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Potential für mehr Energiesouveränität nutzen: Windenergieausbau per Sonderausschreibung weiter voranbringen
01.04.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Der Bundesrat hat heute eine Gesetzesinitiative von Bayern beschlossen, die noch im Jahr 2026 eine Sonderausschreibung von 5.000 MW für Windenergie an Land vorsieht. Der Initiative waren Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein beigetreten.
Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Die Gesetzesinitiative aus dem Bundesrat kommt genau zur richtigen Zeit: Windenergie an Land ist eine zuverlässige, günstige, resiliente und heimische Energiequelle. Sie trägt bereits heute den größten Anteil zur Stromversorgung in Deutschland bei. Dabei ist sie unabhängig von globalen Energiepreisen und -krisen und zudem eine Technologie, die in Deutschland und Europa produziert wird. Eine sichere, resiliente und bezahlbare Energieversorgung ist die Grundlage für wirtschaftliche Stärke, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und politische Souveränität.
Durch die erhebliche Beschleunigung von Genehmigungsprozessen wurde in den vergangenen Jahren eine starke Pipeline an genehmigten Projekten aufgebaut, die jetzt genutzt werden sollte. Durch eine Sonderausschreibung können kurzfristig weitere dieser genehmigten Erzeugungskapazitäten realisiert werden, die die Energiesouveränität des Wirtschaftsstandortes Deutschland sichern helfen und den Klimaschutz weiter voranbringen.
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Zudem kann die Sonderausschreibung dazu beitragen, wieder näher an den Ausbaupfad heranzukommen. Schon Ende 2024 hätten nach dem EEG eigentlich 69 GW an installierter Windenergieleistung an Land erreicht werden müssen. Diesen Wert werden wir erst in diesem Jahr schaffen. Das eigentliche Ziel bis Ende 2026, 84 GW installierte Leistung, wird ziemlich sicher nicht erreicht werden können. Die Chance, die sich nun über den vom Bundesrat eröffneten Gesetzesprozess bietet, sollte deshalb unbedingt genutzt werden.
Auch die mit dem Gesetzesentwurf verwandte Entschließung des Bundesrates begrüßen wir: Es braucht zeitnah Klarheit über den zukünftigen Förderrahmen für Erneuerbare Energien und einen Rahmen, der den Ausbau in allen Bundesländern vorantreibt. Eine Sonderausschreibung 2026 würde dazu beitragen, zusätzliche Kapazität schnell in einem für die Projektierer bekannten Investitionsrahmen zu realisieren und somit mit dem jüngst beschlossenen Klimaschutzprogramm ineinandergreifen.“
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