Wenn Sie einwilligen, verwenden wir Dienste, die Informationen im Endgerät eines Seitenbesuchers speichern oder dort abrufen. Anschließend verarbeiten wir die Informationen intern weiter, ohne diese an Drittanbieter weiter zu geben. Das hilft uns, unsere Website optimal zu gestalten und die Besucher besser zu verstehen.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sind Angaben der jeweiligen Hersteller und wurden redaktionell nicht verifiziert.
Bund und Länder sind gefordert, schnelle Lösungen für die Düngepraxis vorzulegen.
Bundesverwaltungsgericht unterstreicht hohen Stellenwert des Gewässerschutzes im Düngerecht
06.02.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten
188
Die veröffentlichten Urteilsbegründungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung roter Gebiete in Bayern unterstreichen den hohen Stellenwert des Gewässerschutzes im Düngerecht. Das Gericht stellt klar, dass die bisherigen bundesrechtlichen Vorgaben zur Gebietsausweisung nicht hinreichend bestimmt sind und rechtssicher fortentwickelt werden müssen. Die Entscheidung betrifft damit die formell-rechtliche Ausgestaltung der Gebietsausweisung, nicht jedoch die fachliche Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen. Die materiellen Düngebeschränkungen zum Schutz der Gewässer werden vom Gericht ausdrücklich nicht in Frage gestellt.
Aus Sicht des BDEW, der mitzeichnenden Verbände und ver.di ist nun entscheidend, dass die festgestellten rechtlichen Defizite zügig behoben werden, ohne das bestehende Schutzniveau für Grund- und Oberflächengewässer abzusenken.
„Die Urteilsbegründungen sind als klarer Auftrag zu verstehen, das Düngerecht rechtsstaatlich präzise, vollzugsfest und zugleich wirksam im Sinne des Gewässerschutzes weiterzuentwickeln“, so Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser beim BDEW. „Jetzt kommt es darauf an, die rechtlichen Vorgaben schnell und präzise nachzuschärfen, damit belastete Gebiete weiterhin wirksam geschützt werden können. Sauberes Grund- und Trinkwasser braucht klare Regeln, Rechtssicherheit und einen verlässlichen Vollzug.“
Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 8. Oktober 2025 festgestellt, dass zur Einhaltung des Grenzwerts von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser ein den Vorgaben des Düngegesetzes entsprechendes nationales Aktionsprogramm erforderlich ist. Die aktuellen Urteilsbegründungen verdeutlicht insgesamt den dringenden Handlungsbedarf. Rechtliche Unsicherheiten oder Verzögerungen dürfen nicht zu einer Absenkung des Gewässerschutzniveaus oder zu steigenden Nährstoffeinträgen in bereits belasteten Regionen führen.
Advertising
Abonnieren Sie unseren Newsletter mit Link zur kostenlosen PDF Ausgabe der Kommunalwirtschaft!
Der BDEW, die mitzeichnenden Verbände und Ver.di fordern daher den Bund auf, kurzfristig eine rechtssichere Neuregelung der Ermächtigungsgrundlagen vorzulegen und gemeinsam mit den Ländern eine tragfähige Lösung für die Gebietsausweisung zu schaffen, die den Anforderungen des Gewässerschutzes und den unionsrechtlichen Verpflichtungen gleichermaßen gerecht wird. Andererseits ist auch zu prüfen, ob die Bundesländer auch eigene Ermächtigungsmöglichkeiten aus der jetzigen Formulierung der Düngeverordnung ausüben können.
Verantwortliche in den Verbänden:
Patrick Müller – BUND – Referent für Agrarpolitik, Schwerpunkt Tierhaltung
Martin Weyand – BDEW – Hauptgeschäftsführer Wasser /Abwasser
Resiliente Netze – Das Rückgrat unserer Gesellschaft
Das 39. Oldenburger Rohrleitungsforum findet am 4. und 5. Februar 2027 in den Weser-Ems-Hallen Oldenburg statt. Unter dem Leitthema „Resiliente Netze – Das Rück[...]
Starkregenereignisse und zunehmende Flächenversiegelung erhöhen den Handlungsdruck für Städte und Gemeinden im Umgang mit Niederschlagswasser. Eine vorausschaue[...]
Die Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV) setzen sich weiterhin für die Verknüpfung von Vierter Reinigungsstufe und erweiterte[...]
Vierte Reinigungsstufe schützt Gewässer, Herstellerverantwortung sichert faire Finanzierung
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) bekräftigt vor dem Hintergrund des Schlussantrags der EU-Generalanwältin Juliane Kokott[...]
RAL-GZ 692: Zusätzliche Anforderungen für sichere und langlebige Kanalgussprodukte
Mehr Sicherheit im Kanalbau: Während die europäische Norm DIN EN 124 viele Fragen offenlässt, schließt die Güterichtlinie RAL-GZ 692 entscheidende Lücken, z.B. bei Kindersicherheit
Melk: Mit Edelstahl für die Zukunft der Trinkwasserversorgung gerüstet
Mit zwei neuen Edelstahlbehältern von Forstenlechner und insgesamt 3.000 Kubikmetern Speichervolumen hat die Stadt Melk ihre Trinkwasserversorgung langfristig a[...]
Mit einem Stadtklimakonzept geht die bayerische Stadt Memmingen die Herausforderungen des Klimawandels aktiv an. In der historischen Altstadt wurden jetzt neue [...]
BG-Graspointner hat seine monolithischen Entwässerungsrinnen um eine Variante mit schmalem Schlitzeinlauf erweitert: Die BG-FILCOTEN® one urban s. Mit ihrer dez[...]
Betonrohre mit Fuß, bündig abgeschnittene Rohrenden oder auch einbetonierte Leitungen stellen auf der Baustelle besondere Anforderungen an die Verbindungstechni[...]
RIWA-Rijn: Genehmigungsverfahren müssen den Rhein als Trinkwasserquelle besser schützen
Die Wasserqualität des Rheins erfordert weiterhin große Aufmerksamkeit und zusätzliche Anstrengungen, um die Belastung durch Schadstoffe zu verringern. Dies geh[...]