Dieser Artikel wurde in der Ausgabe September 2025 der gedruckten Kommunalwirtschaft abgedruckt.

Rubrik Allgemein

Nach Umrüsten der Straßenbeleuchtung auf LED auch die Betriebsführungsverträge anpassen

Der passende Vertrag zur neuen Technik spart weitere Kosten

Von Frank Lempert, Leiter Straßenbeleuchtung bei endura kommunal – 05.08.2025 – Lesezeit ca. 4 Minuten 90

Der passende Vertrag zur neuen Technik spart weitere Kosten

Kommunen, die ihre Straßenbeleuchtung von herkömmlichen Glühlampen auf LED umstellen, sparen viel Geld. Die Stromkosten für die nächtliche Beleuchtung sinken um bis zu 80 Prozent. Außerdem verringert sich so der CO₂-Ausstoß. Bei der Umstellung sollten die Verantwortlichen darauf achten, dazugehörige Betriebsführungsverträge an die neue Technologie anzupassen. Da Inspektionen und Wartungen bei LED-Leuchten deutlich seltener vonnöten sind, können Städte und Gemeinden hier weiter Geld sparen. Bei den Verträgen sind Einsparungen von 20 bis 40 Prozent möglich. Vorgemacht hat es unter anderem die Stadt Griesheim.

Städte und Gemeinden, die ihre Straßenbeleuchtung auf LED umstellen, können mit solch einem Wechsel 60 bis 80 Prozent der dort anfallenden Stromkosten einsparen. Das lohnt sich finanziell und reduziert gleichzeitig den CO₂-Ausstoß. Weiteres Plus: Die Lebensdauer einer LED-Lampe ist fünfmal höher als die einer herkömmlichen Glühlampe. Mit den neuen Leuchten verringert sich daher auch der Wartungsaufwand massiv. Gemeinden sollten daher bei der Umstellung prüfen, ob der aktuelle Betriebsführungsvertrag noch zur neuen Technik passt oder ob er angepasst werden muss.

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So wie Elektroautos keinen Ölwechsel benötigen, brauchen LED-Lampen auch keine regelmäßige, eng getaktete Wartung. Daher sollten die Betriebsführungsverträge an die neue Technik angepasst werden. In bestehenden Verträgen können Posten auftauchen, die beim Einsatz moderner Leuchtdioden-Technik entfallen. Eine LED-Leuchte hat eine Lebensdauer von rund 25 Jahren. Das bedeutet, dass deutlich seltener Leuchten ausgetauscht werden müssen. Quecksilberdampf- und Natriumdampfleuchten sollten etwa alle drei bis fünf Jahre ausgewechselt werden.

Praxisbeispiel: Ein neues Betriebsmodell für Griesheim

Im südhessischen Griesheim mit 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurde zwischen 2016 und 2021 die Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet auf LED umgestellt. 2.800 Lichtpunkte gibt es in Griesheim. Für den Haushalt ist die Umstellung günstiger. Die Stromeinsparung beträgt pro Jahr 534.000 Kilowattstunden. Bei einem Strompreis für die Kommune von 34 Cent pro Kilowattstunde sind das knapp 182.000 Euro weniger Stromkosten. In wenigen Jahren haben sich die verbliebenen Kosten amortisiert, danach spart Griesheim jährlich viel Geld.

Für die Stadtverwaltung ergaben sich aufgrund des Wechsels auf LED veränderte Schwerpunkte in der Betriebsführung, insbesondere in den Bereichen Wartung und Instandhaltung.

endura kommunal, ein unabhängiges Beratungsunternehmen für kommunale Energie- und Mobilitätsprojekte, entwickelte daraufhin in Zusammenarbeit mit dem Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner ein neues Betriebsmodell sowie einen neuen Betriebsführungsvertrag. Dabei entrümpelten die Fachleute von endura kommunal den Vertrag, denn die Voraussetzungen für Instandhaltungsmaßnahmen und Wartungsintervalle haben sich geändert. LED-Straßenleuchten sind extrem wartungsarm. Daher entfallen Maßnahmen, die bei konventionellen Leuchten notwendig sind und in dem alten Betriebsführungsvertrag noch aufgeführt wurden.

Für die Stadt bot sich mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung die Chance, ein innovatives und zukunftsorientiertes Betriebsführungskonzept zu entwickeln, das genau auf den Leuchtenbestand von 100 Prozent LED zugeschnitten ist. In mehreren Abstimmungsrunden zwischen Stadtverwaltung und endura kommunal wurden die Anforderungen für das Betriebsführungskonzept definiert und in ein Leistungsverzeichnis überführt. Die Leistungsbausteine des Angebotes waren: Marktrecherche, Betriebsführungskonzept, Vertragsgestaltung für Betriebsführungs- und Stromlieferungsvertrag, Erstellen der Vergabeunterlagen inklusive des Leistungsverzeichnisses sowie die Durchführung des Online-Vergabeverfahrens.

Geringere Kosten, weniger CO₂-Ausstoß und eine optimierte Beleuchtung

Die Laufzeit für die Betriebsführung wurde auf zehn Jahre festgelegt. Es besteht die Option für eine Verlängerung um vier Jahre. Die Laufzeit des Stromlieferungsvertrags wurde auf vier Jahre bestimmt. Anschließend wurden die Betriebsführung und die Stromlieferung ausgeschrieben. Ab dem ersten Januar 2026 verfügt Griesheim nun über einen passgenauen Betriebsführungsvertrag, der inhaltlich auf die spezifischen Bedürfnisse der neuen Straßenbeleuchtung abgestimmt ist.

Darüber hinaus verbessern die neuen LED-Straßenleuchten die Beleuchtungssituation und die Lichtverschmutzung hat erheblich abgenommen. Zusätzlich konnte über die Ausschreibung der Stromlieferung (Ökostrom) ein für die Stadtverwaltung wie auch für die Bürger:innen ökologisch erfreuliches Ergebnis erzielt werden. Fazit: Geringere Kosten, weniger CO₂-Ausstoß, eine komfortablere nächtliche Beleuchtung auf den Straßen. Eine Win-win-Situation.

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