Rubrik IT / Verwaltung / Security

Digitaler Führerschein und Fahrzeugpapiere kommen

27.11.2025 – Lesezeit ca. 5 Minuten 29

Digitaler Führerschein und Fahrzeugpapiere kommen

Die Digitalisierung im Verkehrsbereich soll weiter voranschreiten. Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung jetzt dem von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vorgelegten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Der Gesetzentwurf soll die Grundlage dafür bilden, dass mehr digitale Leistungen im Verkehr selbst, aber auch in der Verwaltung des Verkehrsbereichs möglich werden. Er mache Digitalisierung spürbar, da so das tägliche Leben direkt verbessert werde, erklärte Schnieder zu dem Entwurf des BMVD. So soll etwa die Digitalisierung des Führerscheins und der Fahrzeugpapiere ermöglichen, dass künftig der Kartenführerschein oder der Papier-Fahrzeugschein zu Hause bleiben können und die Dokumente digital über das Smartphone nachweisbar sind.

Laut Planung des BMVD soll der Digital-Führerschein in Deutschland schon bis Ende 2026 zur Verfügung stehen, vor der europaweiten Einführung im Jahr 2030. Nach der vierten EU-Führerscheinrichtlinie, die am 25.11.2025 in Kraft getreten ist, müssen alle Mitgliedstaaten bis 2030 einen einheitlichen digitalen Führerschein einführen. Er soll in allen EU-Staaten anerkannt und im Rahmen der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden, wie der ADAC erläutert. Allerdings schreibt die neue Richtlinie Autofahrerinnen und Autofahrern nicht vor, auf digital umzusteigen. Wer weiterhin einen Kartenführerschein dabeihaben möchte, kann dies tun.

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Hierzulande soll die digitale Fahrerlaubnis für das Smartphone schon 2026 kommen. Ab dann können Autofahrerinnen und Autofahrer den gewohnten Führerschein getrost zu Hause lassen. Allerdings ist die digitale Fahrerlaubnis zunächst nur als Ergänzung gedacht, nicht als Ersatz des Kartenführerscheins, wie der ADAC betont. Dennoch wird es bei einer Verkehrskontrolle künftig ausreichen, die Handy-Fahrerlaubnis vorzuweisen – die Karte oder gar der alte „Lappen“ sind dann nicht mehr physisch erforderlich.

Der deutsche digitale Führerschein wird jedoch erst einmal nur in der Bundesrepublik Gültigkeit haben. Denn die Umsetzung der modernisierten EU-Führerscheinvorschriften kann eben noch bis 2030 auf sich warten lassen. Deshalb sollten Autofahrerinnen und Autofahrer, die ins Ausland fahren, auch ins europäische, zunächst immer noch die Führerscheinkarte und den Fahrzeugschein in Papierform mitführen.

Die neuen Fahrvorschriften der EU beinhalten jedoch nicht nur, dass ein digitaler Führerschein die Karte ersetzen kann. Darüber hinaus wollen EU-Kommission und EU-Parlament mit den neuen Regeln auch für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Deshalb gibt es unter anderem neue Ausbildungsanforderungen an Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Danach hat, wer eine Fahrerlaubnis erhalten will, bei der Fahrprüfung z. B. nachzuweisen, die Gefahren des toten Winkels und die Funktionsweise von Fahrerassistenzsystemen zu kennen. Auch müssen die Prüflinge Türen sicher öffnen können und über die Ablenkungsgefahr durch die Handynutzung Bescheid wissen. Grundsätzlich soll bei künftigen Ausbildungen und Prüfungen ebenfalls mehr Gefahrenbewusstsein mit Blick auf Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie andere gefährdete Verkehrsteilnehmende geschaffen werden, wie das EU-Parlament mitteilt.

Außerdem sehen die neuen EU-Vorgaben erstmals eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer vor. Auf sie kommen künftig zudem strengere Regeln und schwerere Strafen zu, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, die Gurtpflicht missachten oder die Kinderrückhaltesysteme nicht nutzen. Ferner können Jugendliche in den EU-Mitgliedstaaten in Zukunft bereits mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein (Klasse B) erwerben. Sie dürfen jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erfahrenen Fahrerin bzw. eines erfahrenen Fahrers fahren.

Dass die von der Bundesregierung geplante Führerscheinreform das Erlangen der Fahrerlaubnis auch verbilligen soll, stößt beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) grundsätzlich auf Zustimmung. Doch die Diskussion zur Bezahlbarkeit des Führerscheinerwerbs dürfe nicht auf Kosten der Sicherheit geführt werden, mahnt DVR-Präsident Manfred Wirsch. Deshalb haben die Verkehrssicherheitsexperten des Verbandes konkrete Vorschläge erarbeitet, die den Aufwand und damit auch die Kosten der Führerscheinausbildung abmildern sollen – ohne Einbußen bei der Sicherheit.

So plädiert der DVR dafür, in einzelnen Ausbildungsabschnitten Simulatoren zuzulassen. Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen damit das manuelle Schalten eines Fahrzeuges erlernen können. Auch maximal zwei der fünf vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten à 45 Minuten außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundes- oder Landstraßen könnten im Simulator erfolgen, schlägt der DVR vor. Voraussetzung dafür ist aus seiner Sicht allerdings, dass dies nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept für die Schulung von sicheren Überholmanövern auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator durchgeführt wird.

Elemente des Theorieunterrichts auch digital zu ermöglichen, bietet nach Einschätzung des DVR ebenfalls Potenziale, wenn auch nur in einem begrenzten Umfang. „Was keine Unterstützung durch uns findet, sind Abstriche bei der professionellen Fahrausbildung“, betont DVR-Chef Wirsch. Dementsprechend seien auch die Möglichkeiten einer Laienausbildung aus gutem Grund bereits 1986 abgeschafft worden, stellt er fest.

Zur Steigerung der Verkehrssicherheit sieht der Gesetzentwurf des BMVD ebenfalls weitere Änderungen vor. So soll der sogenannte Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße ausdrücklich untersagt sein. Das Verbot gilt demnach auch für entsprechende Angebote und bloße Versuche. Gewerbsmäßige Handlungen werden mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro bedroht. Damit sollen insbesondere gewerbliche Anbieter abgeschreckt werden, die Ermittlung zu Verkehrsverstößen und ihre Folgen auf andere Personen abzulenken, erläutert das Verkehrsministerium. Denn es sei untragbar, dass solche Angebote nach Verkehrsverstößen die vermeintliche Möglichkeit eröffneten, sich der Geldbuße, dem Fahrverbot und den Punkten für einen Verkehrsverstoß zu entziehen, heißt es zur Begründung.

Der digitale Fortschritt im Verkehrsbereich, den das BMVD mit seinem Gesetzentwurf anstrebt, soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung zudem bei der Fahrzeugzulassung zugutekommen. Keine Wartezeiten, kein Behördengang und geringere Gebühren, das seien die wesentlichen Vorteile der neuen digitalen Fahrzeugpapiere, erklärt das Ministerium. Dazu wurde jetzt die neue i-Kfz-App gestartet. Mit ihr können Bürgerinnen und Bürger ihren Fahrzeugschein nun in App-Stores auf ihr Smartphone hochladen und ihn dort jederzeit abrufen. Der Fahrzeugschein muss somit nicht mehr in Papierform auf Auto- oder Motorradfahrten mitgeführt werden.

Die neue i-Kfz-App für das Smartphone wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt und ist nach einer Testphase jetzt sowohl für Android- als auch für iOS-Nutzerinnen und -Nutzer verfügbar. Zukünftig soll dann auch der digitale Führerschein in die i-Kfz-App integriert werden.

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