sein. Es gilt, einen Rahmen zu schaffen, der es sowohl den Energieunternehmen als auch den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern ermöglicht, die Wärmewende planvoll umzusetzen. Eine Stärkung der Fernwärme ist dabei unerlässlich.“

Update 19:55 Uhr

Im Rahmen des heutigen Fernwärmegipfels haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis angekündigt, sowohl die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) als auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) zeitnah zu novellieren.

Tobias Dworschak, Vorstandsvorsitzender im vedec: „Wir begrüßen die Initiative der Ministerien. Jetzt gilt es Taten folgen zu lassen. Die bloße Absicht einer gemeinsamen Prüfung greift da viel zu kurz! Die Novelle der WärmeLV ist überfällig. Seit fast 10 Jahren erschwert sie die dringend notwendige Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands."

Mit folgenden Änderungen an der WärmeLV gelingt die Wärmewende auch im Wohngebäudebestand: 1. Weg mit dem Vergleich fossiler Brennstoffe und Fokus auf den Einsatz Erneuerbarer Energien. 2. Effizienzmaßnahmen im Kostenvergleich mit berücksichtigen. 3. Mieterschutz beachten z.B. durch einen Zuschuss vom Staat beim Einsatz von Erneuerbaren Energien, damit die Kostenneutralität für die Mieter weiter gewährleistet werden kann.

In der gemeinsamen Erklärung der beteiligten Verbände, an der auch der vedec mitgewirkt hat, heißt es konkret:

„§ 556c BGB und die Wärmelieferverordnung spielen eine wichtige Rolle bei dem Ziel, den Wärmenetzausbau im Mietwohnungsbestand zu erleichtern und für Mieter:innen bezahlbar zu gestalten sowie auch die zunehmende Wärmelieferung aus erneuerbaren Energien und Abwärme zu befördern.(…) Wir treten daher an das federführende Bundesministerium der Justiz um gemeinsam zu prüfen, wie wir diese Regelungen künftig unter Wahrung des Mieterschutzes ausgestalten können.(…)
(…) Unser Ziel ist es, die Attraktivität von Fern- und Nahwärme für Neukund:innen zu steigern und ohne die Anwendung des Anschluss- und Benutzungszwang auszukommen, der in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen liegt.”

Die bereits im Sommer vergangenen Jahres gestartete Novelle der AVBFernwärmeV soll zügig abgeschlossen werden. Im Schwerpunkt geht es dabei um zusätzliche Investitionsanreize und verlässliche wie faire Vertragsbedingungen für den Fernwärmeausbau.

Wie die Novelle der WärmeLV konkret ausgestaltet werden muss, um eine mieterfreundliche Dekarbonisierung des Wohngebäudebestands zu ermöglichen, ist dem beigefügten Impulspapier zu entnehmen. Anbei außerdem die gemeinsame Erklärung der Verbände.

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