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Sicherheitskonzepte neu definiert

Das erwartet Besucher bei Kirmes und Co.

05.12.2025 – Lesezeit ca. 4 Minuten 17

Das erwartet Besucher bei Kirmes und Co.

Bild: Istock / StGrafix

Egal ob Stadtfest, kleiner Weihnachtsmarkt oder großes Volksfest – die Schutzanforderungen für öffentliche Events sind in diesem Jahr weiter gestiegen. Nach den Vorfällen Ende vergangenen Jahres setzen Kommunen, Veranstalter und Sicherheitsbehörden verstärkt auf einheitliche Konzepte, moderne Technik und klare Präventionsmaßnahmen. „Um für alle Beteiligten ein hohes Maß an Sicherheit zu garantieren, benötigt jede Veranstaltung ein individuell angepasstes Konzept basierend auf einer detaillierten Gefährdungsanalyse“, weiß Gandhi Gabriel, Gründer und Geschäftsführer der SSB – Sicherheit, Service, Beratung GmbH.

Mehr Präsenz und klare Notfallpläne

Gravierende Mängel im Sicherheitskonzept wurden nach dem Anschlag in Magdeburg ergründet. Vor allem die unzureichende Risikoanalyse im Vorfeld steht dabei in der Kritik. „Eine Gefährdungsanalyse erfasst Faktoren wie Art, Größe, Ort und Besucherstruktur, bewertet daraus entstehende Gefahren und leitet Maßnahmen ab“, erläutert Gandhi Gabriel. „Knackpunkte sind oft eine unterschätzte Besucherdynamik, mangelnde Kommunikation sowie ein fehlendes Notfallmanagement mit klaren Zuständigkeiten.“ Immer mehr Kommunen führen daher verbindliche Leitlinien für Veranstaltungsplanung und -sicherheit ein, definieren eindeutige Verantwortlichkeiten und etablieren transparente Abläufe. Nur so lassen sich Sicherheitslücken, unklare Zuständigkeiten und Chaos im Krisenfall zuverlässig vermeiden.

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Anpassungen im Waffengesetz

Seit dem 31. Oktober 2024 gilt auf öffentlichen Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten, Kirmes und Stadtfesten ein generelles Messerverbot. „Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern und in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet werden“, weiß der Sicherheitsexperte. „Allerdings kann die Einhaltung der Verbotszonen lediglich durch Träger hoheitlicher Rechte wie Polizei und Ordnungsbehörden verdachtsunabhängig und stichprobenartig überprüft werden.“ Einige Veranstalter setzen daher auf komplette Umzäunungen, um an den Eingängen Taschen- und Personenkontrollen durchführen zu können.

Zugangskontrollen und moderne Absperrungen

Zum Schutz von Veranstaltungsflächen wird der Fokus verstärkt auf die Zufahrtsregelung, Verkehrslenkung und die Sicherung von An- und Abfahrten gelegt. „Viele Innenstadtbereiche werden 2025 noch stärker abgegrenzt. Statt am Boden fixierte Betonquader kommen dabei vermehrt mobile Polleranlagen, wassergefüllte Barrieren oder flexible Anti-Terror-Sperren zum Einsatz“, weiß Gabriel. „Diese Systeme ermöglichen es, Zufahrten für unbefugte Fahrzeuge zu verhindern, ohne Rettungswege zu blockieren.“

Smarte Unterstützung

Technische Hilfsmittel bieten wertvolle Unterstützung bei der Früherkennung von Gefahren und entlasten Personal, wie beispielsweise Handsonden bei der Zutrittskontrolle. Die Videoüberwachung von Weihnachtsmärkten ist hingegen nur erlaubt, wenn sie durch ein berechtigtes Interesse, wie die Sicherheit der Besucher, begründet ist und alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. „Das heißt, Betreiber und Behörden müssen im Vorfeld sorgfältig prüfen, ob die Überwachung notwendig und verhältnismäßig ist“, erläutert der Experte. „Zukünftig werden auch smarte Lösungen wie KI-gestützte Kameras sowie Crowd-Management-Systeme eine immer wichtigere Rolle spielen.“ In Pilotprojekten werden derzeit virtuelle Modelle – sogenannte digitale Zwillinge – von Veranstaltungsflächen getestet, die unter anderem zur Optimierung von Abläufen und zur Verbesserung der Sicherheit beitragen sollen.

Gemeinsame Verantwortung

Während Polizei und Ordnungsbehörden hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, sind private Sicherheitsdienstleister rechtlich zur Gefahrenabwehr und Wahrung des Hausrechts befugt, sofern dies übertragen wird. Sie leisten die operative Präsenzarbeit – etwa bei Zugangs- und Taschenkontrollen, Streifengängen oder Crowd Management. „Diese Aufgabenteilung verlangt eine präzise Rollenabstimmung zwischen allen Akteuren“, weiß Gandhi Gabriel. Entscheidend ist dabei die Schnittstellenarbeit: gemeinsame Lageeinordnungen, abgestimmte Kommunikationsstrukturen und klar definierte Eskalationsmechanismen. In vielen Städten hat sich das Modell des gemeinsamen Einsatzstabs bewährt – mit festen Ansprechpartnern, regelmäßigen Lagebesprechungen und reibungsloser Funkkommunikation über verschlüsselte BOS-Netze. Dadurch finden Veranstaltungsbesucher letztendlich auch überall Anlaufstellen, um Vorfälle zu melden.

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